Hallo fubbine,
"Jetzt haben wir uns den Vertrag angeschaut und festgestellt, dass es eine "Sonstige Vereinbarung" gibt, die wir damals scheinbar blauäugig unterschrieben haben."
- Gibt es von damals ein Übergabeprotokoll?
""Es wird vereinbart, dass der Mieter beim Auszug die Kosten der Renovierung der Mieträume (Tapezieren und Anstreichen der Wände) durch einen Fachbetrieb, den der Vermieter beauftragt, übernimmt. Bei einer Mietdauer von über 3 Jahren gilt dies auch für die Reinigung des Teppichbodens.""
- Diese Klausel ist wegen eBenachteiligung des Mieters ungültig.
"Im Mietvertrag selbst steht: " Schönheitsreparaturen: Küche, Bad u. Duschen alle 3 Jahre, Wohn- u. Schlafräume, Flur, Diele u. Toiletten alle 5 Jahre, andere Nebenräume alle 5 Jahre.""
- Wortwörtlich?
"Wir haben noch Foto´s vorm Einzug und darauf ist auch klar zu erkennen, dass wir eine Nicht-Neu-Renovierte Wohneinheit gezogen sind. Ausserdem kann man speziell in der Küche erkennen, dass über die Tapete schon mehrere Male gestrichen wurde."
- Beweissicher, Zeugenaussagen?
"Würden Sie uns empfehlen zum Anwalt zu gehen?"
- Erst, wenn Forderungen an Euch herangetragen werden.