Beiträge von Berny
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Es zählt nur das Vertragsverhältnis von Bewohnern zu dem Vermieter. Der Rest ist unerheblich. Ergo kann sich der Vermieter hier aussuchen, bei wem er sich das Geld holt.
So sehe ich das ebenfalls. -
Im Normalfall sollte lediglich die Arbeitsplatte mit der Wand abgeschlossen sein, niemals aber die Möbel direkt. Es sollte zumindest an der Seite der Küchenzeile irgend ein "Spalt" vorhanden sein, damit die Luft zirkulieren kann.
Was bringt Dir sonst heizen und lüften, wenn die Wand hinter der Küche luftdicht abgeschlossen ist?
Soweit auch mein technisches Knoff-Hoff. -
pragmatisch gesehen, kann man die ganze Vermieter-Mieter Streiterei auf genau 2 Punkte reduzieren.
1. Überzogene Erwartungs- und Forderungshaltung von Seiten eines Mieters
2. Unkenntnis dessen was er macht von Seiten des Vermieters
Genau diese Konstellation führt immer wieder zu Dissens zwischen beiden Parteien.
Wenn es diese beiden Punkte gelingt auszuräumen, dann gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine Streitigkeiten.
Eine dritte Gesellschaftsschicht, nämlich die armen armen DamenHerrenRAe, scheinste wohl vergessen zu haben...?
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wenn sie das in diesem fall schreiben würde, würde der VM einen Termin im Sommer bestätigen. Somit ist es von Vorteil, wenn sie gleich den richtigen Termin nennt. Dein "zum nächstmöglichen termin" ist natürlich hilfsweise ok.
Nein, denn der nächtsmögliche Termin ergibt sich automatisch aus dem Gesetz bzw. entsprechenden Rechtsvorschriften, bspw. auch Versicherungs- o.ä. Bedingungen. -
Weiß nicht, hab das Geld nicht dazu... die endgültige auszogstermin ist nächstes jahr, was passiert wenn er nicht auszieht kommts dan zum gerichtsterimn?? und muss er dann raus?
Wenn er zum Termin nicht freiwillig auszieht, müsstest Du ihn 'rausklagen. Wenn Du das rechtsgültige Urteil (also den Titel) hast, kannst Du die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beantragen. Vorsicht: Das würde sehr teuer, wenn Du keine RSV hast! -
wir haben für Mieter diese Anleitung geschrieben: http://www.vermieter-bewertung.net/blog/2015/11/0…ritt-anleitung/
Passt diese inhaltlich? Hab ich was übersehen? Was sollten wir noch ergänzen, damit man als Mieter dies anwenden könnte?
Tausend Dank für jegliches Feedback!
Äändlich etwas, worauf die bedauernswerte Mieter-Welt schon lange gewartet hat!! -
Anwalt meint nur Ruhe haben!!!
brauche dringend Hilfe!!!
Vielleicht bei einem anderen Anwalt? -
Hallo Evilska,
für VM 6 Monate, für M 3 Monate."Zu wann muss ich kündigen?"
- Nicht muss, sondern kann. Noch einfacher, und das gilt für JEDEN Vertrag egal welcher Art: "Zum nächstmöglichen Termin." -
Die Frage ist nun, ob durch das nur telefonisch verschobene Datum des Mietbeginns eine Kündigung möglich ist. Für andere Vorschläge bin ich natürlich ebenfalls offen.
Auch ich empfehle Dir, einen auf Mietrecht spezialisierten RA zu mandatieren. -
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Grüße,
leider haben wir zusammen einen Vertrag mit dem Vermieter.
MfG Frietzsche
... und der kann nur von sämtlichen Mietern gemeinsam gekündigt werden. -
Ich meine doch auch den TE, Mensch

Aha, die Zitatfunktion ist Dir also doch bekannt...?:o -
Deine 2 wochen-Frist läuft bald ab- bist du dann nicht richtig gemeldet, kann es teuer für dich werden.
MEINE Frist läuft nicht ab. -
Hallo Werner,
lies doch mal HIER nach.
Da ist aber nicht von Heizkosten die Rede. -
Hallo Frietzsche,
WG-Probleme haben wir hier fast täglich...
Habt Ihr Drei einen gemeinsamen MV ODER jeder einen eigenen MV mit dem Vermieter?
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In der Mieter-Selbstauskunft steht, dass ich Kreditverpflichtungen bzw. sonstige finanziellen Verpflichtungen angeben soll. Ich weiß, dass ich eine Zeit lang Bafög bezogen habe. Bis heute hat sich das Bafögamt bei mir nicht gemeldet, Studium ist so 6 Jahre her. D.h. ich zahle im Moment gar kein Bafög zurück. Muss ich das dem Vermieter trotzdem als Kreditverpflichtung melden? Wenn ich es nicht angebe, kriegt er es durch die Schufa raus?
Muss man also nur aktuell zurückgezahlte Kredite melden?
In der Selbstauskunft MUSST Du nichts beantworten, wonach nicht explizit gefragt wird, wenngleich Du aber wahrheitsgemäss antworten solltest. Bist Du denn sicher, dass das Bafög zurückzuzahlen ist? -
werner123:
"Habe heute noch einmal beim VM nachgefragt und dieser behauptet es dürfe in Ausnahmefällen so gemacht werden."
- Wer sonst ausser dem Gesetzgeber bestimmt, was ein "Ausnahmefall" ist? Frage das mal Deinen Kontrahenten."Was meiner Meinung nach eh höchst ungerecht sein kann wenn man nicht viel Verbrauch hatte."
- Richtig.... aber das Gesetz fragt nicht nach Gerechtigkeiten, sondern nach Anwendung von Rechtsvorschriften. -
das Unwort des Jahres 2016 "Basarrecht" kann künftig noch von sehr hoher Bedeutung werden, hahahahahaaaaa:p
Nach zweimaligem Lesen habe ich Deinen Satz sofort kapiert...
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