Mieter-Selbstauskunft: Bafög, welches derzeit nicht zurückgezahlt, angeben?

  • In der Mieter-Selbstauskunft steht, dass ich Kreditverpflichtungen bzw. sonstige finanziellen Verpflichtungen angeben soll. Ich weiß, dass ich eine Zeit lang Bafög bezogen habe. Bis heute hat sich das Bafögamt bei mir nicht gemeldet, Studium ist so 6 Jahre her. D.h. ich zahle im Moment gar kein Bafög zurück. Muss ich das dem Vermieter trotzdem als Kreditverpflichtung melden? Wenn ich es nicht angebe, kriegt er es durch die Schufa raus?

    Muss man also nur aktuell zurückgezahlte Kredite melden?

  • In der Mieter-Selbstauskunft steht, dass ich Kreditverpflichtungen bzw. sonstige finanziellen Verpflichtungen angeben soll. Ich weiß, dass ich eine Zeit lang Bafög bezogen habe. Bis heute hat sich das Bafögamt bei mir nicht gemeldet, Studium ist so 6 Jahre her. D.h. ich zahle im Moment gar kein Bafög zurück. Muss ich das dem Vermieter trotzdem als Kreditverpflichtung melden? Wenn ich es nicht angebe, kriegt er es durch die Schufa raus?
    Muss man also nur aktuell zurückgezahlte Kredite melden?


    In der Selbstauskunft MUSST Du nichts beantworten, wonach nicht explizit gefragt wird, wenngleich Du aber wahrheitsgemäss antworten solltest. Bist Du denn sicher, dass das Bafög zurückzuzahlen ist?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!