Hallo,
wir haben hier einen "Standard" bzw. Formular-Mietvertrag vorliegen, der um ein paar zusätzliche Klauseln ergänzt wurde.
So steht hier zur mitvermieteten Küche: "Schäden an den Geräten und Schränken sind ungeachtet ihres Umfangs vom Mieter zu beheben" und "Sofern ein Gerät funktionsunfähig wird, besteht kein Verpflichtung des Vermieters zum Ersatz".
Soweit ich das ergoogeln konnte, bin ich der Überzeugung, dass diese Zusatzklausel ungültig ist, da die Küche explizit auch Bestandteil des Mietvertrages ist.
Kann ich also bedenkenlos unterschreiben? Oder würde durch die Unterschrift, dieser individuelle Teil des Vertrages gültig werden?
Danke und Gruß!