200 Euro um früher ausziehen zu dürfen.

  • Hallo.


    Ich habe meine derzeitige Wohnung Ende Oktober 2015 fristgerecht zum 31.1.16 gekündigt, ich werde umziehen.

    Ich wusste durch den Auszug meines ehemaligen Nachbarn Mitte diesen Jahres, dass der Vermieter seine Mieter auch vor Ablauf der 3 Monate ausziehen lässt, wenn ein geeigneter NAchmieter präsentiert wurde.

    Als ich allerdings in sein Büro ging, musste ich erfahren, dass der Vermieter das neuerdings nicht mehr machen möchte.

    Also dass er seine Mieter nur gegen eine Gebühr früher ausziehen lässt und dass er sich einen NAchmieter selbst sucht.

    ALso:

    Ich kündigte Ende Oktober.

    2-3 Tage später fragt mich mein derzeitiger NAchbar, ob es stimme, dass ich ausziehen würde, er hätte es von einer Bekannten erfahren, die jetzt in meine Wohnung einziehen solle. Diese NAchn´mieterin war am So vor einer Woche bei mir wegen einer möglichen Möbelübernahme und sagte sie würde gerne zum 1.1.2016 einziehen.

    Ich wäre damit einverstanden.

    3 Tage später, also vergangenen Mi fand ich ein Schreiben vom Vermieter in meinem Briefkasten, dass er 200.- im Rahmen eines Aufhebungsvertrages von mir möchte, dafür dass ich zum 1.1.16 schon aus der Wohnung ausziehen darf.

    Die reguläre Miete beträgt monatl. 330.- pauschal warm (also ohne jährliche Nebenkostenabrechnung).


    Was soll man davon halten? Darf der Vermieter das denn?

    Ich meine die 3 monatige Kündigungsfrist dient dazu einen Nachmieter zu finden.

    Wenn dieser gefunden ist, bezahlt dieser die Miete ab Datum x weiter und alle sind glücklich.

    Er hat bereits jemanden, der in die Wohnung einzieht. In unserer Stadt ist große Wohnungsnot. Wenn man eine Wohnung inseriert, z.B. bei WG gesucht, erhält man am Tag 10 - 15 Anfragen.

    Er begründet den hohen Preis von 200.- € damit, dass nach frühzeitigem Auszug ein Risiko der lehrstehenden Wohnung bestünde.

    Letzlich möchte er aber nur möglichst viel Profit machen.

    Ist das was er tut rechtens? Und was kann ich tun?

    Danke im vorraus für hilfreiche Antworten.

    Markus

  • Hallo,

    Zitat

    Was soll man davon halten? Darf der Vermieter das denn?

    Natürlich darf er das. Das ist alles Verhandlungssache. Du musst dich damit ja nicht einverstanden erklären.
    Grundsätzlich sind Kündigungsfristen einzuhalten, egal ob es Nachmieter gibt.

    Zitat

    Und was kann ich tun?

    Entweder Du nimmst das Angebot an oder Du bleibst halt bis zum 31.01.16 darin wohnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Entweder Du nimmst das Angebot an oder Du bleibst halt bis zum 31.01.16 darin wohnen.


    Richtig. Zumindest muss er bis dahin Miete zahlen.
    Mietrecht ist klar definiert, Basarrecht leider gottseidank nicht.

  • Hallo.


    Ich habe meine derzeitige Wohnung Ende Oktober 2015 fristgerecht zum 31.1.16 gekündigt, ich werde umziehen.

    Ich wusste durch den Auszug meines ehemaligen Nachbarn Mitte diesen Jahres, dass der Vermieter seine Mieter auch vor Ablauf der 3 Monate ausziehen lässt, wenn ein geeigneter NAchmieter präsentiert wurde.

    Als ich allerdings in sein Büro ging, musste ich erfahren, dass der Vermieter das neuerdings nicht mehr machen möchte.

    Also dass er seine Mieter nur gegen eine Gebühr früher ausziehen lässt und dass er sich einen NAchmieter selbst sucht.

    ALso:

    Ich kündigte Ende Oktober.

    2-3 Tage später fragt mich mein derzeitiger NAchbar, ob es stimme, dass ich ausziehen würde, er hätte es von einer Bekannten erfahren, die jetzt in meine Wohnung einziehen solle. Diese NAchn´mieterin war am So vor einer Woche bei mir wegen einer möglichen Möbelübernahme und sagte sie würde gerne zum 1.1.2016 einziehen.

    Ich wäre damit einverstanden.

    3 Tage später, also vergangenen Mi fand ich ein Schreiben vom Vermieter in meinem Briefkasten, dass er 200.- im Rahmen eines Aufhebungsvertrages von mir möchte, dafür dass ich zum 1.1.16 schon aus der Wohnung ausziehen darf.

    Die reguläre Miete beträgt monatl. 330.- pauschal warm (also ohne jährliche Nebenkostenabrechnung).


    Was soll man davon halten? Darf der Vermieter das denn?

    Ich meine die 3 monatige Kündigungsfrist dient dazu einen Nachmieter zu finden.

    Wenn dieser gefunden ist, bezahlt dieser die Miete ab Datum x weiter und alle sind glücklich.

    Er hat bereits jemanden, der in die Wohnung einzieht. In unserer Stadt ist große Wohnungsnot. Wenn man eine Wohnung inseriert, z.B. bei WG gesucht, erhält man am Tag 10 - 15 Anfragen.

    Er begründet den hohen Preis von 200.- € damit, dass nach frühzeitigem Auszug ein Risiko der lehrstehenden Wohnung bestünde.

    Letzlich möchte er aber nur möglichst viel Profit machen.

    Ist das was er tut rechtens? Und was kann ich tun?

    Danke im vorraus für hilfreiche Antworten.

    Markus

    Hallo,

    grundsätzlich kann Mieter und Vermieter eine solche Vereinbarung treffen, da ist nichts rechtswidriges zu erkennen.

    Was mich dabei stört und dann sind wir in einer rechtlichen Grauzone ist das Wort "Gebühr" damit wäre die Vereinbarung einseitig zu Lasten des Mieter zu sehen.

    Wenn es hieße Entschädigungsleistung für vorzeitigen Auszug hat das einen ganz anderen Charakter, denn 200€ sind weniger als 330€ Miete somit wenn ein anderer Mieter bereits feststeht hat sowohl Mieter als auch Vermieter einen Nutzen davon.

    Die Frage ist, die Frage aller Fragen, will man wegen 200€ einen Rechtstreit mit dem ehemaligen Vermieter anstreben?:confused:

    Gruß

    BHShuber

  • Was tun? Einmalig 200 € und vorzeitig aus dem Vertrag kommen oder für Dezember und Januar monatlich 330 € zahlen. Und natürlich, falls noch nicht geschehen, für November.

  • Was mich dabei stört und dann sind wir in einer rechtlichen Grauzone ist das Wort "Gebühr" damit wäre die Vereinbarung einseitig zu Lasten des Mieter zu sehen.


    Da der VM keine öfftl. Institution darstellt, ist er ohnehin nicht berechtigt, eine "Gebühr" zu verlangen, bestenfalls ein Entgelt.

  • Richtig. Zumindest muss er bis dahin Miete zahlen.
    Mietrecht ist klar definiert, Basarrecht leider gottseidank nicht.

    Hallo Berny,

    das Unwort des Jahres 2016 "Basarrecht" kann künftig noch von sehr hoher Bedeutung werden, hahahahahaaaaa:p

    Gruß

    BHShuber

  • das Unwort des Jahres 2016 "Basarrecht" kann künftig noch von sehr hoher Bedeutung werden, hahahahahaaaaa:p


    Nach zweimaligem Lesen habe ich Deinen Satz sofort kapiert...:rolleyes:

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