Alle Nebenkosten auch Heizung und Wasser nach qm abrechnen geht das so einfach?

  • Bin im Sommer 2014 umgezogen und hatte bis 03.2015 einen neuen Vermieter.

    Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung wie ich das überhaupt nicht kenne und bestimmt nicht rechtens ist.
    Es wurden alle Nebenkosten auf Basis der m² abgerechnet auch Heizung und WW.
    Begründung ist wegen fehlerhafter veralteter und teilweise ungenauer Ablesegeräte müsse auf m² Basis abgerechnet werden.

    Messgeräte sind aber vorhanden und wurden auch bei Einzug-Jahresende und Auszug abgelesen.
    Im Mietvertrag steht es wird Verbrauchs abhängig abgerechnet sofern die Messtechnischen Voraussetzungen gegeben sind.

    Z.B. stehen bei allen Posten gleich fast 7000 Einheiten auch bei Heizung (mein Verbrauch steht da aber bei unter 200 Einheiten)
    Das kann doch so nicht richtig sein oder?

  • Das kann doch so nicht richtig sein oder?


    Nö, das ist nicht richtig. Hole dir Hilfe beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht. Ein Forum kann dir die benötigte Rechtsberatung nicht bieten.

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    "Es wurden alle Nebenkosten auf Basis der m² abgerechnet auch Heizung und WW."
    - Nur möglich in einem 2WE-Haus, wo der VM eine der Wohnungen belegt.

    "Begründung ist wegen fehlerhafter veralteter und teilweise ungenauer Ablesegeräte müsse auf m² Basis abgerechnet werden."
    - Diese "Begründung" kann dem VM sehr teuer zustehen kommen.

    "Messgeräte sind aber vorhanden und wurden auch bei Einzug-Jahresende und Auszug abgelesen.
    Im Mietvertrag steht es wird Verbrauchs abhängig abgerechnet sofern die Messtechnischen Voraussetzungen gegeben sind."
    - Sie SIND gegeben...:( bzw. müssen legal hergestellt werden.

    "Z.B. stehen bei allen Posten gleich fast 7000 Einheiten auch bei Heizung (mein Verbrauch steht da aber bei unter 200 Einheiten)
    Das kann doch so nicht richtig sein oder?"
    - Wie mein Vorproster bereits ausführte...
    Vorab googlest Du mal bitte nach Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung.

  • Hallo und danke schon einmal für die bisherigen Antworten.

    Berny gegoogelt hatte ich schon aber nichts passendes aktuelles gefunden aber eine Seite heute dann doch dank deiner Hilfe
    mietrecht.org
    Was meine Zweifel ja bestätigt und weiß jetzt wie es weiter gehen wird, im Fall der Vermieter besteht auf die Nachzahlung.
    Darauf ankommen lassen und notfalls Klagen auch weil ja auch ein Guthaben bei den BK stehen müsste.
    Mein Vorteil ist zudem, dass ich zum Glück nicht mehr da wohne und da kann kein Druck vom VM gemacht werden.

    Habe heute noch einmal beim VM nachgefragt und dieser behauptet es dürfe in Ausnahmefällen so gemacht werden.
    Was meiner Meinung nach eh höchst ungerecht sein kann wenn man nicht viel Verbrauch hatte.

  • werner123:

    "Habe heute noch einmal beim VM nachgefragt und dieser behauptet es dürfe in Ausnahmefällen so gemacht werden."
    - Wer sonst ausser dem Gesetzgeber bestimmt, was ein "Ausnahmefall" ist? Frage das mal Deinen Kontrahenten.

    "Was meiner Meinung nach eh höchst ungerecht sein kann wenn man nicht viel Verbrauch hatte."
    - Richtig.... aber das Gesetz fragt nicht nach Gerechtigkeiten, sondern nach Anwendung von Rechtsvorschriften.

  • Hallo Werner,

    in Ausnahmefällen können HK auch nach qm berechnet werden: Gesamtkosten/Gesamt-qm x deine qm und das minus 15 %

    Allerdings nicht, wenn WMZ vorhanden sind.

  • Hallo Werner,

    in Ausnahmefällen können HK auch nach qm berechnet werden: Gesamtkosten/Gesamt-qm x deine qm und das minus 15 %

    Allerdings nicht, wenn WMZ vorhanden sind.

    Hallo an alle und Danke für die guten Tipps

    Nach allem was ich bisher so im Netz gefunden habe denke ich, dass geht in dem Fall nicht.
    Messgeräte für Heizung und Wasser sind vorhanden und haben einwandfrei funktioniert.
    Diese wurden 2015 gewechselt aber wohl eher weil der Anbieter jetzt eine andere Firma ist.

    Dazu kommt von was sollten dann 15% abgezogen werden wenn die ganze Abrechnung nicht nachvollziehbar ist?

    Jetzt warte ich erst mal was der VM macht, denn die geforderte Nachzahlung werde ich ganz sicher nicht zahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von werner123 (10. November 2015 um 16:30)

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    "Begründung ist wegen fehlerhafter veralteter und teilweise ungenauer Ablesegeräte müsse auf m² Basis abgerechnet werden."
    - Diese "Begründung" kann dem VM sehr teuer zustehen kommen.

    Hallo Berny,

    warum?

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