Sonderfall Hausmiete

  • Hallo Liebe Community,

    vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, weil ich in meinem Fall echt überfragt bin und nicht viel Erfahrung mit dem Thema habe. Ersteinmal beschreibe ich euch die Grundsituation, bevor ich zum Problem komme:

    Eines Tages kam ein guter Freund zu mir und fragte mich ob ich mit ihm zusammen ziehen wolle, da er das Haus seiner Großeltern zur Verfügung hat. Wir sollten es aber zuvor Sanieren, ich willigte ein.
    Wir begannen Wochenende über Wochenende mit der Sanierung, auch mit Unterstützung von Handwerkern. Nach 7-8 Monaten sind wir nun fertig und möchten einziehen. (Das Sanierungsmaterial und die Handwerker zahlt allerdings die Mutter meines Kumpels, somit steckte ich fast nur Arbeitsstunden rein)
    Das Haus gehört der Mutter meines Kumpels allein (Erbe), die uns nun gegen Bezahlung der Nebenkosten, die wir Beide uns teilen sollen dort wohnen lassen möchte, wenn wir das Haus weiter pflegen.
    Als Zusatzinfo: Das Haus ist weder in der Stadt wo die Mutter wohnt (10km entfernt), noch in meiner Jetzigen (25km entfernt). Ich ziehe mit dem Umzug bei meinen Eltern aus, genauso wie mein Kumpel.

    - Darf Sie das so handhaben uns nur die Nebenkosten zahlen zu lassen?
    - Was muss ich dem Amt meiner Stadt sagen?
    - Kann ich das Haus als zweiten Wohnsitz angeben und bei meinen Eltern gemeldet bleiben?

    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße,
    captaindo

  • Zitat

    Darf Sie das so handhaben uns nur die Nebenkosten zahlen zu lassen?

    Warum nicht? In Deutschland herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit. Die Mutter könnte auch verlangen, dass sie dafür monatlich einen Kuchen bekommt und Ihr zusätzlich ein Liedchen vor ihrer Haustür anstimmt.

    Zitat

    Was muss ich dem Amt meiner Stadt sagen?

    Du beziehst Leistungen vom Jobcenter? Dann teilen dem Amt mit, dass Du nur die Betriebskosten zu zahlen hast. Im Zweifel brauchst Du hierfür etwas schriftliches von der Mutter.

    Zitat

    Kann ich das Haus als zweiten Wohnsitz angeben und bei meinen Eltern gemeldet bleiben?

    Wer sollte Dir das verbieten? Im schlimmsten Fall zahlst Du Zweitwohnsitzsteuer.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • captaindo:

    "Das Haus gehört der Mutter meines Kumpels allein (Erbe), die uns nun gegen Bezahlung der Nebenkosten, die wir Beide uns teilen sollen dort wohnen lassen möchte, wenn wir das Haus weiter pflegen."
    - Das hast Du hoffentlich schriftlich.

    "Darf Sie das so handhaben uns nur die Nebenkosten zahlen zu lassen?"
    - Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Mietzahlungen zu vereinbaren.

    "Was muss ich dem Amt meiner Stadt sagen?"
    - Dass Du dorthin gezogen bist.

    "Kann ich das Haus als zweiten Wohnsitz angeben und bei meinen Eltern gemeldet bleiben?"
    - Frage das Einwohnermeldeamt.

  • Hallo Leipziger, Hallo Berny,

    vielen Dank für eure superschnellen Antworten und entschuldigt bitte meine späte Antwort, ich war die letzten Tage für die Firma im Ausland unterwegs.

    Leipziger
    Das mit der Vertragsfreiheit wusste ich, ich dachte nur sie müsse eine Art Mindestmiete nehmen, weiß aber nicht mehr wo ich das gehört habe. Aber so weiß ich Bescheid, danke.
    Entschuldige bitte meine Ausdrucksweise, ich meinte das Bürgerbüro (zumindest heißt das bei uns so), wo ich mich ummelden werde. Ich beziehe mein Gehalt aus den Niederlanden, falls das von Bedeutung ist. Vielen Dank für deine Antwort, das hat mir schonmal sehr weiter geholfen.

    Berny
    Ich habe nichts schriftlich, ist aber meines Erachtens nach nicht nötig.
    Danke für die Beantwortung, das klärt dann den Rest meiner Fragen.

    Ich werde nun guten Gewissens zum Bürgerbüro gehen, mich ganz normal ummelden.
    Vielen vielen Dank, Ihr habt mir wirklich geholfen. :) :)

  • Zitat

    Das mit der Vertragsfreiheit wusste ich, ich dachte nur sie müsse eine Art Mindestmiete nehmen, weiß aber nicht mehr wo ich das gehört habe. Aber so weiß ich Bescheid, danke.

    Nein, so etwas gibt es nicht. Theoretisch könnte Dir der Vermieter sogar Geld zahlen, damit Du in eine Wohnung ziehst.

    Zitat

    beziehe mein Gehalt aus den Niederlanden

    Solange Du dein Geld nicht mit dem Verkauf von Marihuana verdienst, sondern nur mit Käse und Tulpen, ist das in Ordnung. :p

    Zitat

    Ich habe nichts schriftlich, ist aber meines Erachtens nach nicht nötig.

    Das habe ich schon öfter gehört...

    Die Einstellung wirst Du schlimmstenfalls dann ändern, wenn sich die Vermieterin plötzlich an nichts mehr erinnern kann und Miete von Dir verlangt (zuzüglich zu den Reparaturen).
    Selbiges gilt, wenn das Haus mal verkauft wird und Ihr weiterhin wohnen bleiben wollt. Oder was passiert, wenn Dich dein Kumpel rauswerfen will (einen Vertrag gibt es ja nicht)?

    Das mag alles weit hergeholt klingen, ist aber alles schon vorgekommen.

    Auch wenn Ihr kostenlos wohnen dürft, würde ich das immer mittels Mietvertrag festhalten. Entsprechende Vordrucke gibt es in jedem gut sortierten Schreibwarenladen.
    Das ist eine Arbeit von vielleicht 30 Minuten, die aber Euch und auch dem Vermieter Sicherheit bringt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nach so einem Vermieter muss ich wohl noch suchen... :p aber so bin ich auch absolut zufrieden

    Solange Du dein Geld nicht mit dem Verkauf von Marihuana verdienst, sondern nur mit Käse und Tulpen, ist das in Ordnung.


    Ich hab ewig nach einem Käseproduzenden gesucht und bin dann doch im Außenhandel für Vordruckgeräte gelandet :'(. Naja für Marihuana hab ich einfach die falschen Kontakte :D (zum Glück).

    Wenn die Vermieterin oder mein Mitbewohner will, dass ich ausziehe, dann tu ich das auch.
    Meine Sachen und Anteile an Geräten sind bereits Inventarisiert und belegt. Das reicht mir fürs Erste. Aber viellecht werden wir tatsächlich bald noch nen kurzen Vertrag verfassen, da muss ich Dir doch Recht geben, ist wirklich kaum Arbeit :P.

    Danke nochmals und viele Grüße,
    Chris

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