Beiträge von Berny

    Hallo Dine88,
    eigentlich entfällt die Pflicht zur Mietezahlung, wenn der VM in der Wohnung bereits vor MV-Ende Hand anlegt.
    Wie das nun in diesem Not(?)fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde, wenn der VM i.O. ist und die Kaution zügig zurückzahlt, keinen Aufstand machen, das kommt meist teurer. Das musst Du aber selbst entscheiden.

    Ich glaube es geht nicht so um Wunschantworten, sondern eher um den Ton, der hier herrscht.


    Mit einem etwas raueren Ton muss die Fragestellerin schon rechnen, wenn sie nichts kapieren will.

    Ich hoffe, dass du an anderer Stelle Antworten bekommst, die dir wirklich weiterhelfen.


    Wenn sie lange genug sucht, wird sie sicherlich ein Forum finden, wo es nur Wunschantworten gibt.

    Ich überlege gerade mit einen Hund anzuschaffen und in meinem Vertrag sind die auch nicht erlaubt (nur nach Absprache), allerdings hat die Mieterin unter mit einen, von daher stehen die Chancen vielleicht besser?


    Nein, Deine Chancen stehen nicht besser, denn Dein MV hat mit anderen MVn nichts zu tun.

    Wie ist das denn, wenn im Mietvertrag steht: Wohnung wird wie besichtigt übernommen? Es gab nie ein Übergabeprotokoll (zumindest keins, das ich einsehen konnte) und unterschrieben habe ich somit natürlich auch nicht. Kann ich dann für die Schäden meiner Vormieter (nur Abnutzung des Parkets und einmal in die Fliese, statt in die Fuge, gebohrt) verantwortlich gemacht werden oder bin ich dann neben der Vermietung in Beweisnot?


    Ja, das bist Du dann.

    Soweit ich bißher bei meiner Recherche erfahren habe, ist in diesem Fall (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2) eine Pfändung von Betriebs/Nebenkostenjahresabrechnngs Guthaben nicht zulässig, richtig???


    Schätze ja, denn das sind ja Gelder, die bereits vom JC gezahlt wurden.
    Bei Mietkautionsguthaben wäre der Anspruch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Gläubiger realisierbar.

    Auf Meinungen aus diesem Forum solltest du nicht hören, das sind nur Meinungen und keine richterlichen Entscheidungen.


    ... und der wird entscheiden, wenn Du Dich mit dem VM nicht einigen kannst und weiterhin auf Deinem Standpunkt bestehen bleiben solltest.

    Es geht um die Sachbeschädigung, z.B. Kratzer an der Armartur, zerschlagene Deckenlampe (passierte beim letzten Mal!), Beulen in der Spüle u.s.w.
    Wie sollen wir das nachweisen, wenn wir nicht dabei sind?


    Euer Problem. Euer Ansprechpartner ist grundsätzlich Euer Vermieter.

    Verzeihung, einen gemeinsamen, wir mussten unterschreiben, dass wir mit in den Vertrag einsteigen und die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Mieterin der ersten Stunde.


    Wenn ich WG höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
    Ihr seid also alle mehrere Mieter in einem MV? Dann kann einer alleine garnicht kündigen.

    Gwyn:

    "Nein die Mängel waren uns nicht bekannt, wir konnte die Wohnung lediglich einmal betreten und zu diesem Zeitpunkt waren die Vormieter noch darin, die kaum deutsch sprachen."
    - Euer Pech, da hättet Ihr sorgfältiger sein sollen.

    "Da wir aus gesundheitlichen Gründen so schnell wie möglich aus unserer alten Wohnung ausziehen mussten, blieb uns keine andere Wahl."
    - Ist zwar schade, aber letztendlich ...

    "Und dass die Leitungen in der Wand nicht stimmen, kann man ja schlecht sehen. Wir können ja nicht durch Wände gucken"
    - Wie wahr.

    Bei Staffelmietverträgen ist auch ein einseitiger Kündigungsverzicht nur für den Mieter zulässig.

    § 557a Abs. 3
    (3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.


    Hmm, dann müsste man mal feststellen, ob beide identisch sind. (Ich meine ja man nur...)

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