Ich stimme unserem Immobilienvergewaltiger zu. Nägel mit Köpfen hätteste schon deutlich früher machen sollen. Mit der Heizungsfirma hast Du grundsätzlich nichts zu tun.
Ich würde meinem Vermieter (er IST der Vertragspartner) per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, seit wann sie ihm bereits bekannt sind, und aufforden sie zeitnah nachhaltig zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.
Beiträge von Berny
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1. Der Kostenpunkt Nutzerwechselgebühr/Kosten bei Nuterwechsel muss eindeutig im Mietvertrag geregelt sein.
Njet, muss er nicht, denn dann wäre er automatisch vom VM zu tragen. -
Der vorige und jetzige Vermieter haben sich untereinander auseinanderzusetzen. Das kann nicht zu Lasten des Vermieters gehen.
Vermieters...? Du schwächelst wohl...?
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Da herrscht Willensübereinstimmung vor und ist in diesem Falle gültig.
You'rer barking the wrong tree...:eek: -
Ich glaub, ich hab sie mit meinen Beschimpfungen verschreckt

Bilden Sie sich jaa nicht zu wenig ein!
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Hallo Shyruto,
"Zwecks Schlüsselübergabe ect auch nicht? Ich dachte immer, es muss ein Rückschreiben kommen, ob die Kündigung akzeptiert wurde oder nicht und wenn ja, für welchen Zeitraum."
- Nur wenn vertraglich vereinbart, dann müsste er schriftlich ragieren."Auf dem Mietvertrag steht der Mieter, dessen Untermieter wir sind, noch mit unserer Adresse drin, da er hier gewohnt hat"
- Also die per Einwurfeinschreiben-Kündigung an diese Anschrift schicken."... bekamen wir über Umwege seine Arbeitsadresse raus, an die wir die Kündigung laut Aussage vieler Leute schicken sollten."
- OK, dann schickt Ihr eben sicherheitshalber auch noch per Einwurfeinschreiben eine Kdg dorthin. Mach' es Dir doch einfach: Zweimal die Anschrift, und lediglich vor jede, je nachdem wohin sie geht, ein Kreuzchen.
Also: Absender lt. MV, Empfänger lt. MV, Zweite Empfängeranschrift, Datum, Text, Unterschrift(en), per Einwurfeinschreiben.
Ergänzung zu anitari: Die Kündigung(en) muss spätestens bis zum 04.02.2015 18:00 im Machtbereich des Empfängers eintreffen."Diese wurde per Einschreiben verschickt, angenommen und wieder zurück gesendet."
- Das mag verstehen, wer will - ich jedenfalls nicht."Als sie hier an kam, haben wir sie nun an den Vermieter geschickt, auch per Einschreiben."
- Du meinst die Kündigung?"Und was das Ganze nun mit unserer WG zu tun hat, muss ich auch nicht wirklich verstehen."
- Das sind hier die "besten" - zumindes die meisten - "Kunden". -
Liebe Maggy2020,
Da ich im Strafrrecht völlig unbedarft bin, würde ich mich sehr freuen auf welcher Grundlage Ihre Behauptung berucht.
Vorsicht, sie könnte das ernst nehmen.
Das letzte Mal schlug sie gestern um 10:17 zu; ich hoffe, das war es dann...:( -
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Mein Zimmer ist nicht möbliert. Wohnzimmer und der Rest der Wohnung allerdings schon.
Dann könntest Du jetzt bei Deinem Vermieter zum 30.04.2015 kündigen. Über die Drogen usw äussere ich mich nicht. -
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Hallo Karo,
wohnst Du möbliert oder unmöbliert? -
Ein Bekannter von mir wohnt zur Miete in einer Wohnung eines 2-Familienhauses. Dieses soll jetzt verkauft werden und ich hätte Interesse dran. Er hat ein schriftliches Vorkaufsrecht kann er das an mich übertragen?
Der Hintergrund ist das der andere Interessent das Haus komplett selber nutzen möchte und wenn ich es bekomme kann er seine Wohnung sicher behalten.
Hallo Ingo, tut mir leid, das ist kein Mietrecht. -
Hallo theM,
ich würde einen RA mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht konsultieren. Er kann notfalls auch gleichzeitig beide HVs verklagen. -
andrefortmann:
"gerne würde ich morgen meine Freundin bei mir übernachten lassen. Jedoch will mir mein Vermieter das nicht erlauben?!"
- Du brauchst ihn noch nicht einmal zu informieren."Nun steht jedoch in der Hausordnung ein fälschlicherweise nicht ausformulierter Satz zum Wasserverbrauch:
Wasserabgabe an nicht zum Haushalt des Mieters gehörende Personen sowie da... (da endet der Satz einfach)"
- Ist also m.E. ohne Bedeutung."darf sich meine Freundin bei mir duschen und generell Wasser und Strom mitnutzen?"
- Yes, she can."Desweiteren stand im Mietvertrag, dass die Allgemeinflächen einmal wöchentlich vom Vermieter gereinigt werden. Dies ist nie geschehen, woraufhin ich meine Vermieterin kontaktiert habe(sie wohnt im selben Haus). Diese hat dann einfach den Abschnitt im Vertrag durchgestrichen und ich sollte unterschreiben, dass ich es zur Kenntnis genommen habe. Ich habe dann auch unterschrieben, frage mich nun jedoch, ob dies überhaupt rechtskräftig ist?"
- Bist schön dumm bzw. ungeschickt gewesen."Last but not least: Unter dem Mietvertrag steht fälscherlicherweise Frankfurt am Main, den 05.09.2015(gemeint ist 2014). Ist der Mietvertrag nun überhaupt gültig??"
- Yes, it is. -
AndreasC1977:
"Das klingt spontan für mich so, als wäre eine gültige Nebenabrede geschlossen worden. Quasie ein Nachtrag zum MV."
- Meine ich auch."Bevor ich mit der Axt anklopfe (bin ja nicht der Berni),"
- Wer ist das?"würde ich erst ein freundliches Schreiben verfassen mit dem Verweis auf den Nachtrag und die Bitte verbindlich Stellung zu nehmen, wann die Baumaßnahmen erfolgen sollen.
So hat man nicht sofort Krieg.
Solltest Du den Kampf nicht scheuen, kannst Du auch darauf verweisen, dass das nicht vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften zur Mietminderung berechtigt.
Mieminderungen bei nicht nutzbaren Stellplätzen können 10 % betragen (eigenes Verwalterleid)."
- Berny stimmt zu."Gemindert wird von der Warmmiete... nicht wie manchmal sogar Anwälte machen von der Kaltmiete..."
- Sei es drum, wird mit der nächsten BetrkAbr sowieso wieder ausgeglichen... -
..., da die elektronischen - je nach Typ - zu jedem Monatsende die Stände speichern.
Das ist mir neu. Ich weiss nur vom jährlichen Stichtag, bsp. bei meiner Immobilie 3105.
Wichtig ist jedenfalls für unseren Fragesteller, dass im 2-fach-Übergabeprotokoll sämtliche Zählerstände protokolliert werden. Es ist dann Sache des VM bzw. der HV, diese Daten an den Provider weiterzuleiten. -
Habe bzgl. der Bahnstrecke mit der Deutschen Bahn telefoniert. Um eine Übersicht aller Züge zu bekommen, die auf der besagten Strecke fahren verlangen die eine Gebühr von mindestens 80 Euro zzgl. MwSt ... Find ich schon ganz schöne Abzocke.
Ich nicht, denn solche Art von Anfragen sind sicherlich nur mit Handarbeit zu beantworten. -
Ist diese Nebenabrede schriftlich fixiert worden als Bestandteil des Vertrages? Ist diese Nebenabrede überhaupt irgendwie schriftlich mit Bezug auf den Vertrag fixiert worden?
Ich meine auch, dass sie einen (schriftlichen) Bezug zum MV haben sollte/müsste. -
Hat der neue Beitzer ein Anrecht auf diese Platten und das Wandrelief?
Nein, hat der neue Vermieter nicht. -
Das JC handelt korrekt. Auch m.E. wäre die Untervermietung (mit normalem Mietvertrag bitte!) an den H4-Empfänger die mögliche Lösung.
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