Schönheitsreparaturen nach Kündigung er Wohnung

  • Hallo
    meine Mutter bewohnt seit mehr als 50 Jahren eine Wohnung. Nach Kündigung fordert der Vermieter von uns "Schönheitsreparaturen", worunter er:
    <das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wänds und Decken, das Streichen der Fußböden, der Fenster und Türen>
    versteht.
    Wer kennt sich da aus? Im Mietvertrag steht dazu nichts.

    Gruß
    Gerhard

  • Hallo sgssn,

    wenn im MV oder Übergabeprotokoll keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, so ist die Mietsache geräumt, ohne Beschädigungen und besenrein zurückzugeben.

  • Bei einem so alten Mietvertrag, nur der zählt, kann ich mir gut vorstellen das dort nichts zu Schönheitsreparaturen steht. Und falls doch das diese inzwischen unwirksam ist.

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