Wie denn das? Die gesetzl. Kündigungsfrist beträgt doch 3 Monate, also zum 31.8., alles andere ginge doch nur im gegenseitigen Einverständnis (Aufhebungsvertrag)?
Entschuldige, ich dachte, dass das erleichterte Kündigungsrecht nicht nur für Vermieter gilt...
Habe aber jetzt noch mal nachgelesen: https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html - da lag ich wohl falsch.:eek:
Aufhebungsverträge sind eigentlich jederzeit formlos möglich.