Es handelt sich um einen Formularmietvertrag. Die besagte Zusatzklausel wurde aber unter einem Paragrafen §28 "Sonstige Bestimmungen" zusätzlich in einem dafür vorgesehenen Leerfeld vom Vermieter eingetragen.
Ich habe da halt die Sorge, dass dies als zusätzliche individuelle Vereinbarung gewertet werden könnte, die (trotz Formularmietvertrag) mit Unterschrift gültig werden könnte.
Ich sehe das nicht als Individualvereinbarung, sondern nur in den MV vom VM eingefügt. Wichtig/er ist m.E. dass die gesamte Mietsache bei Übergabe genau geprüft und dokumentiert wird ("ÜP").