Pfändung Neben/Betriebskostenjahresabrechnung Guthaben

  • Hallo,

    nun hat sich bei mir ein neues Problem entwickelt.

    Ich habe Ende letzter Woche ein Schreiben vom Gericht bekommen,wo ich informiert wurde dass mein Vermieter (die Hausverwaltung) einen Pfändungsbeschluss als Drittgläubiger für meine Mietkaution und evtl. anfallendes Guthaben von Betriebskostenabrechnngen erhalten hat.
    Beziehe zZt. Hartz 4.

    Soweit ich bißher bei meiner Recherche erfahren habe, ist in diesem Fall (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2) eine Pfändng von Betriebs/Nebenkostenjahresabrechnngs Guthaben nicht zulässig, richtig???

    Bedeutet das dann, dass ich weiterhin einen Anspruch auf Auszahlung der Guthabens habe oder wie?Werd nicht so ganz schlau bißher aus den Informationen.


    Vielen Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß, Max

  • Soweit ich bißher bei meiner Recherche erfahren habe, ist in diesem Fall (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2) eine Pfändng von Betriebs/Nebenkostenjahresabrechnngs Guthaben nicht zulässig, richtig???


    So generell läßt sich das nicht sagen. Der Pfändungsschutz tritt nur dann ein, wenn die Miete (incl. Betriebskosten) von der ARGE direkt an den Vermieter gezahlt wird. In diesem Fall würde das Guthaben direkt mit der laufenden Mietzahlung verrechnet und würde somit die Leistung des Folgemonats schmälern.
    Wenn du aber die ARGE über das Guthaben informiert hast, dann siehst du von dem Geld auch nichts, weil sich das Geld die ARGE krallt.

    Alles weitere hat aber mit Mietrecht nichts zu tun, da wärest du in einem ALG2 Forum besser aufgehoben.

  • Soweit ich bißher bei meiner Recherche erfahren habe, ist in diesem Fall (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2) eine Pfändung von Betriebs/Nebenkostenjahresabrechnngs Guthaben nicht zulässig, richtig???


    Schätze ja, denn das sind ja Gelder, die bereits vom JC gezahlt wurden.
    Bei Mietkautionsguthaben wäre der Anspruch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Gläubiger realisierbar.

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