Beiträge von Berny

    Es handelt sich um einen Formularmietvertrag. Die besagte Zusatzklausel wurde aber unter einem Paragrafen §28 "Sonstige Bestimmungen" zusätzlich in einem dafür vorgesehenen Leerfeld vom Vermieter eingetragen.
    Ich habe da halt die Sorge, dass dies als zusätzliche individuelle Vereinbarung gewertet werden könnte, die (trotz Formularmietvertrag) mit Unterschrift gültig werden könnte.


    Ich sehe das nicht als Individualvereinbarung, sondern nur in den MV vom VM eingefügt. Wichtig/er ist m.E. dass die gesamte Mietsache bei Übergabe genau geprüft und dokumentiert wird ("ÜP").

    Banane:

    "Hast heute wieder einen schlechen Tag, was?"
    - "wieder":confused:

    "In unserer Gemeinde gibt es einen Wertstoffhof, wo jeder Einwohner der Gemeinde u.a. auch seinen Grünabfall hinbringen kann."
    - Yeah, solche Art "Wertstoffhofe" gibbet ja in jeder Gemeinde, wo Grasschnitt nicht von Kupfer unterschieden werden kann...

    "Deine Bemerkung ...Gelächter zu ernten... und Käse zum Bahnhof ....ist kindisch."
    - Der Kandidat hat xx Gummipunkte...

    "Wahrscheinlich weißt Du gar nicht was ein Wertstoffhof ist, schade."
    - Das erzähle ich morgen meinen Mitarbeitern...;):D;):D;):D;):D;)

    Unwahrscheinlich. Du bohrst doch nicht hinterm Herd oder hinterm Durchlauferhitzer usw., oder wie? Eigentlich sieht man auch, aus welcher Richtung diese Leitungen kommen, normalerweise vom Fußboden aus.


    ... oder von der Decke. Eigentlich sollten sie senk- oder waagerecht verlaufen... Neulich stellte ich fest, dass eine 230V-UP-Leitung in der Küche (Bj. 1950) schräg, also 45°, verlief... Bei eines Bekannten Fast-Neubau die Starkstrom-Hausversorgung unter dem Kellerestrich 45° schräg(!!!).

    free118:

    "Über das Wochenende ist uns die neue Hausordung zugestellt worden"
    - Da die Mietverträge bereits existieren, kann die HO in der neuen Fassung nicht (MV-)verbindlich sein, sondern lediglich VM-Wünsche.

    "Da steht nun drin das der Grünabfall der Gärten garnicht mehr über die Biotonne entsorgt werden darf."
    - Sowas hat die Gemeinde zu entscheiden.

    "Das sehe ich allerdings als eine einseitige einscheidende Änderung meine Rechte."
    - Na ja...

    "Muss ich das aktzepierten?"
    - Nein.

    "Muss ich widersprechen?"
    - Nein.

    "Oder einfach weiter wie bisher? Der Rasenschnitt kommt am Vorabend der Entsorgung in die Tonne, wenn diese bereits an der Strasse steht."
    - Finde ich völlig i.O.

    Danke für die schnellen Antworten. Also im Moetvertrag steht, das jeder Mieter den Garten mit benutzen darf. Aber darf man sich dann trotzdem extra ein Stück zusätzlich "Erkaufen"?


    Ja, das darf man. Kein Vermieter ist verpflichtet, die Mieter gleich zu behandeln.

    Schliesse mich meinen Vorbetern an.
    Tipp: Dem VM die ihm bereits bekannten Mängel am/im Haus schriftlich mitteilen und ihn fragen, ob die Mieterhöhung, die einer rechtlichen Grundlage entbehrt und der hiermit widersprochen wird, ausreicht, um das Gebäude/die Mietsache in einen vertragsgemässen Zustand zu versetzen. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    Hallo und Danke für die Antworten.
    Die Variante von Benny klingt in meinen Ohren auch maßvoll und vernünftig. Nur noch eine Nachfrage, da ich hier keinen Erfahrungswert habe: Wie lang wäre a) eine angemessene Fristsetzung und b) wie hoch eine angemessene Reduzierung der Miete in so einem Fall? (1 Monat / 20% z. B.?).
    Gruß
    hard2believe


    Ich würde JA sagen.

    Welche Optionen hätte ich noch? Dachdecker beauftragen und dies von der Miete abziehen? Mit welchem Vorlauf könnte man das Bewerkstelligen?


    Näää, lass' das man lieber, zumindest vorerst.
    Ich würde dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken und den Schaden schildern, auch, seit wann er ihm bereits bekannt ist, und ihn auffordern den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache gem. § 535 BGB zeitnah wiederherzustellen, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
    ... und uns über den Fortgang der Anglegenheit berichten.

    Hallo Mieter201,

    "Zum Ende des Monats endet mein Mietverhältnis. Ich werde in der letzten Juniwoche ausziehen und wollte da auch die Wohnungsabgabe vollziehen. Allerdings stellt sich mein Vermieter mit dem Abgabetermin quer, der jetzt im Urlaub ist (also nicht verfügbar) und behauptet, er könne noch nicht absehen wann er nach dem Urlaub Zeit habe, da ihm noch eine OP im Krankenhaus bevorstehe..Er schlug vor das ganze im Juli oder August erst zu machen."
    - Bei solchem Verhalten ist Vorsicht geboten...:mad:

    "Er lies jetzt neulich von der Hausverwaltung mir einen Brief schicken, in dem steht, dass ich die Schlüssel beim Auszug bei der Hausverwaltung abgeben soll. Er würde sich dann bzgl. eines Abgabetermins dann schnellstmöglich melden. Ich habe ihn mehrfach versucht anzurufen, um das zu besprechen, er hat aber das Handy ausgeschalten."
    - Dito. Hast Du schriftlich von ihm, dass die HV Vollmacht hat?

    "Muss ich überhaupt die Schlüssel abgeben?"
    - Natürlich ja, und zwar vor Ort am 30.06.2016 abends. Dies würde ich ihm per Einwurfeinschreiben mitteilen.
    Halte uns bitte über den Fortgang informiert.

    Nein, sind wir nicht, aber wenn die Anwaltskosten die 700€ übersteigen dann lohnt es sich nicht, ganz egal wie viel Geld man hat.


    Dafür gibt es Tabellen, bemühen musste Dich schon selbst...-> "BRAGO".

    Nein, wir wohnen hier zu 9 :D
    Aber ich weiß nicht ob die alle Aussagen über den Zustand meines Zimmer bevor ich eingezogen bin machen können. So oder so, müsste ich ja dann klagen wenn er mir die Kaution nicht wieder zurück geben will. Und dann sind wir wieder bei dem Problem, dass sich das bei der Geldsumme einfach nicht lohnt.


    Nöö Yoo, bei 700 Eurönchen lohnt sich kein Aufwand... Die WGler sind ja alle Millionäre...

    Hallo Philipp,

    m.W. ist es nicht Aufgabe eines VM, solche Pläne bereitzustellen bzw. überhaupt zu besitzen. Ich wüsste aber auch nicht, dass es üblich ist, dass solche Pläne überhaupt existieren. Normalerweise sollten elektrische Leitungen in Wänden senk- oder waagerecht verlaufen. Ich selbst habe, da vom Fach, aber auch schon anderes :( erlebt...
    Mglw. ist Dein Gerät entweder defekt oder zu empfindlich eingestellt, falls es so wie beschrieben reagiert.

    Der Vermieter würde Laminat verlegen, will aber daß sie eine Zusatzvereinbarung unterschreibt, gegenseitiger Kündigungsverzicht bis Ende 2018. Rechnet man danach die gesetzlichen 3 Monate dazu, wäre sie 2 Jahre und 9 Monate an diese Wohnung gebunden.
    Ist so eine Bedingung überhaupt zulässig?


    Ja, sie ist es.

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