Mieter M hat über ein Internetportal eine Wohnung zur Miete gesucht, den Makler K kontaktiert und eine Besichtigung durchgeführt. M hat sich für die Wohnung entschieden und K kontaktiert. K hat nun nach Absprache mit dem Vermieter V, mit dem M noch keinen Kontakt hatte, M den Mietvertrag in doppelter Ausführung zur Unterschrift zugesandt.
Die Miete soll als Pauschalmiete, also inklusive aller Nebenkosten und ohne jährliche Abrechnung gezahlt werden. (So wurde es bei der Besichtigung besprochen.)
Im Mietvertrag ist die vereinbarte Pauschalmiete X nun als "Grund-/Nettomiete" eingetragen. Bei den Betriebskosten wurde einfach ein Strich in das Feld gesetzt und als Summe "monatlicher Zahlungsbetrag zurzeit" ist ebenfalls X angegeben.
Im selben Paragraphen steht dann aber noch
- "Neben der Grund-/Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten vom Mieter zu tragen", gefolgt von einer Auflistung der möglichen Nebenkosten
- "Für die vorstehend bezeichneten Betriebskosten haben die Parteien eine monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart"
- "Die Verteilung der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sowie der zentralen Warmwasserversorgungsanlage erfolgt nach dem in § 18 festgelegten Verteilungsmaßstab"*
- "Die Kosten der Wasserversorgung sowie die Kosten der Müllabfuhr, soweit entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind, werden nach Verbrauch abgerechnet."
- Alle übrigen Betriebskosten werden, soweit nicht anders vereinbart, nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzfläche umgelegt"**
Sind die genannten Punkte zu einer Pauschalmiete nicht wiedersprüchlich?
Von einer Pauschalmiete ist im Mietvertrag namentlich jedoch nie die Rede. Auch dass die Betriebskosten bereits in der Miete enthalten sind, ist nicht explizit angegeben.
Worauf sollte M bei der Umformulierung des Vertrages achten?
*Unter § 18 sind die Heizkosten sowie Warmwasserkosten laut HeizkVO definiert. Wie die Heizkosten jedoch abgerechnet werden sollen, ist nicht ausgefüllt.
Ist dies nach der Heizkostenverordnung überhaupt zulässig? (Es sind Ms Kenntnis nach keine Einrichtungen zur Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Wohnungen im Haus vorhanden.)
Können M, wenn M einen Mietvertrag ohne verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung unterschreibt, irgendwelche Nachteile entstehen?
**Die Wohnfläche ist im Mietvertrag nicht angegeben.
Im Voraus schon einmal vielen Dank für die Hilfe!
MfG