Nebenkosten stillschweigend erhöht, rechtens?

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich nicht so oft eure Hilfe brauche;)
    Kurz zu mir, Ren, 27 Jahre alt, komme aus der Baubranche und kenne mich dementsprechend mit der Materie der Gebäude aus. Allerdings ist Mietrecht etwas zu kurz gekommen auf meiner Karriereleiter.

    Nun zu meinem Anliegen:

    vor kurzem ist die NK-Abrechnung 2016 eingetroffen. 3-Stellige Nachzahlung im mittleren Bereich. im Vorjahr waren es nur 3,75€ Nachzahlung.

    Bei kurzem Vergleich mit der NK-Abr. von 2015 fällt auf, dass etwa die Hälfte dem Verbrauch zuzuschreiben ist - okay!

    ABER: der Rest, in etwa 220€, betrifft Instandhaltungskosten des Hauses, die auf alle 6 Parteien umgelegt wurden.

    Die Putzfrau fürs Treppenhaus z.B wurde von rund 1000€ auf 1500€ erhöht, ähnlich wie auch Hausmeister. Das sind die zwei Löwenanteile der Nachzahlung. Aber auch Kleinigkeiten wie Gebäudeversicherung, Kabelgebühr und Gerätekosten für Kaltwasser wurden etwas angezogen.

    Die Frage ist nun, ob es Rechtens ist, den Mieter weder mündlich noch schriftlich über (so drastisch) ansteigende Nebenkosten zu informieren.

    Die andere Geschichte ist, dass die Putzfrau nur ca. alle 6 Wochen hier auftaucht und dann auch nur halbherzig putzt, aber dass das nicht normal ist, braucht man ja wohl kaum auszudiskutieren...

    Würde mich freuen wenn mir jemand sagen kann, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt. Da ich keine RS habe und jeden Cent aus der eigenen Tasche zahlen muss.

    Danke schon einmal für folgende Antworten ;)

    Beste Grüße Ren!

  • Hallo Renegy,

    "in etwa 220€, betrifft Instandhaltungskosten des Hauses, die auf alle 6 Parteien umgelegt wurden."
    - Für die Instandhaltung (§ 535 BGB) ist der Vermieter zuständig. Kosten hierfür sind nicht auf Mieter umlegbar.

    "Die Putzfrau fürs Treppenhaus z.B wurde von rund 1000€ auf 1500€ erhöht, ähnlich wie auch Hausmeister."
    - Im MV vereinbart? Lass' Dir die Original Tätigkeitsnachweise vorzeigen.

    "Aber auch Kleinigkeiten wie Gebäudeversicherung, Kabelgebühr und Gerätekosten für Kaltwasser wurden etwas angezogen."
    - Auch hierfür hat der VM die Pflicht, auf Verlangen dem M die Originalbelege vorzuzeigen.

    "Die Frage ist nun, ob es Rechtens ist, den Mieter weder mündlich noch schriftlich über (so drastisch) ansteigende Nebenkosten zu informieren."
    - M.W. nein; bestenfalls, wenn es sich vorab erkennbare Erhöhungen handelt, wofür angepasste mtl. VZ zu leisten sind.

    "Die andere Geschichte ist, dass die Putzfrau nur ca. alle 6 Wochen hier auftaucht und dann auch nur halbherzig putzt, aber dass das nicht normal ist, braucht man ja wohl kaum auszudiskutieren..."
    - s.o.

    "Würde mich freuen wenn mir jemand sagen kann, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt."
    - Ja, immer ... für den Anwalt....:p

  • Zitat

    ABER: der Rest, in etwa 220€, betrifft Instandhaltungskosten des Hauses, die auf alle 6 Parteien umgelegt wurden.

    Das sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Was steht noch so in der Abrechnung? Vielleicht noch Verwaltungskosten und Kontogebühren?

    Kann es sein das es eine ETW (Eigentumswohnung) ist und der Vermieter seine Hausgeldabrechnung 1:1 an dich durchgereicht hat?

    Zitat

    Die Frage ist nun, ob es Rechtens ist, den Mieter weder mündlich noch schriftlich über (so drastisch) ansteigende Nebenkosten zu informieren.

    Wie denn? Der Vermieter kennt die tatsächlichen Kosten doch selbst erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

    Eh Du zu einem Anwalt gehst oder sonst irgendwie reagierst, ist es eine an dich gerichtete Betriebskostenabrechnung oder die Hausgeldabrechnung deines Vermieters?

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