Nebenkostenabrechnung WG ehhemalige Mitbewohner

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Gemengelage (vereinfacht dargestellt und trotzdem noch ziemlich kompliziert):

    3er-WG aus Person A, B, C
    Es geht um eine Nebenkostennachzahlung für den Abrechnungszeitraum 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 über ca. 800 Euro.
    Mietvertrag wird von allen gemeinsam und gleichberechtigt unterschrieben, Wechsel von einzelnen Mietern werden über Vertragsergänzungen festgehalten.

    Person A hat über den gesamten Abrechnungszeitraum in der Wohnung gewohnt.
    Person B wurde am 1.3. 2015 duch Person D ersetzt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein neuer gemeinsamer Mietvertrag für Persona A, C und D aufgesetzt
    Person C wurde am 1.5. 2015 durch Person E ersetzt, was durch eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag festgehalten wurde.

    Ablesungen oder dergleichen fand bei keinem Mieterwechsel statt.
    Nun weigert sich Person B ihren Anteil der Nebenkostennachzahlung zu zahlen, unter anderem weil die Vermieter immer noch die Kaution von Person B einbehalten. Der Vermieter verlangt nun den Gesamtbetrag der Nebenkostennachzahlung von den jetzigen Vertragspartnern, nämlich Person A, D und E.

    Die Vertragspartner sind natürlich gesamtschuldnerisch haftbar, jedoch standen Person D und E niemals mit Person B in einem gemeinsamen Vertragsverhältnis. Sind Person D und E tatsächlich mithaftbar für dei gesamte Summe? Können die Vermieter die Zahlung des Anteils von Person B überhaupt fordern, wenn sie noch die Kaution haben und das mit dieser verrechnen könnten.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe


  • Ablesungen oder dergleichen fand bei keinem Mieterwechsel statt.
    Nun weigert sich Person B ihren Anteil der Nebenkostennachzahlung zu zahlen, unter anderem weil die Vermieter immer noch die Kaution von Person B einbehalten. Der Vermieter verlangt nun den Gesamtbetrag der Nebenkostennachzahlung von den jetzigen Vertragspartnern, nämlich Person A, D und E.

    Die Vertragspartner sind natürlich gesamtschuldnerisch haftbar, jedoch standen Person D und E niemals mit Person B in einem gemeinsamen Vertragsverhältnis. Sind Person D und E tatsächlich mithaftbar für dei gesamte Summe? Können die Vermieter die Zahlung des Anteils von Person B überhaupt fordern, wenn sie noch die Kaution haben und das mit dieser verrechnen könnten.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

    Hallo,

    dann verlange man von Person B eine schriftliche Erklärung dass die Summe des Anteils der Nachzahlung von seiner Kaution abgezogen werden kann und sende dies dem Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    Die Vertragspartner sind natürlich gesamtschuldnerisch haftbar, jedoch standen Person D und E niemals mit Person B in einem gemeinsamen Vertragsverhältnis. Sind Person D und E tatsächlich mithaftbar für dei gesamte Summe?

    Es zählt nur das Vertragsverhältnis von Bewohnern zu dem Vermieter. Der Rest ist unerheblich. Ergo kann sich der Vermieter hier aussuchen, bei wem er sich das Geld holt.

    Zitat

    Können die Vermieter die Zahlung des Anteils von Person B überhaupt fordern, wenn sie noch die Kaution haben und das mit dieser verrechnen könnten.

    Dann sollte B dem Vermieter mitteilen, dass dieser die Kaution zur Aufrechnung verwenden kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es zählt nur das Vertragsverhältnis von Bewohnern zu dem Vermieter. Der Rest ist unerheblich. Ergo kann sich der Vermieter hier aussuchen, bei wem er sich das Geld holt.


    So sehe ich das ebenfalls.

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