Nachdem ich meine Wohnung zum 31.3.2015 gekündigt hatte, habe ich durch Diskrepanzen mit dem Vermieter selbst mit einem Hausmeisterservice eine Übergabe der Mietsache am 11.4. vornehmen können (Eigentümer lebt in der Schweiz, Verwalter ist ansässig in Berlin) (der Hausmeisterservice hatte vorher keinen freien Termin).
Dort erfolgte die Wohnungsabnahme per 12-seitigem Protokoll des Verwalters, welches nur in 1facher Ausfertigung vorlag. Dieses habe ich dann unter Vorbehalt unterschrieben (die Unterschrift mit dem Hinweis "Unterzeichnung erfolgt Unter Vorbehalt ohne Erhalt einer Ausfertigung für mich").
Die Wohnung wurde nicht (wie vom Verwalter verlangt) renoviert und bezugsfertig übergeben, sondern nur "besenrein". Die Wände in sämtlichen Räumen waren verschimmelt, die Fenster in allen Räumen wiesen Schimmel auf, waren allesamt undicht und "blind". In allen Räumen war der Laminat durch mehrere Wasserschäden nur noch wellig, defekt und angeschimmelt.
Nun wäre es für mich wichtig, da meine Kaution immer noch nicht ausgezahlt wurde, zu erfahren, wann ich denn mit einer Zahlung rechnen kann.
Jedwede Kontaktaufnahme mit dem Verwalter scheiterte, schriftlich kam nie eine Reaktion auf meine Bitte der Kautionsrückzahlung.
Seitdem das Gebäude 2008 verkauft wurde und sich seither, ich glaube insgesamt 6 Verwalter um die Mietsache "gekümmert" haben, beschleicht mich der Verdacht, dass die Kaution nicht mehr existiert.
Was kann ich da tun?
Kaution, wann kann ich damit rechnen?
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Sanny2711 -
12. August 2015 um 06:03 -
Erledigt
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Was kann ich da tun?
Wende Dich per Einwurfeinschreiben an den letzten Dir schriftlich mitgeteilten Vermieter. -
Vielen Dank, dass habe ich ja bereits gemacht!!!! Keine Reaktion, weder postalisch, per Mail oder Fax!!!
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Dann bemühen Sie einen Anwalt.
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Hallo,
wenn die ganze Wohnung verschimmelt und sogar das Laminat aufgequollen war, dann hoffe ich für dich, dass du die Schäden immer rechtzeitig und nachweisbar gemeldet hast. Falls nicht kann dir das alles auf die Füsse fallen.
Wenn alles verschimmelt ist, dann stimmt doch irgendetwas nicht. Dabei spielte erst einmal keine Rolle, ob der Schaden durch dich als Mieter verursacht wurde oder nicht. Es ist meldepflichtig.
Wann du deine Kaution bekommst kann dir hier niemand sagen. Der Vermieter hat im Allgemeinen 6 Monate Zeit seine Ansprüche zu prüfen und bei dir anzumelden. Selbst danach kann er noch einen angemessenen Teil zurückhalten, als Sicherheit für evtl. ausstehende Betriebskostennachzahlungen.
Wenn sich der Vermieter nicht meldet, mußt du vielleicht einen Anwalt einschalten. Vielleicht ist der Vermieter aber auch nur in eine lange Ohnmacht gefallen, als er gesehen hat, in welch einem Zustand seine Wohnung ist.
Gruss
H H -
...zum Schimmelproblem kann ich nur die seit 2011 defekten Fenster benennen, die erst nach komplettem Abbau der Einbauküche zu Tage förderten, wie die Wände zum Beispiel aussahen. Nachdem ich die Küche zweimal komplett unter Wasser stehen hatte durch das Hereinregnen trotz geschlossener Fenster, habe ich erst beim Auszug feststellen können, welche Schäden ich selbst nicht beseitigen konnte, da dort die Schränke verbaut waren. Gemeldet haben wir seit Bestehen gravierenderer Schäden (ich und drei weitere Mietparteien, die die selben Probleme hatten) die Schäden regelmäßig schriftlich, da nie Jemand telefonisch erreichbar war. Meine Dokumente/Bilder füllen mittlerweile 3 Ordner voll. Die Wasserschäden konnten nur laienhaft beseitigt werden, selbst die Zahlung der Miete unter Vorbehalt (30%) hat nichts an der Präsenz geändert. Anstoss zur Kündigung gab uns allen der defekte, überwässerte Dachstuhl!
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