Mein erster Mietvertrag

  • Hallo,

    Ich bekomme in den nächsten Tagen die Möglichkeit einen Mietvertrag für eine Wohung zu unterschreiben die ich bereits besichtigen konnte.
    Es handelt sich hierbei um meine Erste eigene (Miet)Wohnung.

    Leider habe ich vom Mietrecht wenig bis garkeine Ahnung.

    Meine Frage bezieht sich nun auf den Mietvertrag. Worauf sollte ich achten um nicht "über den Tisch gezogen" zu werden?

    Ausserdem fragte der Makler nach der Provision in Bar. Ist das üblich?

  • "Meine Frage bezieht sich nun auf den Mietvertrag. Worauf sollte ich achten um nicht "über den Tisch gezogen" zu werden?"
    Die Frage ist nicht umfassend zu beantworten. Das beste wäre hier diesen Entwurf einzustellen, ohne persönliche Daten.
    Da könnte man schon eher was sagen.

    Ausserdem fragte der Makler nach der Provision in Bar. Ist das üblich?

    Das können Sie halten wie Nolte. Es besteht keine Überweisungspflicht. Wie der Makler das versteuert ist nicht Ihre Angelegenheit.
    Sie müssen nur auf eine saubere Quittung achten. Grund sollte angegeben sein.

  • logo der Makler will vermutlich die Provi cash einziehnen, und vergisst sie dann bei den Einnahmen.... :rolleyes:

    Bei einem standard Mietvertrag ist das risko klein, die QM Zahl sollte drinne stehen.

  • Ausserdem fragte der Makler nach der Provision in Bar. Ist das üblich?


    Bei seriösen Maklern ist das m.E. nicht üblich. Es wurde ja bereits angedeutet, dass vergessen werden könnte, die Einnahmen zu versteuern. Ausserdem: Wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, müsste er (zumindest ab dem 01.05.2015) das Maklerhonorar zahlen.
    In welchem Verhältnis stehen denn Vermieter und Makler zueinander?

  • Wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, müsste er (zumindest ab dem 01.05.2015) das Maklerhonorar zahlen.

    Steht das nun fest das, dass Gesetz wirklich zum 01.05.15 in Kraft tritt?

    In welchem Verhältnis stehen denn Vermieter und Makler zueinander?

    Ich weiß nicht in welchem Verhältniss der Makler zum vermieter steht, aber ich vermute da es sich um ein Mehrparteienhaus handelt, dass der Makler sämtliche Wohnungen übernimmt.


    Ich bekomme den Vertrag am Mittwoch. Werde ihn dann hier mal einstellen, natürlich anonymisiert.

    Ziemlich nah an der Wohnung verlaufen Bahnschienen. Gibt es eine Möglichkeit eine Auskunft zu bekommen zu welchen Zeiten die Strecke befahren wird?

    Einmal editiert, zuletzt von bouncor (25. Januar 2015 um 22:14)

  • Steht das nun fest das, dass Gesetz wirklich zum 01.05.15 in Kraft tritt.
    .... dass der Makler sämtliche Wohnungen übernimmt....

    In dem Fall musst Du damit rechnen, dass sich beide gut :rolleyes: kennen ;)
    Vermutlich musst Du etwas unterschreiben a'la "Ich habe beauftragt...." oÄ.


    ... Ziemlich nah an der Wohnung verlaufen Bahnschienen. Gibt es eine Möglichkeit eine Auskunft zu bekommen zu welchen Zeiten die Strecke befahren wird? ...

    JA. Bei der Bahn, Nachbarn etc. also das könnte nervig werden?! Wie lange war der Vormieter drin?!

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (25. Januar 2015 um 22:14) aus folgendem Grund: bahn

  • Ziemlich nah an der Wohnung verlaufen Bahnschienen. Gibt es eine Möglichkeit eine Auskunft zu bekommen zu welchen Zeiten die Strecke befahren wird?


    Den Makler würde ich ganz bestimmt nicht fragen...:o

  • So ich habe den Mietvertrag erhalten. Wäre schon wenn mal jemand drüber gucken könnte der Ahnung hat.

    Komisch kommt mir Punkt 8 vor. Was heisst in diesem Kontext "angemessen" erhöhen?

    Hier der Vertrag (anonymisiert):

    Seite 1: http://i.imgur.com/AQA7SNL.png
    Seite 2: http://i.imgur.com/tChfww9.png
    Seite 3: http://i.imgur.com/mJiYGLB.png

    Habe den Vertrag in den Anhang gepackt, leider hat die Qualität darunter gelitten, deswegen besser die imgur Links benutzen.

  • Der Mietvertrag ist nicht zu beanstanden, denn darin sind die neuesten Entscheidungen des BGH enthalten. Bei der Mieterhöhung nach 2 Jahren gibt es auch kein Problem, denn Erhöhungen sind per Gesetz geregelt.

  • Der Mietvertrag ist nicht zu beanstanden, denn darin sind die neuesten Entscheidungen des BGH enthalten. Bei der Mieterhöhung nach 2 Jahren gibt es auch kein Problem, denn Erhöhungen sind per Gesetz geregelt.


    Schliesse mich nüchtern voll an.

  • Vielen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen :)

    Habe bzgl. der Bahnstrecke mit der Deutschen Bahn telefoniert. Um eine Übersicht aller Züge zu bekommen, die auf der besagten Strecke fahren verlangen die eine Gebühr von mindestens 80 Euro zzgl. MwSt ... Find ich schon ganz schöne Abzocke.

  • Habe bzgl. der Bahnstrecke mit der Deutschen Bahn telefoniert. Um eine Übersicht aller Züge zu bekommen, die auf der besagten Strecke fahren verlangen die eine Gebühr von mindestens 80 Euro zzgl. MwSt ... Find ich schon ganz schöne Abzocke.


    Ich nicht, denn solche Art von Anfragen sind sicherlich nur mit Handarbeit zu beantworten.

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