Katzenhaltung

  • Hallo!

    Ich hätte eine kleine Frage. Und zwar sind mein Partner und ich vor einem Jahr in unsere Wohnung eingezogen. Damals hat der Neffe unser Vermieterin uns darauf aufmerksam gemacht, dass im Haus keinerlei Tierhaltung geduldet wird und wir die Wohnung nur bekommen wenn wir keine Tiere halten. Wir habe damals zugesagt dass wir unsere Nagertiere (Degus) abgeben. Mir war durchaus bewusst, dass ein Verbot nicht erlaubt ist, was ich auch dem Neffen sagte. Dieser meinte daraufhin nur, dass ihm das egal sei. Wir würden die Wohnung ansonsten nicht bekommen.

    Nun würden wir jedoch gern eine Wohnungskatze halten.
    Kein Freigang, 2 Europäische Kurzhaarkatzen, ausgewachsen, mit Versicherung für ggf. auftretender Schäden an der Wohnung

    Bisher haben wir alle Nachbarn gefragt ob sie etwas dagegen haben. Wir sind auf sehr positive Resonanz gestoßen.
    Allerdings haben uns unsere Nachbarn auch gesagt, dass unsere Vermieterin wohl die Wohnung lieber leer stehen lassen würde als Haustiere zu dulden.

    Im Mietvertrag steht folgendes:

    Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.

    Wenn ich nun davon ausgehe, dass meine Vermieterin mir niemals ein Tier erlaubt, womit muss ich dann vor Gericht rechnen? Wie stehen meine Chancen trotz der mündlichen Vereinbarung und welche Kosten könnten entstehen?

    Ich wäre sehr über einen Rat dankbar. Bisher habe ich meine Vermieterin noch nicht angeschrieben, da ich noch überlege mir eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen und das Fall erst in 3 Monaten angehe.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Ein generelles Haustierverbot ist unwirksam. Sogenannte Kleintiere, alles was in Käfig, Aquarium oder Terrarium gehalten wird, ist immer erlaubt. Natürlich nur in der Wohnungsgröße entsprechenden Menge.

    Hund und Katzen sind laut BGH keine Kleintiere, auch der kleinste Minihund.

    Für deren Haltung ist immer die vorherige Zustimmung des Vermieters nötig.

    Untersagen kann er die Haltung jedoch nur aus plausiblen, nachvollziehbaren Gründen.

    Zitat


    Wenn ich nun davon ausgehe, dass meine Vermieterin mir niemals ein Tier erlaubt, womit muss ich dann vor Gericht rechnen?

    Wenn Du trotzdem eine Katze holst, erst mal mit Abmahnung und Aufforderung das Tier wieder abzuschaffen. Dann mit Kündigung der Wohnung.

    Geht die Sache vor Gericht das evtl. doch der Vermieter Recht bekommt.

    Das alles sollte man sehr gut überlegen bevor man sich ein Tier in die Wohnung holt.

  • Was für plausible nachvollziehbare Gründe könnte es denn geben die zwei Katzen zu verbieten?
    es sollen Wohnungskatzen sein, alle Nachbarn sind einverstanden und für Schäden haftet die Versicherung. Messis sind wir auch keine.

    Ich frage mich ob ein Grund sein kann, dass sie vor dem Vertrag sicherstellen wollten, dass wir keine Tiere halten, wenn auch nur mündlich.

  • Gründe können sein das z. B. Katzenhaarallergiger im Haus wohnen, Katzenurin sehr aggressiv ist und der Duft schwer bis gar nicht aus der Wohnung zu bekommen ist.

    Das Eure Nachbarn nichts gegen die Haltung haben ist schon mal ein Vorteil.

    Stellt einfach einen Antrag auf Zustimmung zur Haltung 2er Katzen. Wird die grundlos verweigert könntet Ihr eigentlich die Miezen auch so halten.

    ABER, was ist wenn der Vermieter dann einen Prozess anstrebt, einen plausiblen Grund, den auch der Richter nachvollziehen kann, "nachschiebt"?

    Dann gibt es nur entweder die Miezen müssen weg oder Ihr mit samt den Miezen.


  • Im Mietvertrag steht folgendes:

    Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.

    An dem Text ist nicht zu deuteln!
    Also fragen Sie die Vermieterin, wenn Ja ist gut, wenn Nein ist auch gut.
    Mir nicht verständlich, warum man geschlossene Verträge nicht mehr einhalten will.
    Sparen Sie sich das Geld für die Katzen und irgendeinen Anwalt.
    Die Haltung von 2 Katzen werden Sie nicht plausibel begründen können. Sicher gibt es begründete Ausnahmen zur Tierhaltung; denkbar wäre ein Blindenhund. Aber 2 Katzen? Na, viel Spaß!

  • Ein Anwalt sagte mir die Klausel wäre lt BGH unwirksam da sie jede Tierhaltung außer Tiere wie Ziervögel und Zierfische von der Zustimmung abhängig mache und somit müsste der Vermieter konkret begründen wieso er die Haltung ablehnt.

    Gründe wie Allergie, Schäden an der Wohnung, Ärger mit Nachbarn habe ich durch die Rücksprache mit den Nachbarn und der Anfrage bei meiner Versicherung geklärt. Desweiteren ist die Wohnung groß genug.

    Ein Interesse an Tierhaltung ist denke ich generell nachvollziehbar. Zwei Tiere sollen es aufgrund der artgerechten Haltung werden. Als Anschaffungsgrund kann ein psychologisches Attest vorgelegt werden aus dem hervorgeht, dass die Katzenhaltung zur Besserung der Gesundheit beiträgt.


  • Die Haltung von 2 Katzen werden Sie nicht plausibel begründen können.

    Nicht der Mieter muß die Haltung plausibel begründen, sondern der Vermieter die Verweigerung seiner Zustimmung.

  • Ein Anwalt sagte mir die Klausel wäre lt BGH unwirksam da sie jede Tierhaltung außer Tiere wie Ziervögel und Zierfische von der Zustimmung abhängig mache und somit müsste der Vermieter konkret begründen wieso er die Haltung ablehnt.

    Darf ich Ihnen den Text in Ihrem Mietvertrag in Erinnerung rufen:
    Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.

    Zitat

    Ein Interesse an Tierhaltung ist denke ich generell nachvollziehbar. Zwei Tiere sollen es aufgrund der artgerechten Haltung werden.


    ......und bei Hunden wäre es dann ein ganzer Wurf! Übrigens Katzen sind Einzelgänger!

    Zitat

    Als Anschaffungsgrund kann ein psychologisches Attest vorgelegt werden aus dem hervorgeht, dass die Katzenhaltung zur Besserung der Gesundheit beiträgt.

    Lach! Sie haben schon ein sonniges Gemüt. Viel Erfolg.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (10. August 2015 um 19:43)

  • ......und bei Hunden wäre es dann ein ganzer Wurf! Übrigens Katzen sind Einzelgänger!

    Jeder der sich mit Tierhaltung auskennt, weiß das reine Wohnungskatzen zu zweit gehalten werden sollten.


    Lach! Sie haben schon ein sonniges Gemüt. Viel Erfolg.

    Unverschämtheit! Ich bin krank. Darüber macht man keine Witze. Psychologen stellen bestimmt nicht aus reiner Höflichkeit Atteste aus.

  • Ich bin krank. Darüber macht man keine Witze. Psychologen stellen bestimmt nicht aus reiner Höflichkeit Atteste aus.


    Aha - jetzt sehen wir klar(er)...

  • Jeder der sich mit Tierhaltung auskennt, weiß das reine Wohnungskatzen zu zweit gehalten werden sollten.


    Dann dürfen Sie aber nicht von "artgerechter" Haltung sprechen.

    Zitat

    Psychologen stellen bestimmt nicht aus reiner Höflichkeit Atteste aus.


    Doch! Der freundliche Herr im weißen Kittel wird das tun, um Ihnen zu helfen. Bei hart auf hart hat das keinen Bestand.

  • Wenn du der Meinung bist, dass 2 Katzen für deine Gesundheit zuträglich sind, dann solltest du so fair sein und den Vermieter unmissverständlich darüber informieren, dass du dich gegen die Klausel im Mietvertrag stellen wirst. Er hat dann genügend Zeit, um sich zu überlegen, wie er mit der Situation umgehen will.

    Auf Meinungen aus diesem Forum solltest du nicht hören, das sind nur Meinungen und keine richterlichen Entscheidungen.

  • Auf Meinungen aus diesem Forum solltest du nicht hören, das sind nur Meinungen und keine richterlichen Entscheidungen.


    ... und der wird entscheiden, wenn Du Dich mit dem VM nicht einigen kannst und weiterhin auf Deinem Standpunkt bestehen bleiben solltest.

  • Wie sieht es denn in den anderen Wohnungen aus. Gibt es da Haustiere oder vielleicht sogar Katzen? Ich überlege gerade mit einen Hund anzuschaffen und in meinem Vertrag sind die auch nicht erlaubt (nur nach Absprache), allerdings hat die Mieterin unter mit einen, von daher stehen die Chancen vielleicht besser?

  • Ich überlege gerade mit einen Hund anzuschaffen und in meinem Vertrag sind die auch nicht erlaubt (nur nach Absprache), allerdings hat die Mieterin unter mit einen, von daher stehen die Chancen vielleicht besser?


    Nein, Deine Chancen stehen nicht besser, denn Dein MV hat mit anderen MVn nichts zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. August 2015 um 12:51)

  • Ich überlege gerade mit einen Hund anzuschaffen und in meinem Vertrag sind die auch nicht erlaubt (nur nach Absprache), allerdings hat die Mieterin unter mit einen, von daher stehen die Chancen vielleicht besser?

    Das ist durchaus möglich. Die Genehmigung bleibt aber trotzdem eine Einzelfallentscheidung. Wenn Ihr Nachbar einen Hund hat, berechtigt Sie das nicht automatisch ebenfalls einen zu halten.

  • Jeder der sich mit Tierhaltung auskennt, weiß das reine Wohnungskatzen zu zweit gehalten werden sollten.

    Unverschämtheit! Ich bin krank. Darüber macht man keine Witze. Psychologen stellen bestimmt nicht aus reiner Höflichkeit Atteste aus.

    Ich wundere mich immer wieder, daß Mieter ihre Probleme auf dem Rücken der Vermieter austragen wollen. Tiere in der Wohnung ver-
    ursachen nicht nur Schaden, auch Lärm, Gestank etc. Sucht euch doch einen Bauernhof oder ähnlich für Tierhaltung.

  • Ich wundere mich immer wieder, daß Mieter ihre Probleme auf dem Rücken der Vermieter austragen wollen. Tiere in der Wohnung ver-
    ursachen nicht nur Schaden, auch Lärm, Gestank etc. Sucht euch doch einen Bauernhof oder ähnlich für Tierhaltung.

    Mangelndes Unrechtsbewußtsein ist in diesem Lande eine Volkskrankheit.

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