Hallo zusammen,
ich habe bereits das Forum etwas durchwühlt, aber leider kein passendes Ergebnis hierzu bekommen. Ich hätte gerne von der Community eine zweite oder auch dritte Meinung zu meinem vorliegenden Problem. Ich versuche die Grundlagen mal zu schildern. (Ebenfalls habe ich bereits mich u.a. hiermit informiert: http://www.mietrecht.org/modernisierung…sierung-balkon/)
Ich wohne mit einer Wohngemeinschaft in einer 5 Zimmer Wohnung, wobei jedes einzelne Zimmer direkt an einem Mieter vermietet wird. Ergo existieren 5 Mietverträge innerhalb der WG, die direkt mit dem Vermieter geschlossen sind, wobei Bad, Flur und Küche gemeinsam von allen Mietern der Wohnung genutzt werden. (exakt steht im Mietvertrag folgendes: 3. OG Zimmer 3: Die 5 Zimmer-Wohnung wird an je eine/n Mieter/in (Wohngemeinschaft) vermietet, hier das Zimmer 3, wobei Bad, Küche und Flur gemeinsam von allen Mietern der Wohnung genutzt werden.)
Nun wurde an der Küche ein Balkon angebaut. Dem Anbau habe ich bereits im Vorfeld zugestimmt, ebenfalls dem Recht der Mieterhöhung die daraus resultiert. Der Vermieter möchte 50% des Balkons als Wohnflächenberechnung umlegen, ich weiß, dass nach dem obrigen Link die Kosten anders berechnet werden müssten, aber das ist hier jetzt für mich zweitrangig.
Nun zum eigentlichen Problem: Der Vermieter hat mir nun in der Miterhöhungsankündigung meine Miete um folgenden Schlüssel erhöht:
- Mein Zimmer, welches ich laut Mietvertrag angemietet habe: 20qm
- Bad Flur und Küche: 30qm (Also die exakte Fläche)
- = Gesamtmietfläche 50qm
Aus dieser Gesamtmietfläche hat er nun mit meiner Nettokaltmiete meinen €/qm berechnet und auf die Fläche des Balkons (hier 50%) angewendet, um so mir meine Mieterhöhung aufzuschlüsseln.
Nun folgende Fragen:
- Ist es rechntens, mir zu 100% die Gemeinschaftsflächen Bad Flur und Küche anzurechnen oder muss das an jeden Mieter anteilsmäßig aufgeteilt werden? Also 30 qm / 5 oder prozentual an Zimmergröße. Nach der Logik des Vermieters, wäre ich ja somit alleiniger Mieter von der Gemeinschaftsfläche.
- Daraus folgt: Wenn nein, dann dürfte die Balkonfläche auch nicht zu 100% verrechnet werden, sondern anteilig an jeden Mieter? Die Mieterhöhung wäre nach der Logik also nicht durchsetzbar.
Vielen Dank im Voraus
m0key