Ist das rechtens? Bitte um Rat :(

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich brauche euren Rat.
    Bin Dezember 2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und wohne seit diesem Zeitpunkt woanders. Die Betriebskostenabrechnung für 2012 habe ich bereits erhalten, aber nun habe ich (Ende 2014) auch eine Betriebskostenabrechnung für 2013 (!) bekommen, obwohl ich im Dezember 2012 ausgezogen bin.

    Das ist doch nicht ok oder ? Habe dort 2013 gar nicht mehr gewohnt !

    Danke
    LG

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich brauche euren Rat.
    Bin Dezember 2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und wohne seit diesem Zeitpunkt woanders. Die Betriebskostenabrechnung für 2012 habe ich bereits erhalten, aber nun habe ich (Ende 2014) auch eine Betriebskostenabrechnung für 2013 (!) bekommen, obwohl ich im Dezember 2012 ausgezogen bin.

    Das ist doch nicht ok oder ? Habe dort 2013 gar nicht mehr gewohnt !

    Danke
    LG

    Hallo,

    warum um alles in der Welt greift man nicht zum Telefon und ruft denjenigen an, der die Abrechnung geschickt hat und fragt, ob es sich um ein Versehen handelt, dann hat man erstmal Klarheit.

    So, wenn der Mietvertrag erst irgendwann im Jahr 2013 endete, hat man auch Vorauszahlungen geleistet, über die der Vermieter verpflichtet ist abzurechnen, deshalb würde man eine Abrechnung für 2013 bekommen.

    Das Datum des Auszugs spielt dabei keine Rolle.

    Also, wann war das mietvertragliche Ende, 2012 oder 2013?

    Wenn 2012, dann ist entweder ein Fehler unterlaufen oder ein Versehen, das kann man schnell klären, oder?

    Gruß

    BHShuber

  • Wann ausgezogen ist unwichtig, wichtig ist wann der Vertrag beendet war.


    Es gibt andauernd Fälle, wo die Mieter nicht beim Mietende ausziehen... können, tun oder wollen.

  • Es gibt andauernd Fälle, wo die Mieter nicht beim Mietende ausziehen... können, tun oder wollen.

    Der M.kann ausziehen wann immer er will, nur die Abrechnung richtet sich nach dem Ende der Mietzeit, wie anitari schon sagt.

  • Der M.kann ausziehen wann immer er will, nur die Abrechnung richtet sich nach dem Ende der Mietzeit, wie anitari schon sagt.


    Du hast es nicht verstanden...

  • Ich habe nicht alles gelesen. Klär mich auf was ich nicht verstanden habe, danke.


    Wie ich schon in #7 schrieb: Es gibt andauernd Fälle, wo die Mieter nicht beim Mietende ausziehen... können, tun oder wollen.
    Beispiel 1: Der M zieht einfach nicht aus, warum auch immer.
    2: Der M macht noch fällige Renovierungsarbeiten.
    Der M hätte in solchen Fällen statt Miete eben Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe wie die Miete zu zahlen.

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