Sehr geehrte Damen und Herren,
wir werden dieses Jahr noch ausziehen und haben jetzt fast 6 Jahre in einem Einfamilienhaus gewohnt. Jetzt haben wir uns den Vertrag angeschaut und festgestellt, dass es eine "Sonstige Vereinbarung" gibt, die wir damals scheinbar blauäugig unterschrieben haben.
Darin steht: " Es wird vereinbart, dass der Mieter beim Auszug die Kosten der Renovierung der Mieträume (Tapezieren und Anstreichen der Wände) durch einen Fachbetrieb, den der Vermieter beauftragt, übernimmt. Bei einer Mietdauer von über 3 Jahren gilt dies auch für die Reinigung des Teppichbodens."
Im Mietvertrag selbst steht: " Schönheitsreparaturen: Küche, Bad u. Duschen alle 3 Jahre, Wohn- u. Schlafräume, Flur, Diele u. Toiletten alle 5 Jahre, andere Nebenräume alle 5 Jahre."
Ist dies so zulässig?
Wir haben noch Foto´s vorm Einzug und darauf ist auch klar zu erkennen, dass wir eine Nicht-Neu-Renovierte Wohneinheit gezogen sind. Ausserdem kann man speziell in der Küche erkennen, dass über die Tapete schon mehrere Male gestrichen wurde.
In unserer Mietzeit, wurde schon das komplette Esszimmer (incl. neuer Laminatboden), das komplette Treppenhaus (incl. Schleifen des Holztreppengeländers mit Auftragen von Lack), das Wohnzimmer und das Kinderzimmer (incl. neuer Teppichboden) in Eigenleistung renoviert.
Würden Sie uns empfehlen zum Anwalt zu gehen?
Es wäre nett, wenn Sie mir eine kurze Antwort zukommen lassen könnten.
Gruß