Renovierung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir werden dieses Jahr noch ausziehen und haben jetzt fast 6 Jahre in einem Einfamilienhaus gewohnt. Jetzt haben wir uns den Vertrag angeschaut und festgestellt, dass es eine "Sonstige Vereinbarung" gibt, die wir damals scheinbar blauäugig unterschrieben haben.

    Darin steht: " Es wird vereinbart, dass der Mieter beim Auszug die Kosten der Renovierung der Mieträume (Tapezieren und Anstreichen der Wände) durch einen Fachbetrieb, den der Vermieter beauftragt, übernimmt. Bei einer Mietdauer von über 3 Jahren gilt dies auch für die Reinigung des Teppichbodens."

    Im Mietvertrag selbst steht: " Schönheitsreparaturen: Küche, Bad u. Duschen alle 3 Jahre, Wohn- u. Schlafräume, Flur, Diele u. Toiletten alle 5 Jahre, andere Nebenräume alle 5 Jahre."

    Ist dies so zulässig?

    Wir haben noch Foto´s vorm Einzug und darauf ist auch klar zu erkennen, dass wir eine Nicht-Neu-Renovierte Wohneinheit gezogen sind. Ausserdem kann man speziell in der Küche erkennen, dass über die Tapete schon mehrere Male gestrichen wurde.

    In unserer Mietzeit, wurde schon das komplette Esszimmer (incl. neuer Laminatboden), das komplette Treppenhaus (incl. Schleifen des Holztreppengeländers mit Auftragen von Lack), das Wohnzimmer und das Kinderzimmer (incl. neuer Teppichboden) in Eigenleistung renoviert.

    Würden Sie uns empfehlen zum Anwalt zu gehen?

    Es wäre nett, wenn Sie mir eine kurze Antwort zukommen lassen könnten.

    Gruß

  • Hallo fubbine,

    "Jetzt haben wir uns den Vertrag angeschaut und festgestellt, dass es eine "Sonstige Vereinbarung" gibt, die wir damals scheinbar blauäugig unterschrieben haben."
    - Gibt es von damals ein Übergabeprotokoll?

    ""Es wird vereinbart, dass der Mieter beim Auszug die Kosten der Renovierung der Mieträume (Tapezieren und Anstreichen der Wände) durch einen Fachbetrieb, den der Vermieter beauftragt, übernimmt. Bei einer Mietdauer von über 3 Jahren gilt dies auch für die Reinigung des Teppichbodens.""
    - Diese Klausel ist wegen eBenachteiligung des Mieters ungültig.

    "Im Mietvertrag selbst steht: " Schönheitsreparaturen: Küche, Bad u. Duschen alle 3 Jahre, Wohn- u. Schlafräume, Flur, Diele u. Toiletten alle 5 Jahre, andere Nebenräume alle 5 Jahre.""
    - Wortwörtlich?

    "Wir haben noch Foto´s vorm Einzug und darauf ist auch klar zu erkennen, dass wir eine Nicht-Neu-Renovierte Wohneinheit gezogen sind. Ausserdem kann man speziell in der Küche erkennen, dass über die Tapete schon mehrere Male gestrichen wurde."
    - Beweissicher, Zeugenaussagen?

    "Würden Sie uns empfehlen zum Anwalt zu gehen?"
    - Erst, wenn Forderungen an Euch herangetragen werden.

  • Zitat

    Darin steht: " Es wird vereinbart, dass der Mieter beim Auszug die Kosten der Renovierung der Mieträume (Tapezieren und Anstreichen der Wände) durch einen Fachbetrieb, den der Vermieter beauftragt, übernimmt. "

    Gleich zwei unwirksame "Klauseln" in einem Satz. Respekt!
    Eine Endrenovierungsklausel ist unwirksam, genauso wie eine Handwerkerklausel (Durchführung durch Fachbetrieb).
    Hier wäre eine besenreine Abgabe der Wohnung bei Auszug ausreichend.

    Zitat

    Schönheitsreparaturen: Küche, Bad u. Duschen alle 3 Jahre, Wohn- u. Schlafräume, Flur, Diele u. Toiletten alle 5 Jahre, andere Nebenräume alle 5 Jahre."

    Wenn das der genaue und komplette Wortlaut ist, dann ist das ebenso unwirksam.

    Zitat

    Wir haben noch Foto´s vorm Einzug und darauf ist auch klar zu erkennen, dass wir eine Nicht-Neu-Renovierte Wohneinheit gezogen sind. Ausserdem kann man speziell in der Küche erkennen, dass über die Tapete schon mehrere Male gestrichen wurde.

    In unserer Mietzeit, wurde schon das komplette Esszimmer (incl. neuer Laminatboden), das komplette Treppenhaus (incl. Schleifen des Holztreppengeländers mit Auftragen von Lack), das Wohnzimmer und das Kinderzimmer (incl. neuer Teppichboden) in Eigenleistung renoviert.

    Der Zustand bei Übernahme der Wohnung, bzw. erbrachte Eigenleistungen während der Mietzeit sind für Schönheitsreparaturen bei Auszug unerheblich.

    Zitat

    Würden Sie uns empfehlen zum Anwalt zu gehen?

    Nein, erst wenn Ihr auszieht und der Vermieter Forderungen geltend macht.


    Der Zustand der Wohnung

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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