Wasserschaden und hinziehende Reparaturmaßnahmen

  • Guten Tag euch Allen,

    Zur Vorgeschichte: Vor einer ganzen Weile ist hier ein Wasserschaden aufgetreten. Das ganze ist durch eine gebrochene Dichtung des Warmwasserzulaufs, einer damals bereits eingebauten Küche, entstanden. Als das ganze entdeckt wurde, haben wir (Mieterin unter mir, die auch betroffen ist) dem Vermieter dies sofort gemeldet. Innerhalb einer Woche wurde dies Inspiziert und Repariert.

    Für die Trocknung wurde dann bei mir die komplette Küche und die Dusche entfernt und ein Trocknungsgerät aufgebaut. Dies geschah auch innerhalb weniger Tage. Dieses Trocknungsgerät stand dann 3 volle Wochen hier.

    Nachdem das Trocknungsgerät abgebaut wurde, sollten dann die Reparaturen stattfinden. Also die Küche und die Dusche wieder eingebaut werden. Das war vor 5 Wochen.

    Diese Wohnung ist eine einfache 1-Zimmer Wohnung mit etwa 25m². Für mich ist diese Wohnung nun daher seid mehr als 2 Monaten nicht mehr bewohnbar. Ihr könnt euch hoffentlich vorstellen, dass dies eine enorme Belastung ist. Denn ich kann mir nicht einfach ein Apartment leisten, denn ich habe als Student nicht umsonst eine solch kleine Wohnung.


    Meine Fragen an euch sind also wie folgt:

    Ist eine Wohnung in diesem Zustand rechtlich gesehen eine "unbewohnbare Wohnung"? Und falls das so ist, ist dies wirklich rechtlich, dass einfache Reparaturarbeit (Die ca. 2-3 Tage dauern sollten) wirklich solange hinziehen bevor überhaupt etwas passiert?

    Weiterhin habe ich mich mit meinem Vermieter schon mal in Kontakt gesetzt, bezüglich Mietminderung. Von seiner Seite aus hieß es, dass dies kein Problem sein sollte und ich mich am Ende der Arbeiten (Die sich eben immer noch hinziehen) bei ihm melden und eine genaue Zeitangabe machen soll. Dies würde er dann einfach seiner Versicherung melden. Muss ich hier, um rechtlich abgesichert zu sein, noch bestimmte Formen beachten?


    Mit besten Grüßen
    H. Eckhardt

  • Hallo Estre,
    für die Zeit/en der (eingeschränkten) Nutzbarkeit der Mietsache steht Euch m.E. grundsätzlich Mietminderung zu.
    Um das alles beurteilen zu können, müsste ein vor Ort tätiger Rechtsanwalt bzw. Sachverständiger etwas aussagen können.
    Euch steht jedenfalls die Mietsache instandgesetzt im vertragsgerechten Zustand zu. Ich sehe hier noch keine Unbenutzbarkeit der Mietsache.
    Hatte das Trockengerät ein Instrument zur Eigenstromverbrauchsmessung?

  • Hallo,

    wo hast du denn in der Zeit gewohnt?
    Falls du in der Wohnung gewohnt hast, war sie nicht unbewohnbar, sondern nur eingeschränkt nutzbar. Dafür steht dir eine Mietminderung zu, die dir der Vermieter doch bereits zugesagt hat.

    Dir bleibt kaum etwas anderes übrig, als beim Vermieter Druck zu machen, dass der Schaden endlich behoben wird.

    Gruß
    H H

  • Hallo Berny und H Hamburg,

    das Trocknungsgerät hatte einen Stromzähler und den dazugehörigen Verbrauch hab ich auch von der Trocknungsfirma bekommen. Den werde ich am Ende der Arbeiten ebenfalls an den Vermieter weiterschicken, bzw. mit dem Stromanbieter Rücksprache halten, wie viel Geld das nun ist.

    Während der Zeit hab ich hauptsächlich bei meiner Freundin gewohnt und nur 1-2x die Woche Nachts hier geschlafen.

    Danke schon mal für eure Antworten, damit ich weiß worauf ich mich einstellen muss. Ich werde noch ein paar Fotos vom aktuellen Zustand machen, falls es da zu Problemen kommen sollte. Zwar haben schon fast ein dutzend Handwerker/Versicherungsleute hier Fotos gemacht, aber die verschwinden evtl. einfach.

    Mit besten Grüßen
    H. Eckhardt

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