Hallo,
wir wohnen seit Oktober 2013 in einer Mietwohnung.
Bei der Besichtigung hat uns der Vermieter zugesichert, dass im Jahr 2014 die Wohnung einen Balkon erhalten soll sowie einen Stellplatz. Um uns abzusichern, haben wir eine Nebenabrede mit dem Vermieter geschlossen, dass beides 2014 errichtet wird und in der Kaltmiete enthalten ist.
Bis heute kam der Vermieter seinen Versprechungen nicht nach.
Wie können wir uns verhalten? Haben wir einen rechtlichen Anspruch auf die Errichtung von Balkon und Stellplatz?