Raus aus dem gerade unterschriebenen Mietvertrag - Vermieter verlangt Geld

  • Folgende Situation: wir haben am 30.04.17 einen Mietvertrag mit Einzugsdatum 01.08.17 unterschrieben. Aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen wollten wir dann aus dem Mietvertrag raus. Haben den Vermieter gefragt - er war einverstanden und wollte sich um andere Nachmieter kümmern, mit der Bedingung, dass wenn er erst welche zum 01.09.17 findet, dass wir dann für einen Monat Miete aufkommen sollen.

    Jetzt hat er Nachmieter gefunden, die zum 01.08.17 statt uns da einziehen. Und verlangt von uns 300 € für "zusätzlichen Aufwand". Darf der das?

    Bisher haben wir nach dem unterschriebenen Mietvertrag lediglich ein Schreiben aufgesetzt, in dem wir den Vermieter bitten, den Mietvertrag aufzulösen. Er wollte das haben, damit er in Ruhe nach anderen Nachmietern suchen kann, weil er nach eigenen Angaben keine 2 parallelen Mietverträge laufen lassen kann. Das leuchtete mir ein. Was ist aber jetzt mit unserem Mietvertrag, wenn bereits andere unterschrieben haben? Der Vermieter will, dass wir die 300 € zahlen, um uns danach schriftlich zu bestätigen, dass unser Mietvertrag aufgelöst wurde. Was ist aber, wenn wir nicht zahlen?

  • Zitat

    Was ist aber, wenn wir nicht zahlen?

    Dann wird er Euch vermutlich nicht aus dem Vertrag entlassen. Durch die Nachmietersuche ist dem Vermieter ja auch ein gewisser Aufwand entstanden. Die 300 € sind da Ok.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dann wird er Euch vermutlich nicht aus dem Vertrag entlassen.

    Geht das denn überhaupt, wenn er bereits Nachmieter gefunden hat, die schon unterschrieben haben? Er kann die Wohnung doch schlecht an 2 Parteien gleichzeitig vermieten.

  • Dann wird er Euch vermutlich nicht aus dem Vertrag entlassen.

    Was ziemlich egal ist, wenn der andere am 01.08.ten einzieht.

    Durch die Nachmietersuche ist dem Vermieter ja auch ein gewisser Aufwand entstanden. Die 300 € sind da Ok.


    Stimmt. Ihr dürft dem VM daher durchaus etwas gutes Tun. Spart euch ja ne Menge Geld. nur müsst ihr das?

  • Was ziemlich egal ist, wenn der andere am 01.08.ten einzieht.

    Genau das denke ich mir auch. Aus meiner Laien-Sicht hat der Vermieter uns bereits dadurch aus dem Vertrag raus gelassen, dass er den neuen Mietvertrag mit den neuen Nachmietern unterschrieben hat. Dadurch müsste unserer nun ungültig werden, da der Vermieter unser Schreiben hat, in dem wir um Auflösung des Vertrags bitten. Ansonsten wäre das gar kein Spaß für den Vermieter mit 2 gültigen Verträgen. Haken an der Sache: so stelle ich mir das als Laie vor. Wie das rechtlich tatsächlich ist - keine Ahnung.

    Ihr dürft dem VM daher durchaus etwas gutes Tun. Spart euch ja ne Menge Geld. nur müsst ihr das?

    Aus den o.g. Gründen denke ich, dass wir gar nichts zahlen MÜSSEN. Ich wäre durchaus bereit, etwas zu zahlen. Nur erstens erscheinen mir die 300 € echt viel Geld (--> hätten wir direkt abgesagt, hätte der Vermieter denselben Aufwand gehabt, andere Mieter zu finden). Und zweitens so wie der Vermieter mir das mitgeteilt hat und mit mir am Telefon gesprochen hat, hat er mich derart auf die Palme gebracht, dass ich dem am liebsten gar nichts zahlen würde.

  • Du kannst ihn ja erstmal um eine Bestätigung der Aufhebung des MVs mit euch und der Neuvermietung zum 01.08.ten bitten. Wichtig, daher, dass ihr ja nicht gekündigt habt. Nachher überlegt es sich der Nachmieter auch noch anders.

    In dem Zusammenhang kann man mal fragen, was er denn an direkten Aufwänden für Inserate (print und Online). Die kann man ja wirklich erstatten.

  • Solche Aufwände sind ihm nicht entstanden. Das weiß ich, weil er mir vorher erklärt hat, dass er das mittlerweile nur noch bei eBay Kleinanzeigen aufgibt, da es dort nichts kostet und er dadurch genügend Interessenten erreicht.

    Was den anderen Vorschlag angeht: bisher diktiert er mir vor, dass ich das Geld erst überweisen soll und er mir das Schreiben erst danach aushändigen würde. Das möchte ich nach den jetzigen Erfahrungen mit ihm auf keinen Fall.

    Und zum Thema Kündigung: ist das richtig, dass man rein theoretisch jetzt sofort zum 31.08.17 (3 Monate) kündigen könnte, obwohl der Einzug erst am 01.08.17 gewesen wäre? Wenn ja - sollten wir das sicherheitshalber machen, damit wir im Streitfall wenigstens das sicher haben?

    Einmal editiert, zuletzt von shakatak (29. Mai 2017 um 10:36)

  • Ganz ehrlich lass den Eiertanz und mach nicht so einen Unsinn wegen 300€. Du hast immerhin noch eine Wohnung na der Hacke die du offenbar nicht gekündigt hast, für die du im Zweifel aber bezahlen musst. Was, wie und ob überhaupt das mit einem Nachmieter zusammen hängt, und wie da die Verträge mit dem wirklich aussen, kannst du doch eh nicht real überblicken.
    Unterm Strich wirst du mit den 300€ wahrscheinlich noch sehr gut wegkommen.

  • Zitat

    Was ziemlich egal ist, wenn der andere am 01.08.ten einzieht.

    Wenn denn ein unterschriebener Mietvertrag mit den Nachmietern besteht....

    Zitat

    ist das richtig, dass man rein theoretisch jetzt sofort zum 31.08.17 (3 Monate) kündigen könnte, obwohl der Einzug erst am 01.08.17 gewesen wäre? Wenn ja - sollten wir das sicherheitshalber machen, damit wir im Streitfall wenigstens das sicher haben?

    Ja und ja.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist das räumlich alles so, dass Entfernungen keine Rolle spielen? Solltet ihr nämlich aktuell in Freiburg wohnen und die neue Wohnung wäre in Berlin gewesen, könnte zahlen tatsächlich einfacher sein. Ist alles in der Nähe und er will nicht, na dann überlegen, wie hoch ist die KM in Relation zu den 300€ und wie wahrscheinlich hat er wirklich zum 01.08ten neuvermietet?

    Man kann nämlich a) heute noch kündigen zu Ende August und dann im Zweifel am 01.8ten um 8Uhr vor der Tür stehen und sagen , ich habe keine AUfhebeungsvertrag her mit dem Schlüssel , aber dalli. Dann hat der VM nämlich ein echtes Problem, wenn um 9 der ander Mieter die Wohnung haben will.
    Wenn es den Nachmieter wirklich gibt, ist dann auch sofort Schluss mit der Schmierenkomödie. Wenn er dir am 01.08ten die die Wohnung nicht geben kann, und das auch nicht am vormittag des 02.8ten tut, könnt ihr vor Ort ihm die fristlose Kündigung nach 543 BGB in die Hand drücken.

  • Auf Eiertanz habe ich selbst keinen Bock. Wenn ich mich also dafür entschließen sollte, die 300 € zu zahlen, um die Sache aus der Welt zu räumen, reicht doch das Schriftstück vom Vermieter, dass er den Mietvertrag für ungültig erklärt, oder? Sprich, in dem Fall müsste ich dann keine zusätzliche Kündigung zum 31.08. aufsetzen?

    Ich würde das dann am liebsten direkt vor Ort mit ihm abwickeln, also Bares gegen sofortige Aushändigung des Schriftstücks. Allerdings hätte ich gerne auch eine Quittung über die 300 €. Oder meint ihr, die rückt er auf keinen Fall raus - was mich darin bestätigen würde, dass er sich einfach nur schnell schwarz bereichern möchte.

  • Ist das räumlich alles so, dass Entfernungen keine Rolle spielen? Solltet ihr nämlich aktuell in Freiburg wohnen und die neue Wohnung wäre in Berlin gewesen, könnte zahlen tatsächlich einfacher sein. Ist alles in der Nähe und er will nicht, na dann überlegen, wie hoch ist die KM in Relation zu den 300€ und wie wahrscheinlich hat er wirklich zum 01.08ten neuvermietet?

    Entfernungen spielen keine Rolle, ist alles im selben Ort (nur der Vermieter wohnt zum Glück in nem anderen, aber auch nur 10 min. entfernt). Die KM beträgt 530 € => wäre im Zweifel für den einen Monat, wenn man nicht einzieht, die zu zahlen oder mit NK?

    Nachmieter denke ich schon, dass es einen gibt, der unterzeichnet hat. Hatte zwischendurch immer mal angerufen, um zu fragen, wie der Stand der Dinge ist und die haben mir stets erzählt, dass der nicht gepasst hat oder der andere abgesagt hat. Und nach 5 weiteren Tagen haben die mich selbst angerufen und erklärt, dass die nun einen gefunden hätten und die Sache "unter Dach un Fach" wäre.

  • Ganz ehrlich lass den Eiertanz und mach nicht so einen Unsinn wegen 300€. Du hast immerhin noch eine Wohnung na der Hacke die du offenbar nicht gekündigt hast, für die du im Zweifel aber bezahlen musst. Was, wie und ob überhaupt das mit einem Nachmieter zusammen hängt, und wie da die Verträge mit dem wirklich aussen, kannst du doch eh nicht real überblicken.
    Unterm Strich wirst du mit den 300€ wahrscheinlich noch sehr gut wegkommen.


    Klare Aussage, kann mich da nur anschliessen. Tipp: Aufhebungsvertrag machen. Ob er bereits einen NM hat, geht Euch nichts an.

  • Wenn ich mich also dafür entschließen sollte, die 300 € zu zahlen, um die Sache aus der Welt zu räumen, reicht doch das Schriftstück vom Vermieter, dass er den Mietvertrag für ungültig erklärt, oder?


    Falsch. Einen MV kann nur ein Gericht für ungültig erklären. Daher würde ich einen Aufhebungsvertrag abschliessen.

  • Daher würde ich einen Aufhebungsvertrag abschliessen.

    Einen Aufhebungsvertrag kenne ich bisher nur für laufende Mietverträge, wenn beide Parteien sich einigen, diesen zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden. Wie würde man das denn in diesem Fall formulieren? Ziel wäre ja, dass es erst gar nicht zum Mietbeginn kommt.

  • Hallo,

    immer das Gleiche. Einen Mietvertrag unterschreiben, den man dann aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten will. Da ist es ziemlich egal, was rechtlich möglich ist. Wenn es dann darum geht, dass man dem Vermieter den Aufwand erstatten muss, dann wird haarklein gerechnet.

    300 Euro, um aus dem Mietvertrag rauszukommen ist doch nicht viel. Ebay-Kleinanzeigen hin oder her.
    Was denkst du denn, was die Zeit des Vermieters wert ist?
    Was ist, wenn der Nachmieter doch noch abspringt?

    Jetzt, wie Akkarin noch zu überlegen, dass man ja dem Vermieter eins auswischen kann, wenn man einfach so tut, als will man diue Wohnung doch haben, kann extrem nach hinten los gehen. Wenn alles falsch läuft, dann hat der Vermieter ein Problem, aber du eine Wohnung, die du gar nicht willst.

    Aber jeder, wie er meint.

    Gruß
    H H

  • Einen Aufhebungsvertrag kenne ich bisher nur für laufende Mietverträge, wenn beide Parteien sich einigen, diesen zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden. Wie würde man das denn in diesem Fall formulieren? Ziel wäre ja, dass es erst gar nicht zum Mietbeginn kommt.


    Dein MV. läuft ja auch schon, und zwar ab dem 01.08.2017, oder? Ergo sollte man das wohl so formulieren, das klar ist, das eine Aufhebung des MV. zu diesem Zeitpunkt von beiden Seiten gewünscht ist, fertig.

  • Was denkst du denn, was die Zeit des Vermieters wert ist?


    Nichts. Ist reiner Verwaltungsaufwand des VMs. Den kann man nicht in Rechnung stellen. Wären hier reale Kosten angefallen, könnte man die durchaus erstatten aus Kulanz, aber so?


    Jetzt, wie Akkarin noch zu überlegen, dass man ja dem Vermieter eins auswischen kann, wenn man einfach so tut, als will man diue


    Ich will niemandem eins auswischen, aber man kann dem VM getrost mal vor Augen führen, was er dq für einen Unsinn verzapft, und dass er selber ganz schnell ein Riesenproblem hat, wenn der TE auf Schlüsselübergabe besteht.

    Villeicht kapiert er ja dann, dass ein Aufhebungsvertrag per jetzt die sauberste und einfachste Lösung für alle ist.

    Klar Miete vom Nachmieter + 300 Bearbeitungsgebühren wären eine schicke Sache, aber eben Wunschdenken.

    Klare Aussage, kann mich da nur anschliessen. Tipp: Aufhebungsvertrag machen. Ob er bereits einen NM hat, geht Euch nichts an.

    Das geht ihn im Falle der Doppelvermietung sehr wohl was an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Akkarin (29. Mai 2017 um 14:42)

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