Miet Nachzahlung nach Kündigungstermin

  • Hallo wir haben dieses Jahr unsere Mietwohnung fristgerecht zum 31.03.2017 gekündigt.
    In unseren Kündigungsschreiben hatte wir mehrere Termine für die Abnahme der Wohnung vorgeschlagen.
    Da aber die Hausverwaltung keinen unserer Termine wahrnehmen konnte/wollte sind wir in dem Monat April gerutscht.

    Alles gut Wohnung wurde abgenommen.

    Letzte Woche haben wir Post bekommen das wir die Tage im April Miete nachzahlen sollen/müssen ?

    Muss ich das ?

    Wer ist hier im Recht ?


    Danke für eure Hilfe.

    Gruß


    Martin

  • Hallo Martin,

    "Da aber die Hausverwaltung keinen unserer Termine wahrnehmen konnte/wollte sind wir in dem Monat April gerutscht".
    - Ihr könt sicherlich nachweisen, dass Ihr Euch um Termine vor dem 31.03. bemüht habt?

    "Letzte Woche haben wir Post bekommen das wir die Tage im April Miete nachzahlen sollen/müssen ?"
    - Falls Ihr Abnahmen im März erfolgreich verhindert haben solltet, könnte der VM bestenfalls Nutzungsentschädigung verlangen.

    "Wer ist hier im Recht ?"
    - Der VM ganz bestimmt nicht (aber Rechtsprechung gibt es hier nicht).

  • Wie gesagt 2 Termine habe ich im Kündigungsschreiben erwähnt.
    Die anderen erfolgten Telefonisch oder per email.

    Ich weiß nicht genau was du mit Abnahmen meinst. Ich kann dir nur sagen das für März die volle Miete bezahlt wurde. Die im April verbrauchten Nebenkosten wäre ich auch bereit zuzahlen(es wurde nix verbraucht)

    Die Hausverwaltung droht mit Anwalt...Was macht man nun am besten ?

    Nur am Rande es geht um ca. 70 €


    Gruß

    Martin

  • "Wie gesagt 2 Termine habe ich im Kündigungsschreiben erwähnt. Die anderen erfolgten Telefonisch oder per email."
    - Hfftl. hast Du das protokolliert (der Richter möchte das nachlesen).

    "Ich weiß nicht genau was du mit Abnahmen meinst."
    - Pardong, ich meine Übergabe der Mietsache.

    "Die im April verbrauchten Nebenkosten wäre ich auch bereit zuzahlen(es wurde nix verbraucht)"
    - So what?

    "Die Hausverwaltung droht mit Anwalt..."
    - Soll sie doch, Bangemachen gilt nicht.

    "Was macht man nun am besten ?"
    - Aussitzen (würde ich).

    "Nur am Rande es geht um ca. 70 €."
    - Es geht m.E. mir eher um's Prinzip, nicht um den schnöden Mammon.

  • Ein kleinlicher Richter könnte Euch fragen, warum Ihr den Schlüssel am 31.03.2017 nicht einfach persönlich beim Vermieter abgegeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen habt.

    Es gibt ja keine gesetzliche Vorschrift, wonach eine "körperliche" Wohnungsabnahme zu erfolgen hat.

    Ich würde hier einfach mal den Vermieter anschreiben und auf die angebotenen Abnahmetermine verweisen. Zahlen würde ich erstmal auch nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Protokolliert habe ich natürlich nix......

    Aus Fehlern lernt man heißt es ja so schön..

    Ich werde noch das Gespräch mit den Wohnungseigentümer suchen.

    Danke für eure Hilfe

  • Ein kleinlicher Richter könnte Euch fragen, warum Ihr den Schlüssel am 31.03.2017 nicht einfach persönlich beim Vermieter abgegeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen habt.


    ... um das Risiko einzugehen, anschliessend vom VM einen langen Brief mit angeblichen Mängeln zu bekommen...?:eek:

  • Protokolliert habe ich natürlich nix......

    Danke für eure Hilfe

    Wenn Du Mails geschrieben hast, dann sind die i.d.R. auch auffindbar.
    Entweder du benutzt ein Progamm wie z.B. Outlook oder Thunderbird - dann liegen die Mails im "Gesendet"-Ordner.
    Oder du schreibst die Mails online, loggst Dich also z.B. bei GMX / Web.de o.ä,. ein, auch dann findest Du die Mails im "Gesendet"-Ordner.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!