Auszug nach knapp über einem Jahr, guter Zustand. Was sind unsere Pflichten?

  • Hallo zusammen,

    Ich brauche eure Hilfe um für ein Gespräch mit meinem Vermieter Anfang nächste Woche möglichst gut vorbereitet zu sein.

    Folgendes: Wir sind 11/2013 in eine neu renovierte Wohnung eingezogen. Da wir uns vergrößern wollen und in der Wohnung doch einige Mängel vorlagen (laut, schlechte Fenster, Feuchtigkeit, Heizungen funktionieren nicht richtig) ziehen wir nun Ende Januar aus. Wir haben bereits im November der Wohnungsverwaltung Bescheid gesagt und auf einen Besichtigungstermin gedrängt, da die Wohnung wirklich noch sehr gut aussieht. Gut aussieht heißt:

    • Die Farbe (cremeweiß) ist noch in sehr gutem Zustand. An einigen Stellen erkennt man gegen das Licht, dass Stellen da sind. Das liegt daran, dass die Farbe wahnsinnig empfindlich ist. Einmal mit Kleidung berühren und es gab einen Abdruck. Hier musste man drüber wischen. An diesen Stlelen ist die Wand natürlich ein wenig glatter. Die Wände sind übrigens cremeweiß, die Decke weiß, mit einem kleinen Absatz oben, der auch noch cremeweiß ist.
    • Einige Löcher in der Wand sind vorhanden.

    Der Zustand ist deswegen noch so gut, da ich und meine Freundin unter der Woche durchgängig auf Dienstreise sind, die Wohnung also nur am Wochenende nutzen.

    Da sich von der Wohnungsverwaltung leider keiner gemeldet hat ewige Zeit haben wir nun den Plan gefasst alles sauber zu machen, Löcher zu stopfen und mit der gleichen Farbe zu überstreichen. Jetzt 2 Wochen vor dem Auszug hat sich die Wohnungsverwaltung (WV) doch gemeldet und würde gerne eine Besichtigung vereinbaren. Es besteht von denen der klare Wunsch das die WV Handwerker beaufträgt, die dann renovieren. Wir sollen dann je nach Zustand einen Anteil übernehmen.

    Ziel ist es natürlich so billig wir möglich aus der Sache rauszukommen, vor allem da wir nur kurzzeitig in der Wohnung waren und sehr pfleglich mit dieser umgegangen sind.

    Der Mietvertag ist hier nicht so klar. Es wird immer davon geredet, dass Schönheitsreparatueren durchgeführt werden müssen, wenn diese "erforderlich sind", oder auch "bei Bedarf". Wer legt aber fest das Bedarf besteht? Die Hausverwaltung? Die werden natürlich immer einen Bedarf sehen...Die relevanten Parts kopiere ich mal mit rein:


    Vielen Dank!

  • Für Sie sind bei Auszug die Festlegung zu beachten, welche unter "Beendigung des Mietverhältnisses" genannt sind.
    Diese sind aus meiner Sicht in Ordnung und auch klar verständlich.

    Sie schreiben: Wer legt aber fest das Bedarf besteht? Die Hausverwaltung? Die werden natürlich immer einen Bedarf sehen.

    Richtig. Genau so, wie Sie natürlich keinen Bedarf sehen. Wer soll den nun den "Bedarf" Ihrer Ansicht nach festlegen?

    Mit Sicherheit hier im Forum niemand.

  • rStorms

    Habe den ganzen Text noch nicht gelesen, aber eines viel mir ins Auge. "Haben ja nur am Wochenende da gewohnt".
    Und genau an diesem Wochenende können Sie dem VM die Wohnung derart rampunieren, daß eine Renovierung dringend nötig wäre.

  • Hallo,

    der Mieter hat die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen und so wie beschrieben soll er die Wohnung in einen vermietbaren Zustand zurückgeben.

    Zitat

    Beim Anstrich hat der Mieter den Farbton zu wählen, den er bei Vertragsbeginn vorgefunden hat. Holzwerk darf auch
    weiß oder cremefarbig gestrichen werden, Naturholz nur transparent oder lasiert, Heizkörper und Rohre können auch
    weiß oder cremefarbig gestrichen werden. Wände und Decken können auch weiß oder in einem anderen neutralen Farbton
    gestrichen werden. Die Verwendung anderer Farben, Wanddekorationen und Tapeten (Muster, Prägetapeten usw.)
    sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

    So, wenn man der Überzeugung ist, dass die Wohnung in einem vermietbaren Zustand ist, mache man aussagekräftige Bilder davon und übergebe dann die Wohnung an die Verwaltung mittels Übergabeprotokoll.

    Am besten man hat noch eine neutrale Person als Zeugen bei der Übergabe dabei.

    Da wir alle nicht wissen wie die Wohnung jetzt aussieht, kann man hier auch keine Aussage darüber treffen, ob das so in Ordnung ist.

    Gruß

    BHShuber

  • rStorms
    Habe den ganzen Text noch nicht gelesen, aber eines viel mir ins Auge. "Haben ja nur am Wochenende da gewohnt".
    Und genau an diesem Wochenende können Sie dem VM die Wohnung derart rampunieren, daß eine Renovierung dringend nötig wäre.


    Genauso isses bei Reklamationen über angeblich zu hohe Heizkosten...: "Die Thermostatregler standen doch immer nur auf 2.":cool:

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