Teilurteil ist ergangen. Vermieter wurde zur Erstellung der Abrechnung verurteilt.
Fälligkeit war gegeben.
Bis heute habe ich keine Abrechnung erhalten...
Hattest Du einen Anwalt?
Teilurteil ist ergangen. Vermieter wurde zur Erstellung der Abrechnung verurteilt.
Fälligkeit war gegeben.
Bis heute habe ich keine Abrechnung erhalten...
Hattest Du einen Anwalt?
Super, MIB, freut mich für Dich! (obwohl ich (auch) Vermieter bin).
Falls noch was kommen sollte, bitte lass' es uns wissen.:o
rpeh:
"„Da in der Dienstwohnung die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind um tatsächliche angefallene Betriebskosten zu ermitteln, werden die Betriebskosten pauschal nach dem aktuellen Mietspiegel angesetzt!“
Somit wurde mir alle Nebenkosten per Quadratmeter angesetzt.
- Wasser/Abwasser;
- Müllabfuhr;
- Wartung der Heizung;
- Kaminkehrer;
- Straßenreinigung;
- Haftpflichtversicherung;
- Grundsteuer;"
- Auf Verlangen des Mieters hat der Vermieter die ihm entstandenen und an den Mieter weitergereichten BK durch Originalbelege nachzuweisen.
"1.Ich habe in dem Bungalow eine eigene Kaltwasseruhr, die beim Neubau des Bungalows vor 15 Jahren installiert wurde (steht auch im Übernahmeprotokoll vom Mietvertrag). Die Eichung ist allerdings 2005 abgelaufen. Berechnet wurde mir aber der Wasserverbrauch nach Größe der Wohnung."
- Ist rechtlich sogar vorgesehen, wenn mehrere Wohnungen an einer gemeinsamen Uhr angeschlossen sind.
"2.Im Bungalow ist eine eigene Heizung (Gastherme). Es gab und gibt aber weder einen Wartungsvertrag für diese Gastherme noch wurde diese Gastherme jährlich gewartet. Mir werden aber trotzdem Kosten in Höhe von ca. 110.-€ für eine jährliche Wartung berechnet (nach Größe der Wohnung).
3.Es wurde eine Pauschale für Kaminkehrer in Höhe von 74.-€ jährlich berechnet (lt. Größe der Wohnung). Allerdings hat mir der Kaminkehrermeister bestätigt dass diese Gastherme nur alle 2 Jahre überprüft werden muss und das maximal 25.-€ kostet."
- Da haste ja ein Argument gegen die Berechnung nach Punkt 2.
"4.Mir wurde eine Pauschale für Müllabfuhr in Höhe von 225.-€ jährlich berechnet (ich wohne allerdings alleine). Es besteht die Möglichkeit dass eine extra Mülltonne für den Dienst-Bungalow aufgestellt werden kann die jährlich nur 115.-€ kostet."
- Sind die 225€ denn tatsächlich dem VM entstanden...?
"Nun ist es Dezember 2014 (über 16 Monate vergangen) und ich habe bis dato keinerlei Stellungnahme meines Widerspruchs bekommen."
- Überforderung des Sachbearbeiters...?
"Jetzt bekam ich per Einschreiben die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013.
Diese wurde weiterhin nach der Größe der Wohnung berechnet. Alle Punkte denen ich im August 2013 Widersprochen habe wurden einfach ignoriert ..."
- Dann würde ich ihr widersprechen.
"In der Nebenkostenabrechnung sind aber nun auch noch zusätzlich 380.-€ jährlich für Hausmeistertätigkeiten berechnet worden!
Zum Verständnis:
Ich verstehe dass auch ein Hausmeister der z.B. in einem Wohngebäude tätig ist, Nebenkosten für den Hausmeister bezahlen muss, auch wenn er selbst die Tätigkeiten ausführt. Ich wohne aber nicht in einem Mehrparteienhaus sondern in einem freistehenden 1- Familien- Dienst- Bungalow."
- Dein VM mag Dir die ihm entstandenen BK schlüssig nachweisen. Merke: BK sind periodisch wiederkehrende Kosten, welche gem. BK-Vorschrift auf den Mieter umlegbar sind.
"1. Widerspruch: Gibt es denn keine Frist oder sonstiges, wann und ob auf einen Widerspruch reagiert werden muss? Mir scheint als ob der Widerspruch einfach ignoriert wird. Es wird trotz meines plausiblen Widerspruchs im August 2013 weiterhin so wie bisher per Pauschalisierung abgerechnet."
- Wie bereitsgesagt, der SB war mglw. überfordert.
"2. Wasser/ Abwasser: Obwohl wie schon geschrieben eine Wasseruhr (große Wasseruhr) eingebaut ist, wurde und wird mir scheinbar auch zukünftig das Wasser per Pauschale berechnet. Ich wohne alleine und verbrauche nicht über 35.-€ monatlich an Wasser!!!! Auch wenn die Eichfrist der Wasseruhr abgelaufen ist, kann der Vermieter durchaus nach dem Wasserzähler abrechnen. Er muss nur nachweisen, dass die Wasseruhr richtig funktioniert (BGH, Urteil v. 17.11.10, Az. VIII ZR 112/10)."
- Per Pauschale oder mietflächenanteilmässig?
"3. Wartung Heizung: Obwohl bis dato keine Wartung für die Gastherme ausgeführt wurde und immer noch kein Wartungsvertrag existiert (das habe ich schriftlich vom zuständigen Baureferat), wurde und wird mir scheinbar auch zukünftig eine Pauschale für eine „nicht geleistete Wartung“ laut Größe der Wohnung berechnet."
- Halte ich für rechtswidrig, manche nennen es auch Betrug (§263 StGB).
"4. Müllabfuhr: Seit Mai 2014 wurde eine separate 80l- Restmülltonne extra nur für den Dienst- Bungalow aufgestellt. Ab diesem Zeitpunkt würde ich ja eigentlich direkt an das Abfallwirtschaftsamt die Summe in Höhe von 115.-€ jährlich (anstatt wie in der Pauschale berechneten 232,56 €) abrechnen."
- Antwort wie vor.
"Kann ich zuviel bezahlte Nebenkosten zurückfordern (Wartung Heizung, Wasser, Müllabfuhr)???"
- Ja.
"Jetzt noch die wichtigste Frage bezüglich Hausmeisterpauschale:[/B]
Verständlich dass ein Hausmeister der in einer Wohnanlage selbst eine Wohnung bewohnt, Nebenkosten für den Hausmeister bezahlen muss. Darin enthaltene Kosten sind z.B. Gartenpflege, Bedienung und Überwachung von technischen Anlagen im Haus, Grundstückspflege, Treppenhaus- und Fensterreinigung, Auswechseln von defekten Glühbirnen, Fahrstuhl, Schneeräumen, Kehren.
Da ich in einem Bungalow wohne der sich auf dem Schulgelände befindet und einen eigenen Garten habe, können mir also weder Gartenpflege, Treppenhaus- Fensterreinigung, Fahrstuhl usw. berechnet werden!!!!!"
- Ich verstehe Deine fünf Ausrufezeichen schon. Jedoch, kann es sich - daher Pauschale - um diverse Einzeltätigkeiten, die unterschiedlich oft anfalen, handeln, und daher pauschal abgegolten werden?
"Für welche Tätigkeiten können mir also 380.-€ Jährlich an Hausmeisterpauschale berechnet werden????"
- Das mag der VM Dir erklären, bspw. eine Berechnung vorlegen.
"Kann ich vom Vermieter verlangen, dass mir eine genaue Abrechnung über geleistete Hausmeistertätigkeiten vorgelegt wird, worin z.B. klar aufgeschlüsselt ist viel das Schneeräumen kostet, Aufzug, Reinigung Treppenhaus, Garten usw.????"
- Da müsste evtl. Dein Arbeitsvertrag herbeigezogen werden.
PS: Ich habe meine Meinung aus mietrechtlicher Sicht geäussert, eine Bewertung des dreizehnseitigen Protokolls erspare ich mir (steht mir nicht zu).
MandP:
"Hätte ich nicht zumindest ein Schreiben schicken müssen, in dem ich mitteile, dass ich die Erhöhung nicht akzeptiere?"
- Nöö, niemand kann Dich zwingen, einen Brief zu schreiben.
"Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter dann nachweisen muss dass die Wohnlage etc. dem entspricht?"
- Natürlich ja.
"Was wären die Folgen sollte der Vermieter vor Gericht Recht bekommen – außer die Mieterhöhung? Beteiligung an den Prozesskosten, Gutachterkosten,…?"
- Nicht Beteiligung, sondern sämtliche eigene Kosten UND die der Gegenseite UND die Gerichtskosten.
Blick in den Mietvertrag hilft.
Bei dem...?
Ich bin seit September in einer Mietwohnung. Und will ausziehen.
Wann und wie?
Ich freue mich über Antworten
Dein dritter Thread über dieselbe Thematik...![]()
So allmählich wirst Du lästig!
daniel84:
"das habe ich mir fasst gedacht, also müsste man vielleicht untereinander ein Schreiben aufsetzen notfalls das es in Raten an mich zurück geht"
- Auch heutzutage soll es noch Leute geben, die es schaffen, sich untereinander zu einigen...
"oder notfalls einen Anwalt einschalten wenn man keine Lösung untereinander findet?"
- Ja, richtig, denn Anwälte, Sachverständige und Richter wollen ja schliesslich auch leben...:p
Hallo daniel84,
Ihr BEIDE seit gleichberechtigte und -verpflichtete Mieter. Bis zum Mietende schuldet Ihr beide die volle Miete. Wer von Euch zahlt, ist dem VM egal. Finanzielle Ausgleiche müsstet Ihr im Innenverhältnis unter Euch klären.
40€ sind sicher wenig ja, aber darf ein Vermieter einfach irgendeinen Betrag in den Nebenkosten eintragen ?! Ich als Mieter kann ja nicht wissen was das Objekt eigentlich kostet und hab auch keinen Einblick in örtliche Gegenheiten.
Du kannst herumargumentieren wie Du willst... Wichtig ist einzig und allein, dass wir die entsprechenden Vereinbarungen im MV lesen können.
Das glaube ich nicht. Da könnte sich die Vermieterin ja bis zum St. Nimmerleinstag Zeit lassen.
Soo blöd' dürfte der Mieter wohl auch nicht sein...
Hallo Benny,
tja das war wohl mein Fehler nicht gleich dem VM zu sagen das ich mich da nicht einmische, sondern das es seine Aufgabe ist. Dies werde ich nun bei der anderen Mieterin tunlichst unterlassen.
Die Zitatfunktion erlaubt es dem geneigten Leser(in), zu erkennen, worauf geantwortet wird...
Berny.
jackie2012:
"Ich suche keine Gründe, sondern habe lediglich die Tatsachen geschildert und eine Frage gestellt !!!"
- Auch Deine drei Frustausrufezeichen helfen Dir hier nicht weiter.
"Mir ist sehr wohl bekannt, das ich sonst die Kündigungsfrist einhalten muss und mich im Falle eines Falles selbst um Nachmieter kümmern muss."
- Ein alter Irrglaue.
Mitrechtli,
wir warten immer noch auf den genauen Wortlaut...
Hallo jackie2012,
..., als der Mieter wiederholt auch nicht das Treppenhaus reinigte und der Vermieter mich bat dies mit dem Mieter zu klären."
- Haha, 'reingefallen... Sorry, abba das ist VM-Sache, nicht Deine.
"als ich den Mieter drauf ansprach und ihm auch im Namen des Vermieters ausrichtete das er die Kündigung bekommt, falls er sich nun nicht ENDLICH an die Hausordnung hält, flippte dieser total aus"
- Leider "verständlich"
"wir können dies auch gerne auf der Strasse klären. Das ging noch um einiges weiter, so das ich dann Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung und Nötigung stellte."
- Damit musst Du heutzutage leider rechnen. Psychologisch hast Du Dich sehhhr ungeschickt verhalten.
"Nun wurde ihm vom Vermieter gekündigt und er zieht "angeblich" zum 31.12.14 aus. Nun nutzt er die letzten Tage mit stundenlangem BASS und schreit nur im Treppenhaus rum, sobald ich mich gegen diese Lärmbelästigung mit treten auf den Fussboden besschwere."
- Auch damit musst Du rechnen, don't feed the troll!!!
"Auch die andere Mieterin unten scheint wohl eine Wasserallergie zu haben und hält sich nicht an den Putzplan."
- Sag's dem Vermieter!
"..., da es ja nicht die Aufgabe anderer Mieter sein kann als Kindermädchen zu handeln und auf alles zu achten."
- Selbsterkenntnis...?
"Da ich nun Aussicht habe auf eine andere Wohnung, die aber schon zum 01.02.15 zu beziehen wäre, ist die Frage ob ich als Mieter auch das Recht hätte unter diesen Umständen fristlos zu kündigen?"
- Nein. Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachweislich schriftlich kündigst, wäre das dann zum 31.03.2015.
Sabbel48,
da das Mietverhältnis am 31.05. endete, brauchst Du auch nur bis zu diesem Datum Miete zu zahlen, es sei denn, Du hast die Nichtvermietbarkeit zu verantworten. Dann müsstest Du Nutzungsausfallentschädigung in gleicher Höhe wie die Miete zahlen, bis zur Neuvermietbarkeit.
Mitrechtli:
"Ich bewohne eine aktuelle Mietwohnung"
- Meine Mietwohnung ist auch aktuell...
"für die Dauer von 3 Jahren."
- Hier wäre der GENAUE Wortlaut dieser Vereinbarung wichtig.
"Im Mietvertrag vom Vermieter steht: "Es endet mit dem angeführten Zeitablauf, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.""
- Es ist nicht der Mietvertrag vom Vermieter, sondern EUER MV.
"Ich möchte die Wohnung nun so bald wie möglich verlassen. Aber wie?"
- Kannst Du jederzeit, nur entbindet Dich das nicht von der Pflicht, die Miete bis zum rechtlich zulässigen Beendigungsdatum weiterhin zu bezahlen.
"Gibt es einen Weg für mich die Wohnung jederzeit verlassen zu können? Welche Wege gibt es für mich?
Außerdem besteht eine Kaution, die ich trotz frühem Auszug zurückhaben will."
- Erst mal die Fragen beantworten, denn wir kennen Deinen MV nicht.
Also ist es möglich den Vertrag während der Kündigung noch unter alten Konditionen laufen zu lassen oder müssen wir der Veränderung aufgrund seiner neuen Erkenntnis annehmen?
Ihr könnt auch auf Probleme verzichten, wenn Ihr das Mietverhältnis einvernehmlich beendet.
Schnubbels:
"Nun ist in unserem Standard Wohnungs-Einheitsmietvertrag handschriftlich ergänzt, dass die Wohnung ohne Tapeten und Fußböden vemietet wird und dass sie ebenso zurückzugeben ist."
- Halte ich für eine rechtswirksame Individualvereinbarung. Jedoch, dass eine Wohnung keine Fussböden haben soll, gibt mir doch zu denken...
"Wir haben die Böden und Tapeten vom Vormieter übernommen, teilweise gestrichen/neu tapeziert und Teppich gegen Laminat ausgetauscht."
- Ist unrelevant, im Verhältnis zu Eurem VM.
"Können wir ohne das Abnehmen der Tapeten und ohne Entfernung der Fußböden ausziehen?"
- Ich würde das nicht tun, sondern die Mietsache vertragsgemäss zurückgeben..
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