Heizkosten bei Berechnung des Wohngeldes

  • Hallo,

    bei der Berechnung des Wohngeldes werden ja die Heizkosten aus den Nebenkosten herausgerechnet. Wie geht da das Amt vor?
    Berechnet es anhand von Tabellen pauschale Heizkosten oder werden die tatsächlichen Heizkosten zur Berechnung herangezogen?

  • Das ist eher eine Frage für ein anderes Forum. Aber dennoch.

    Bei Wohngeld oder Leistungen für die Wohnung durch das JC wird zwischen sog. kalten und warmen Nebenkosten unterscheiden.

    Beide werden aber übernommen bzw. bezuschusst.

    In der Regel werden die tatsächlichen Heizkosten übernommen.

    Sie müssen aber separat im Mietvertrag bzw. Wohnungsangebot ausgewiesen sein.

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