Hallo Saarmann,
Du hast eine Wohnung gemietet, sonst nichts.
Hallo Saarmann,
Du hast eine Wohnung gemietet, sonst nichts.
rStorms
Habe den ganzen Text noch nicht gelesen, aber eines viel mir ins Auge. "Haben ja nur am Wochenende da gewohnt".
Und genau an diesem Wochenende können Sie dem VM die Wohnung derart rampunieren, daß eine Renovierung dringend nötig wäre.
Genauso isses bei Reklamationen über angeblich zu hohe Heizkosten...: "Die Thermostatregler standen doch immer nur auf 2."![]()
Ich habe nicht alles gelesen. Klär mich auf was ich nicht verstanden habe, danke.
Wie ich schon in #7 schrieb: Es gibt andauernd Fälle, wo die Mieter nicht beim Mietende ausziehen... können, tun oder wollen.
Beispiel 1: Der M zieht einfach nicht aus, warum auch immer.
2: Der M macht noch fällige Renovierungsarbeiten.
Der M hätte in solchen Fällen statt Miete eben Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe wie die Miete zu zahlen.
Der M.kann ausziehen wann immer er will, nur die Abrechnung richtet sich nach dem Ende der Mietzeit, wie anitari schon sagt.
Du hast es nicht verstanden...
Vorsichtshalber eine Kopie von dem Vertrag machen.
Übrigens würde die Kündigungsfrist des Vermieters bei einem neuen Vertrag nicht von vorn beginnen.
Denn die zählt ab (erstmaliger) Überlassung des Wohnraumes bei diesem Vermieter.
1. Besser: Vertragsentwurf...:o
2. Richtig, um dem VM keinen Freibrief für Dummheiten zu überlassen.
Ich hatte gestern ein Schreiben von meinem Vermieter im Briefkasten, in welchem ich aufgefordert werde, binnen 14 Tage Summe x zu überweisen.
Nun stellt sich mir die Frage, in wie weit der Vermieter dazu berechtigt ist, einen dritten Termin ohne vorherige Absprache zu vereinbaren und mir diesen in Rechnung zu stellen. ??
Uns stellen sich ganz andere Fragen.
wir wollen erst zum 1.6. kündigen, haben also noch etwas zeit.
1.6. geht sowieso nicht, sondern immer der Monatsablauf.
Hallo jenny123,
Dein Ansprechpartner ist Dein Mietvertragspartner bzw. eine Dritte Person/Firma, die Dir schriftlich vom VM mitgeteilt wurde.
M.E. hat Dein VM richtig gehandelt, indem er den Wannen- und Fliesentausch genehmigt und die Kosten übernommen hat bzw. wird. Wenn Du eine Änderung der bereits bei Mietbeginn vorhandenen Installation wünschst, geht das auf Deine Kosten, ausserdem bräuchteste dafür die Genehmigung des VM UND hättest u.U. auch noch die Rückbaupflicht bei Mietende.
Wann ausgezogen ist unwichtig, wichtig ist wann der Vertrag beendet war.
Es gibt andauernd Fälle, wo die Mieter nicht beim Mietende ausziehen... können, tun oder wollen.
Aber wenn hier nur rumgetrollt wird, dann spart man sich doch besser die Antworten.
Es geht um ein Schloss. Punkt.
Bei einem Rechtsanwalt kannste weiterhin kostenpflichtig herumtrollen. Die verdienen sich an uneinsichtigen Zeitgenossen dumm und dusselig.:p
PS: Es geht hier nicht um ein Schloss, sondern um einen Schliesszylinder...![]()
Braunbärberlin:
"Schlüssel bricht im Wohnungs-Schloss ab."
- Also von Dir abgebrochen?
"Vermieter (Große Gesellschaft mit Kundenbüro) sagt eigenem Schlosser: "Mach Tür auf". Schlosser macht Tür auf und macht Ersatzschloss rein."
- VM hat praktisch in Deinem Auftrag gehandelt, da Du Dich hilfesuchend an ihn gewandt hattest.
"Richtiges (Sicherheits-)Schloss muss bestellt werden. Vermieter meint: Ich soll zahlen (hatte vorher einen Schlüssel verloren, daher meinen die auch jetzt trotz neuer Sachlage: Ich muss neues Schloss zahlen)."
- Völlig korrekt.
"Rechtslage: Vermieter müsste zahlen, weil: Schloss/Schlüssel kaputt = Vermieter muss zahlen."
- Welche Quelle, Richter oder Rechtsanwalt?
"Anruf von der Schlosserfirma, die für den Vermieter die Aufträge macht: "Schloss wird ausgetauscht". Kein Wort von "Ich soll zahlen"."
- Richtig. Schlosserfirma wird mit ihrem Auftraggeber abrechnen.
"Schloss wird ausgetauscht. Ruhe. 2 Wochen später: Vermieterin bedankt sich für Rückgabe der alten Schlüssel vom Ersatzschloss, und sagt "Rechnung für Schloss kommt bald". Häh?"
- Nix häh, sondern völlig korrekt.
"Muss ich zahlen, obwohl Schlüsselabbruch rechtlich Sache des Vermieters?"
- Ach, hat der VM den Schlüssel abgebrochen...?
"Muss ich zahlen, obwohl die den Auftrag dazu gegeben haben"
- VM hat praktisch in Deinem Auftrag gehandelt, da Du Dich hilfesuchend an ihn gewandt hattest.
"Spielt der Schlüsselverlust vorher eine Rolle (hier würde ja Haftpflicht greifen)?"
- Frag' die Haftpflichversicherung.
Lana_Bln,
Zusatzfragen:
Wann endete der Mietvertrag?
Wann war Rückgabe der Mietsache an den Vermieter?
Welcher Nutzungszeitraum in 2013?
ja, das werden wir dann mal machen.
Protokoll führe ich schon, allerdings nur wöchentlich. Tägliches ablesen wäre wohl tatsächlich besser.
OK, und uns hier gelegentlich über den Fortgang informieren...(denn von solch einer Mischkalkulation habe ich noch nie gehört)
Es liegt im eigenen Ermessen das Mietverhältnis in seiner vielleicht angenehmer Einvernehmlichkeit nachhaltig zu stören, wenn man jetzt aufgrund eines nachvollziehbaren Fehlers die Nachzahlung verweigert.
Je nach der Höhe und der eigenen Situation muss unser Fragesteller das latürnich selbst entscheiden. Ich würde mir jedoch einen entsprechenden Zusatz (i.e. "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht") wahrscheinlich nicht verkneifen.
Vielleicht ist dies aber ganz normal. Aber das können wir ja leider in diesen kurzen Zeitraum nicht beurteilen.
Und genau deshalb halte ich es für sehr wichtig, tägliches Protokoll über jeden HKV zu führen (mit Excel bspw.) UND mal den Provider anzurufen und eine algemeine Frage stellen. Bei Detailfragen werden die Dich an Deinen VM (=Vertragspartner) verweisen.
hrwattenberg,
hast Du Dich selbst denn schon eimal auf die Suche begeben? Bei uns war es der in der Wand zum Nachbarn installierte durchgängige Sicherungskasten. Eine Dose PU-Schaum hat dann das Problem nachhaltig gelöst.
Für die Schimmelbeseitigung in der Wohnung und dadurch anfallende Mehrkosten ist der Mieter und nicht der Vermieter verantwortlich, wenn keine Heizung in dem Raum vorhanden ist und ein Uralt-Fenster verbaut ist?
So isses. Hättest das bei Besichtigung bzw. Anmietung bereits bemerken können.
Hallo Froschi,
auch ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen, also: Vorest hast Du Deinen mietvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Mit andern Mietverträgen hast Du nichts zu tun. Spätestens 31.12.2016 hast Du eine Betriebskosten (zumindest aber Heizkosten-)abrechnung zu erwarten, falls Du nicht all-inclusiv gemietest hast.
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