Lärmbelästigung ja oder nein?

  • Hallo zusammen,

    Vielleicht hat jemand einen Tipp zum Thema Lärm in der Wohnung, die Situation ist nicht so ganz einfach:
    Seit einiger Zeit (etwa März) bekomme ich leider relativ viel von der Musik meines Nachbars mit. Blöderweise beginnt und endet das ganze relativ unberechenbar und oft auch nachts zwischen 0 und 3 Uhr, was mich aufweckt und nicht wieder einschlafen lässt. Der Nachbar wohnt direkt unter mir, vor allem die Bässe bekomme ich dadurch mit (und lassen sich mit Ohropax nicht kleinmachen). Das liegt daran, dass die Decken im Haus sehr dünn sind (die Wände dagegen sehr dick, so dass ich von anderen Nachbarn überhaupt nichts höre). Schon mehrmals habe ich mit ihm gesprochen und er sagte jedes Mal, dass er nur in Zimmerlautstärke hören würde. Für mich ist das schwer zu beurteilen, vielleicht stehen die Boxen ungünstig, sodass sich der Klang in die Decke fortsetzt oder so ähnlich. Ich frage mich nun

    1. Kann man in der Wohnung irgendetwas tun, um dieses Wummern der Bässe zu reduzieren, könnte zum Beispiel mit Teppichen oder ähnlichem, hat hier vielleicht jemand Erfahrungen?
    2. Was ist (für einen eventuellen Streit über den Vermieter usw.) entscheidender, die Lautstärke in seiner Wohnung oder die Lautstärke in meiner Wohnung? Ich schreibe mir meist die Sachen auf und schaue auch mittels App, wie laut es grob bei mir ist. Meist ist es zwischen 60 und 65 Dezibel (direkt wo ich schlafe).

    Ich denke, wenn sich nichts ändert, werde ich den Vermieter hinzuziehen.

  • Ich denke, wenn sich nichts ändert, werde ich den Vermieter hinzuziehen.


    Würde ich auch machen, wenn Gespräche mit dem Lärmverursacher und notfalls auch Polizeieinsätze ergebnislos bleiben.

  • Hallo sarahbb,

    leider gibt es im Mietrecht keine fixen Grenzen, ab wann Zimmerlautstaerke ueberschritten ist. Das ist immer abhaengig von jeweiligen Umstaenden. Im Altbau gelten andere Werte als im Neubau, in einem Haus, das ueberwiegend aus Studenten-WG's besteht andere als in einem ueberwiegend von Senioren bewohnten, auch die soziale Schicht der Bewohner wird mit beruecksichtigt, etc.

    Die meisten Gerichte orientieren sich aber grob an der TA-Laerm aus dem Baurecht. Nach dieser waeren 60 bis 65 db zumindest waehrend der Nachtruhe eindeutig zu hoch.

    Also den Laerm, insbesondere nachts, mal ueber einen gewissen Zeitraum protokollieren und dann den Vermieter ansprechen, wenn der andere Mieter uneinsichtig ist.

    cu
    Guenni

  • Hallo zusammen,

    Vielleicht hat jemand einen Tipp zum Thema Lärm in der Wohnung, die Situation ist nicht so ganz einfach:
    Seit einiger Zeit (etwa März) bekomme ich leider relativ viel von der Musik meines Nachbars mit. Blöderweise beginnt und endet das ganze relativ unberechenbar und oft auch nachts zwischen 0 und 3 Uhr, was mich aufweckt und nicht wieder einschlafen lässt. Der Nachbar wohnt direkt unter mir, vor allem die Bässe bekomme ich dadurch mit (und lassen sich mit Ohropax nicht kleinmachen). Das liegt daran, dass die Decken im Haus sehr dünn sind (die Wände dagegen sehr dick, so dass ich von anderen Nachbarn überhaupt nichts höre). Schon mehrmals habe ich mit ihm gesprochen und er sagte jedes Mal, dass er nur in Zimmerlautstärke hören würde. Für mich ist das schwer zu beurteilen, vielleicht stehen die Boxen ungünstig, sodass sich der Klang in die Decke fortsetzt oder so ähnlich. Ich frage mich nun

    1. Kann man in der Wohnung irgendetwas tun, um dieses Wummern der Bässe zu reduzieren, könnte zum Beispiel mit Teppichen oder ähnlichem, hat hier vielleicht jemand Erfahrungen?
    2. Was ist (für einen eventuellen Streit über den Vermieter usw.) entscheidender, die Lautstärke in seiner Wohnung oder die Lautstärke in meiner Wohnung? Ich schreibe mir meist die Sachen auf und schaue auch mittels App, wie laut es grob bei mir ist. Meist ist es zwischen 60 und 65 Dezibel (direkt wo ich schlafe).

    Ich denke, wenn sich nichts ändert, werde ich den Vermieter hinzuziehen.

    grds. erst mal bisher richtig gemacht.
    Das Protokoll zu den Störungen führst du weiter bis einer von euch beiden ausgezogen ist oder sich die Störung dauerhaft legt.

    Ja ein dicker schwerer Teppich kann etwas helfen, aber gerade Bässe sind tückisch. Wenn dein Nachbar zugänglich ist möge er bitte die gleiche Musik, bei gleicher Lautstärke mal mit verminderten Bässen spielen. Das dürfte schon sehr viel ausmachen. Und wäre eventuell eine Basis für einen nachbarschaftlichen Kompromiss. Der eine hat seine Musik, der andere seine Ruhe.

    Ansonsten Meldung an den Vermieter, gleich mit beigelegtem Protokoll inkl. Messwerten (egal wie (un)genau die sind, sie sind ein Versuch einer objektiven Darstellung), dabei die unbedingte Bereitschaft zur Zeugenaussage vor Gericht haben und bei anhaltendem Lärm insbesondere in den Ruhezeiten objektive Zeugen hinzuziehen. Dies sind z.B. die Mitarbeiter es Ordnungsamtes, Fachbereich Immissionsschutz, und in ihrer Allzuständigkeit die Polizei. Gerade zur Nachtzeit wird in den meisten Städten nur dort jemand erreichbar sein.

    Und dann wird das eine recht langwierige und nervenaufreibende Sache. Meine Kündigung eines Mieters wegen ruhestörendem Lärm zog sich insgesamt über 1,5 Jahre.

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Ich werde die Sachen beherzigen und habe auch gerade nochmal die Hausordnung gelesen, das klingt recht eindeutig und die muss ja jeder unterschrieben haben "Sämtliche Geräte sind immer nur auf Zimmerlautstärke zu regeln, zwischen 22 und 07 Uhr sollte grundsätzlich unbedingt Ruhe herrschen".

    Also danke :)

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