Ich hatte zum 31.05. die Wohnung gekündigt. Im Mai entstand ein Wasserschaden, der durch die Gebäudeversicherung bezahlt wurde. Es musste der Laminat rausgenommen werden und Neuer verlegt werden. Das ging bis in den Monat Juni hinein, so dass meine Vermieterin für den Juni noch eine Warmmiete einbehalten hat und von der Kaution abgezogen hat. Da sie ja die Wohnung wieder hätte vermieten können, aber durch den Schaden ein Ausfall entstanden wäre. Habe gestern erfahren, dass die Wohnung immer noch leer steht. Also hatte sie keinen Nachmieter. Ist es rechtens, dass die noch eine Miete von mir verlangt hatte, obwohl ich nur hätte bis Mai zahlen müssen?
Vermieter verlangt Warmmiete durch Nichtvermietung der Wohnung
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Sabbel48 -
21. Dezember 2014 um 13:06 -
Erledigt
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Die Vermieterin konnte objektiv diese Wohnung im Monat Juni, bedingt durch die Reparaturarbeiten, objektiv nicht vermieten.
Dafür hat Sie von Ihnen Schadenersatz gefordert. Was danach mit der Wohnung geschieht ist ihr Bier, nicht das Ihrige. -
Sabbel48,
da das Mietverhältnis am 31.05. endete, brauchst Du auch nur bis zu diesem Datum Miete zu zahlen, es sei denn, Du hast die Nichtvermietbarkeit zu verantworten. Dann müsstest Du Nutzungsausfallentschädigung in gleicher Höhe wie die Miete zahlen, bis zur Neuvermietbarkeit.
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............, bis zur Neuvermietbarkeit.
Das glaube ich nicht. Da könnte sich die Vermieterin ja bis zum St. Nimmerleinstag Zeit lassen. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, so bestimmt nicht.
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Das glaube ich nicht. Da könnte sich die Vermieterin ja bis zum St. Nimmerleinstag Zeit lassen.
Soo blöd' dürfte der Mieter wohl auch nicht sein... -
Hallo,
ich sehe das etwas anders, als meine Vorredner (Vorschreiber).
Du mußt die Miete bis Ende Mai zahlen und danach nicht mehr.
Da die Versicherung den Schaden bezahlt hat, gehe ich davon aus, dass der entstandene Wasserschaden von der Versicherung abgedeckt ist. Damit wäre auch ein evtl. Mietausfall von der Versicherung zu zahlen. Die Vermieterin soll sich beüglich des Mietausfalls an die Versicherung wenden. Sollte die Vermieterin eine Versicherung abgeschlossen haben, die keinen Mietausfall einschließt wäre das ihr Pech.
Was war das überhaupt für ein Wasserschaden? Wenn du den grob fahrlässig verursacht hast, würde ich vielleicht die Füße stillhalten und nicht noch Staub aufwirbeln, denn dann könnte die Versicherung dich noch in Regress nehmen wollen.
Gruss
H HDies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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