Hallo Dine88,
eigentlich entfällt die Pflicht zur Mietezahlung, wenn der VM in der Wohnung bereits vor MV-Ende Hand anlegt.
Wie das nun in diesem Not(?)fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde, wenn der VM i.O. ist und die Kaution zügig zurückzahlt, keinen Aufstand machen, das kommt meist teurer. Das musst Du aber selbst entscheiden.
Beiträge von Berny
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Was kann ich da tun?
Wende Dich per Einwurfeinschreiben an den letzten Dir schriftlich mitgeteilten Vermieter. -
Ich glaube es geht nicht so um Wunschantworten, sondern eher um den Ton, der hier herrscht.
Mit einem etwas raueren Ton muss die Fragestellerin schon rechnen, wenn sie nichts kapieren will. -
Fünf Jahre gehen nicht, max. 4 Jahre.
Ob deshalb nun die gesamte Klausel ungültig ist, wage ich nicht zu beurteilen, tendiere jedoch dazu. -
Ich hoffe, dass du an anderer Stelle Antworten bekommst, die dir wirklich weiterhelfen.
Wenn sie lange genug sucht, wird sie sicherlich ein Forum finden, wo es nur Wunschantworten gibt. -
Es ging hier um Gerichtsurteile zur Tierhaltung!
Die Suchmaschine Deiner Wahl könnte Dir dabei helfen. -
Mangelndes Unrechtsbewußtsein ist in diesem Lande eine Volkskrankheit.
Eine leider zutreffende Erkenntnis, und das am frühen Morgen...:o -
ist das nicht Vermieterangelegenheit uns ein Kabel zu legen?
Ein Kabel vom Verteiler bis in die Wohnung müsstet Ihr Euch schon selbst verlegen, wenn dies lt. MV nicht bereits zugesicherte Eigenschaft ist. -
Ich überlege gerade mit einen Hund anzuschaffen und in meinem Vertrag sind die auch nicht erlaubt (nur nach Absprache), allerdings hat die Mieterin unter mit einen, von daher stehen die Chancen vielleicht besser?
Nein, Deine Chancen stehen nicht besser, denn Dein MV hat mit anderen MVn nichts zu tun. -
Wie ist das denn, wenn im Mietvertrag steht: Wohnung wird wie besichtigt übernommen? Es gab nie ein Übergabeprotokoll (zumindest keins, das ich einsehen konnte) und unterschrieben habe ich somit natürlich auch nicht. Kann ich dann für die Schäden meiner Vormieter (nur Abnutzung des Parkets und einmal in die Fliese, statt in die Fuge, gebohrt) verantwortlich gemacht werden oder bin ich dann neben der Vermietung in Beweisnot?
Ja, das bist Du dann. -
Wenn der Schimmel anscheinend von dem Loch, das anscheinend draußen an der Wand war, verursacht wurde, muss dann für die Beseitigung auch der Mieter aufkommen? Ich dachte immer, das muss vom Vermieter gemacht werden.
Dachte/denke ich auch. -
Soweit ich bißher bei meiner Recherche erfahren habe, ist in diesem Fall (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2) eine Pfändung von Betriebs/Nebenkostenjahresabrechnngs Guthaben nicht zulässig, richtig???
Schätze ja, denn das sind ja Gelder, die bereits vom JC gezahlt wurden.
Bei Mietkautionsguthaben wäre der Anspruch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Gläubiger realisierbar. -
Auf Meinungen aus diesem Forum solltest du nicht hören, das sind nur Meinungen und keine richterlichen Entscheidungen.
... und der wird entscheiden, wenn Du Dich mit dem VM nicht einigen kannst und weiterhin auf Deinem Standpunkt bestehen bleiben solltest. -
Es geht um die Sachbeschädigung, z.B. Kratzer an der Armartur, zerschlagene Deckenlampe (passierte beim letzten Mal!), Beulen in der Spüle u.s.w.
Wie sollen wir das nachweisen, wenn wir nicht dabei sind?
Euer Problem. Euer Ansprechpartner ist grundsätzlich Euer Vermieter. -
DAs ist mir natürlich klar, dass ich alleine nicht kündigen kann. Aber auf ewig hier verdammt zu wohnen, kann es ja auch nicht sein.
Dann müsstest Du mit allen Beteiligten eine Vereinbarung treffen. -
Ich bin krank. Darüber macht man keine Witze. Psychologen stellen bestimmt nicht aus reiner Höflichkeit Atteste aus.
Aha - jetzt sehen wir klar(er)... -
Verzeihung, einen gemeinsamen, wir mussten unterschreiben, dass wir mit in den Vertrag einsteigen und die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Mieterin der ersten Stunde.
Wenn ich WG höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
Ihr seid also alle mehrere Mieter in einem MV? Dann kann einer alleine garnicht kündigen. -
Gwyn:
"Nein die Mängel waren uns nicht bekannt, wir konnte die Wohnung lediglich einmal betreten und zu diesem Zeitpunkt waren die Vormieter noch darin, die kaum deutsch sprachen."
- Euer Pech, da hättet Ihr sorgfältiger sein sollen."Da wir aus gesundheitlichen Gründen so schnell wie möglich aus unserer alten Wohnung ausziehen mussten, blieb uns keine andere Wahl."
- Ist zwar schade, aber letztendlich ..."Und dass die Leitungen in der Wand nicht stimmen, kann man ja schlecht sehen. Wir können ja nicht durch Wände gucken"
- Wie wahr. -
Können wir diese Wohnung aufgrund der genannten Mängel fristlos kündigen?
Nein, denn ich nehme an, dass Euch ein Teil der Mängel bereits bei Abschluss des MV bekannt war bzw. sein musste, wenn Ihr nicht blind gewesen seid. -
Bei Staffelmietverträgen ist auch ein einseitiger Kündigungsverzicht nur für den Mieter zulässig.
§ 557a Abs. 3
(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
Hmm, dann müsste man mal feststellen, ob beide identisch sind. (Ich meine ja man nur...)
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