Oh tut mir leid, ich habe die anderen Antworten gar nicht gesehen.
Nöö, muss Dir nicht leid tun, ist mir auch schon passiert...:)
Oh tut mir leid, ich habe die anderen Antworten gar nicht gesehen.
Nöö, muss Dir nicht leid tun, ist mir auch schon passiert...:)
Es ist nicht selten, dass die großen "Ableseunternehmen" für die Montage etwas Zeit benötigen. Diese Erfahrungen habe ich sowohl mit Techem und Ista gemacht. Mein "Rekord" liegt hier übrigens bei knapp 14 Monaten.
Über diese beiden Unternehmen möchte ich mich nicht äussern. Im Vermieterforum kann man mehr lesen.
folgende Schitte werde ich jetzt einleiten:
- Beratung beim Mieterverein
- Kostenvoranschlag beim Monteur
- evtl. Baugutachten (da es doch sehr teuer ist)
Geht alles (zumindest vorerst, bis zu einem Gerichtsentscheid) auf Deine Kosten.
Moinmoin HamburgerJUNG,
"Was kann ich machen ? Wer muss bezahlen ? Und wer hat recht/ unrecht?"
- Recht spricht i.d.R. das Gericht...
Ich würde dem VM den Schaden (auch die hohle Wand) präzise beschreiben und ihn per Einwurfeinschreiben, auch mit Verweis auf § 535 BGB, auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
-- Und uns bitte über den Fortgang informieren. --
Der Hausverwaltung nur dann, wenn diese vom Vermieter bevollmächtigt ist.
Ich würde mich (auch) zuerst an die HV wenden. Wenn die nicht oder unzureichend reagiert, an den VM.
Hallo Rene81, das sind ja wirklich eine Menge Fragen und auch sehr speziell. Haben Sie schon einmal einen https://forum.mietrecht.de/www.biglerkauf…e/anwxxxxx-bern Anwalt für Mietrecht kontaktiert? Ich denke eine Rechtsberatung könnte schnell Klärung schaffen. Viel Erfolg!
Werbung für eine Schweizer Anwaltskanlei dürfte hier wohl nicht angebracht sein.![]()
Hier, unter jeweils dem letzten Posting eines Threads, findet man ebenfalls einen Anwalt für Mietrecht.
Oje, wenn ich dir erzählen würde, was ich in meinem langen Leben schon erlebt habe, das ginge auf keine Kuhhaut. Wenn du aber solchen Quatsch unter die Leute bringen willst, solltest du das bei Twitter oder facebook posten. Da passt solch nichtssagendes Geschwätz hin.
Friseure werden auch für's Zuhören bezahlt...
Und das mache ich solange, bis du den vermeintlichen Anspruch substantiert vortraegst.
oder besser: substanziiert...?![]()
Kann ich etwas gegen Schwarzarbeit in meiner Wohnung unternehmen und wenn ja was? Oder muss ich das dulden, da ich ansonsten die Interessen meines VM verletze?
Mglw. haben Vermieter und Finanzamt etc. unterschiedliche Interessen...?:o
...da hat sie was unpassendes zum Vermieter gesagt und hat nun Hausverbot,
Ein Vermieter/Hauseigentümer kann jedem (Fremden) ohne weitere Begründung ein Hausverbot erteilen.
Was wäre eigentlich wenn der Strom ohne triftigen Grund abgestellt werden würde? Müsste man sich dann an die Polizei wenden oder nur über Anwalt?
Die Polizei ist für die öffentliche Sicherheit zuständig, jedoch nicht für Familienknatsch. Dafür gibt es Scchiedsmänner bzw. notfalls Anwälte, welche sich mit ernthafter Miene innerlich kaputtlachen...:o
Echte Farben hingegen..lest doch einfach selbst.
... oder höre doch selbst einmal: https://www.youtube.com/watch?v=74c4HBIMQQw
Das wird zwar ein langer Beitrag, die Fragen sind jedoch unabhängig voneinander und schnell zu beantworten.
Ist das ein Befehl...?
Laupi,
auch meine Kristallkugel konnte keine Auskunft geben.
Ich habe 2 mal in unserem Mieterbüro angerufen und mich beschwert. Die sagen nur das Schild ist bestellt, wir fragen da mal nach. Und nichts passiert. Ich warte nun seit über 2 Monaten ![]()
Bitte vergiss' nicht: Mit Deinen Anrufen hast Du die Mitarbeiterin beim Büroschlaf gestört - und sowas tut man nicht...! ![]()
Generelle Anmerkung am rande, das Mietrecht ist ziemlich ungeeignet familiäre Probleme zu lösen. Das schafft schon das Familienrecht nicht.
Du sagst es. Mietrechtlich jedoch ist die Fragestellerin in einer recht komfortablen Position.
Dann solltest du nicht weiter rumtelefonieren, sondern das fehlende Klingelschild endlich schriftlich *)nreklamieren. Und das Schreiben per Einschreiben verschicken. Eine mögliche Mietminderung um 1% macht dich nicht froh und die Vermietung wird sich auch nicht schneller kümmern.
*) per Einwurfeinschreiben
Mit den Wänden und den Dübellöchern musst du gar nichts mehr machen. Die Wohnung wurde euch unrenoviert übergeben, also gibst du unrenoviert zurück. (Sämtliche Malerarbeiten in der Wohnung sind dann Sache des Vermieters- dazu gehört auch das zuspachteln von Dübellöchern).
Mit solchen Behauptungen wäre ich gaaanz vorsichtig.
Also kann ich davon ausgehen, das aufgrund der fehlenden Unterlagen eine Streichung aktuell durchaus berechtigt ist?
Bei mir wird nichts gestrichen. Falls jemand Forderungen hat, muss er die dem Grunde und der Höhe nach rechtssicher nachweisen. Ansonsten wird nichts anerkannt.
Hallo Berny, so ganz verstehe ich es nicht. Wenn ich im Internet google nach Staffelmiete, dann scheint es schon ein Kündigungsschutz zu geben. Diese Staffelmeite ist bei mir einmalig zum 1.06.2016 festgelegt. Allerdings wenn er trotzdem von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf einer anderen Seite spricht, dann ist das irreführend.
Ob ich mir Rechtsschutz suchen soll?
RSV hilft nur, falls das schadenauslösende Ereignis mind. 3 Monate zurückliegt.
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