Hallo zusammen,
gerade beschäftigen wir uns mit unserem Mietvertrag, da wir fristgerecht unser Mietverhältnis kündigen möchten.
Nun ist in unserem Standard Wohnungs-Einheitsmietvertrag handschriftlich ergänzt, dass die Wohnung ohne Tapeten und Fußböden vemietet wird und dass sie ebenso zurückzugeben ist.
Ist das rechtswirksam?
Wir haben die Böden und Tapeten vom Vormieter übernommen, teilweise gestrichen/neu tapeziert und Teppich gegen Laminat ausgetauscht.
Unter dem Punkt "Schönheitsreparaturen" sind keine Angaben gemacht, ob Mieter oder Vermieter diese durchzuführen hat.
Können wir ohne das Abnehmen der Tapeten und ohne Entfernung der Fußböden ausziehen?
Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen.
Herzliche Grüße