Darf der VM Gewinn mit den Nebenkosten machen?

  • Hallo zusammen.

    Mal angenommen ein Mieter erhält eine Nebenkostenabrechnung, in der die Schmutzwassergebühr mit 96 cbm weiterberechnet ist. Nun ist diese Schmutzwassergebühr allerdings im Vorfeld von der Stadt auf einen tatsächlichen Verbrauch von 74 cbm gesenkt worden. Der Mieter erfährt dies auf Anfrage bei der Stadt schriftlich. Mittlerweile liegt 3x die Bestätigung der Stadt vor, das diese Gebühren reduziert wurden.

    Bei der Einsichtnahme in die Belege der Abrechnung wird dem Mieter allerdings der alte Gebührenbescheid vorgelegt.
    Auf Nachfrage nach dem Änderungsbescheid für das Schmutzwasser behauptet der VM, es gäbe ihn nicht. Daraufhin wird dem VM der Schriftverkehr mit der Stadt vorgelegt, worauf hin er gar nichts mehr sagt. Auch das dadurch entstehende Guthaben zahlt er nicht aus, er reagiert auf schriftliche Mahnungen ebenfalls nicht.

    Kurzum:
    - Mietverhältnis gekündigt seit 31.01.2014
    - NK-Abrechnung 2012 erhalten im Januar 2014 mit Berechnung des Schmutzwassers 96 cbm.
    - Änderungsbescheid der Stadt Schmutzwasser auf 74 cbm am 16.05.2013.
    - Widerspruch des Mieters gegen die NK-Abrechnung im Januar 2014.
    - Weigerung des VM, die Gebührenänderung weiterzugeben.
    - Mieter reicht Klage ein
    - Vermieter zeigt Verteidigungsbereichtschaft an. Klageerwiderung steht noch aus.

    Wie seht Ihr die Sache? Kann der Vermieter hier einfach den alten Gebührenbescheid weiterbelasten und die
    Differenz als Gewinn verbuchen? Ist das rechtens?

    In meinen Augen bewegt er sich hier am Rande des Betrugs, ich würde aber gerne noch einmal andere Meinungen hören. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (Januar 2014) lag dem VM der Änderungsbescheid vom 16.05.2013 bereits vor. Dennoch berechnet er den alten Gebührenbescheid.

    Da es sich um Gebührenreduzierungen für insgesamt 3 Jahre handelt, kommt schon eine etwas größere Summe zusammen.

    Danke und Grüße.

    Einmal editiert, zuletzt von MIB (30. September 2014 um 15:05)

  • - NK-Abrechnung 2012 erhalten im Januar 2014 mit Berechnung des Schmutzwassers 96 cbm.

    Die Abrechnungsfrist für den VM beträgt 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum. Der VM könnte demnach nichts mehr aus der NK Abrechnung 2012 fordern, jedoch muss er ein Guthaben auszahlen.


    - Mieter reicht Klage ein

    Was für eine Klage? Wieso? Hättest doch mit den zukünftigen VZ verrechnen können.


    Ansonsten ist die Schmutzwassergebühr ja verbrauchsabhängig. Wenn er jetzt mit dem erhöhten Wert abrechnet, muss man halt in der nächsten Abrechnung darauf achten, dass er dann auch mit den 96 cbm als Anfangswert anfängt und nicht mit den 74 cbm.

  • Sorry, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass der Mieter seit dem 31.01.2014 dort nicht mehr wohnt.

    Eine Verrechnung mit den VZ ist nicht möglich, die Abrechnung ging erst kurz nach Zahlung der letzten Miete+VZ ein.
    Klage war hier unausweichlich.

    Die Schmutzwassergebühr ist ja auf den tatsächlichen Verbrauch von 74 cbm reduziert worden.
    Der VM berechnet aber trotzdem 96 cmb und legt den alten Gebührenbescheid vor.

    Die NK-ABR 2012 ergab zudem ein Guthaben, wie alle davor auch.

    Einmal editiert, zuletzt von MIB (30. September 2014 um 15:05)

  • Hallo,

    wie hoch ist denn die Schmutzwassergebühr?
    Inwieweit wirkt sich der Änderungsbescheid vom 16.05.2013 auf das Jahr 2012 aus?
    Bist du dir sicher, dass er nicht erst ab 2013 gilt?

    Hier oben im Norden betragen die Abwassergebühren 2,09 Euro/cbm. Bei einer Differenz von 22 cbm redest du von 45 Euro pro Jahr.

    Gruss
    H H

  • @Hamburg: Um es Kurz zu machen, es wurde der Schmutzwasserverbrauch für 3 Jahre reduziert. 2011/2012/2013. Die ersten beiden Jahre auf 74 cmb, das letzte Jahr auf 5 cbm. Das macht in der Summe ca. 345,00 € weniger Scmutzwassergebühr, als der VM berechnet. Der VM hält am alten Gebührenbescheid mit jeweils 96cbm pro Jahr fest. Sprich, er leugnet trotz Nachweis durch die Stadt die Reduzierung und gibt sie nicht weiter.

    Und ehrlich, 50 Euro ok, aber 345,00 € schenke ich dem VM nicht.

    Ich frage mich nur, mit welchem Argument er sich gegen die Klage nun wehren möchte.
    Deswegen fragte ich, ob er generell mit der NK-ABR Gewinn machen darf und vielleicht argumentiert, dass er die
    Gebührenreduzierung nur aus Kulanz weiterreichen muss. Für mich ist sein Vorgehen schlicht Betrug.

  • Hallo,

    345 Euro ist natürlich schon eine Menge. Bei der Sachlage wird es bei der Klage wirklich dünn für den Vermieter.

    Kannst ja mal schreiben, was er erwidert hat.

    Gruss
    H H

  • Ja, denke ich auch.
    Ich habe zur Sicherheit mehrfach bei der Stadt angefragt.
    Den Änderungsbescheid wollte man mir aus Datenschutzgründen nicht übermitteln, weil
    er ja an den VM adressiert ist. Aber die Existenz und die Reduzierung wurden bestätigt.

    Man darf echt gespannt sein, was er zu seiner Verteidigung vorbingt.
    Es wurde erst einmal Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt ;)

  • Ja, Klageerwiderung muss bis zum 20.10. vom VM eingereicht sein.
    Ich bin da echt gespannt.

    Für mich ist das auch Betrug, allerdings bezweifel ich dass ein Staatsanwalt sich mit so
    "Bagatellen" abgeben will. Wahrscheinlich würde auf Zivilrecht verwiesen!?

  • So, ich habe ein Teilurteil meiner Stufenklage erhalten.

    Das Gericht verurteilt den VM zur Zahlung des Differenzbetrages aus dem zu viel abgerechneten Schmutzwasser.
    Der Hammer war dabei die Klageerwiderung des gegnerischen Anwalts.

    1. Klageerwiderung: Die Forderung ist unschlüssig und unbegründet. Die vorliegende Nebenkostenabrechnung ist korrekt.
    2. Klageerwiderung: Die Forderung ist unschlüssig und unbegründet, deswegen ist ein substantiiertes Einlassen darauf nicht möglich. Außerdem ist eine Änderung der Abrechnung aufgrund Verfristung nicht möglich.

    Der Zahn wurde ihm gezogen. Das Gericht schrieb in der Urteilsbegründung, dass durch das einfache bestreiten unseres substantiierten Vortrags der Sachverhalt als zugestanden gilt. Dazu wäre die Abrechnung erst Ende 2014 verfristet, da das Erstellungsdatum 28.12.2013 war.

    Man muss sich das mal wegtun. Der Vermieter hat hier bis zum Schluss den Betrugsversuch durchgezogen mit einer einzigen Aussage: "Was der Mieter sagt stimmt nicht". So etwas habe ich noch nie erlebt. Ich erwäge Strafanzeige.

  • Für mich ist das keine Frage "Vermieter" gegen "Mieter".
    Hier wurde ganz plump betrogen. Und ich denke nicht dass Du Deine Mieter
    in gleicher Weise abzuzocken versuchst.

    Ich meine, wenn der VM eine Gebührensenkung mit der Stadt bespricht,
    die Stadt mir diese Gebührensenkung dann mitteilt, der VM diese aber
    bis zum Schluss leugnet (trotz Beweise/Aussagen der Stadtverwaltung)
    und den höheren Betrag abrechnet, was ist das dann? Man kann es auch
    dumm nennen.

  • Letze Woche Mittwoch hat mein Anwalt gegen den Vermieter die Zwangsvollstreckung beantragt.
    Das Urteil juckt ihn nicht sonderlich, er reagiert einfach nicht. Und das, obwohl der Vermieter
    kein "armer Schlucker" ist, im Gegenteil.

  • Letze Woche Mittwoch hat mein Anwalt gegen den Vermieter die Zwangsvollstreckung beantragt.
    Das Urteil juckt ihn nicht sonderlich, er reagiert einfach nicht. Und das, obwohl der Vermieter
    kein "armer Schlucker" ist, im Gegenteil.


    Bleib' dran am Ball und informiere uns bitte weiter. In einem Lied der 70er Jahre von Neil Diamond heisst es u.a.: "The higher the top, the longer the drop"...
    PS: Ist Strafanzeige gem. § 263 StGB erstattet worden?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. Januar 2015 um 12:24)

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