Kündigung und Schönheitsreparaturen

  • Ich werde meinen Mitvertrag leider kündigen müssen.
    Nach Rücksprache mit meinem Vermieter muss ich die Wände meiner Wohnung neu streichen und weiß übergeben. Nun habe ich mein altes Übergabeprtokoll aus den Akten gezehrt indem uns (mein Partner leider verstorben) bestätigt wird das wir die Wohnung vor acht Jahren in einem ungestrichenen Zustand übernommen haben. Muss ich trotzdem noch einmal alles streichen lassen. Alleine bin ich nicht dazu in der Lage. Problem ist das wir die Wände in Pastellfarben gestrichen haben und wenn ich die Dübel aus der Wand entferne keine Farbe mehr habe um die Löcher auszubessern. Außerdem würde man den Unterschied eh sehen.

    Noch ein Punkt. Wir haben damals den Küchenfußboden laut Übergabeprotokoll mit (leichten) Gebrauchsspuren übernommen. Leider hatte mein Mann bevor die Küche aufgestellt wurde PVC Fliesen geklebt. Nach entfernen einiger dieser Fliesen habe ich feststellen müssen das der Boden darunter durcg die Klebefliesen unbrauchbar geworden ist.
    Kann man so etwas der privaten Haftpflicht melden?
    Wenn nicht wie sieht es aus da der Boden ja nur noch einen Zeitwert hat, 12 Jahre alt, muß ich die Kosten für einen kompletten neuen Boden komplett selber tragen?

    Vielen Dank schon einmal füe Eure Antworten

  • Ich werde meinen Mitvertrag leider kündigen müssen.
    Nach Rücksprache mit meinem Vermieter muss ich die Wände meiner Wohnung neu streichen und weiß übergeben. Nun habe ich mein altes Übergabeprtokoll aus den Akten gezehrt indem uns (mein Partner leider verstorben) bestätigt wird das wir die Wohnung vor acht Jahren in einem ungestrichenen Zustand übernommen haben. Muss ich trotzdem noch einmal alles streichen lassen. Alleine bin ich nicht dazu in der Lage. Problem ist das wir die Wände in Pastellfarben gestrichen haben und wenn ich die Dübel aus der Wand entferne keine Farbe mehr habe um die Löcher auszubessern. Außerdem würde man den Unterschied eh sehen.

    Hallo,

    wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, dann brauchst du nicht renovieren, ausser farbige Wände, die Wände sollten in gedeckten hellen Farbtönen gestrichen sein, knallige kräftige Farben wären ein Problem.

    Noch ein Punkt. Wir haben damals den Küchenfußboden laut Übergabeprotokoll mit (leichten) Gebrauchsspuren übernommen. Leider hatte mein Mann bevor die Küche aufgestellt wurde PVC Fliesen geklebt. Nach entfernen einiger dieser Fliesen habe ich feststellen müssen das der Boden darunter durcg die Klebefliesen unbrauchbar geworden ist.
    Kann man so etwas der privaten Haftpflicht melden?
    Wenn nicht wie sieht es aus da der Boden ja nur noch einen Zeitwert hat, 12 Jahre alt, muß ich die Kosten für einen kompletten neuen Boden komplett selber tragen?

    Vielen Dank schon einmal füe Eure Antworten

    Tja, den Boden könnte man als Beschädigung ansehen, Beschädigungen der Mietsache sollten vor Rückgabe der Mietsache repariert sein, allerdings wäre es angebracht hierüber mit dem Vermieter vorab zu sprechen, je nach Beschädigungsgrad muss der Boden ausgetauscht werden und hier muss sich der Vermieter einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen.

    Ob eine Haftpflichtversicherung für vom Mieter aufgebrachte PVC Fliesen aufkommt wage ich zu bezweifeln.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Eiskristall,

    erst einmal herzliches Beileid zu deinem Verlust.
    Mit den Wänden und den Dübellöchern musst du gar nichts mehr machen. Die Wohnung wurde euch unrenoviert übergeben, also gibst du unrenoviert zurück. (Sämtliche Malerarbeiten in der Wohnung sind dann Sache des Vermieters- dazu gehört auch das zuspachteln von Dübellöchern).

    Anders sieht es aus beim Küchenboden. Den würde ich in der Tat der Haftpflicht melden, soweit Schäden an Mietsachen mitversichert sind. Kann zwar sein, dass die das nicht übernehmen- so wie Huber auch schon angedeutet hat, aber das wird man nur klären können, in dem man sie fragt.
    Und wenn sie übernehmen um so besser. Die Diskussion mit dem Vermieter über Alt für neu, existiert ein 12 Jahre alter Boden überhaupt noch etc. führt dann die Versicherung mit dem Vermieter für dich.

  • Mit den Wänden und den Dübellöchern musst du gar nichts mehr machen. Die Wohnung wurde euch unrenoviert übergeben, also gibst du unrenoviert zurück. (Sämtliche Malerarbeiten in der Wohnung sind dann Sache des Vermieters- dazu gehört auch das zuspachteln von Dübellöchern).


    Mit solchen Behauptungen wäre ich gaaanz vorsichtig.

  • Warum? Die Auffassung des BGH zu dem Thema sollte euch bekannt sein.
    Duebelloecher sind vertragsgemäßer Gebrauch und müssen nicht verschlossen werden.
    Schönheitsreparaturen können nicht auf den Mieter übertragen werden, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.
    Und bevor jetzt jemand mit farbige Waende a Schaden ankommt..
    1. Schwarz ist keine Farbe und damit ein Schaden.
    Echte Farben hingegen..lest doch einfach selbst.

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