Auszug: Schlüsselrückgabe vor Wohnungsabnahme?

  • Guten Tag zusammen,

    bei mir steht derzeit ein Auszug an und mich beschäftigt folgender Sachverhalt:

    Zum Ende des Monats endet mein Mietverhältnis. Ich werde in der letzten Juniwoche ausziehen und wollte da auch die Wohnungsabgabe vollziehen. Allerdings stellt sich mein Vermieter mit dem Abgabetermin quer, der jetzt im Urlaub ist (also nicht verfügbar) und behauptet, er könne noch nicht absehen wann er nach dem Urlaub Zeit habe, da ihm noch eine OP im Krankenhaus bevorstehe..Er schlug vor das ganze im Juli oder August erst zu machen.

    Er lies jetzt neulich von der Hausverwaltung mir einen Brief schicken, in dem steht, dass ich die Schlüssel beim Auszug bei der Hausverwaltung abgeben soll. Er würde sich dann bzgl. eines Abgabetermins dann schnellstmöglich melden. Ich habe ihn mehrfach versucht anzurufen, um das zu besprechen, er hat aber das Handy ausgeschalten.

    Meine Frage: Muss ich überhaupt die Schlüssel abgeben? ich denke mir eig.: Keine Übergabe, keine Schlüssel von mir, Herr Vermieter! Außerdem könnte er ja dann theoretisch in die Wohnung gehen, Schäden verursachen, für die ich dann beim Abgabetermin (wann auch immer der sein mag..) gerade stehen soll?!

    Würde mich freuen, wenn mir jemand hier etwas Rat geben könnte...

    Danke !

  • Geben Sie die Schlüssel bei der Hausverwaltung gegen Quittung ab.
    Das Schreiben vom Vermieter sorgfältig aufbewahren. Ich gehe davon aus, das das von ihm persönlich kommt.

    Damit sind Sie aus dem Schneider.


  • Keine Übergabe, keine Schlüssel von mir, Herr Vermieter! Außerdem könnte er ja dann theoretisch in die Wohnung gehen, Schäden verursachen, für die ich dann beim Abgabetermin (wann auch immer der sein mag..) gerade stehen soll?!


    Klar er könnte die Wohnung unter Wasser setzen, oder eine Horde Büffel durch die Wohnung jagen. Aber seit einigen Jahren gibt es Fotoapparate und Videokameras mit denen man den Zustand der Wohnung dokumentieren kann. Wenn dann noch ein neutraler Zeuge dabei ist, wird das mit der Büffelherde nicht mehr klappen.

  • ...
    Meine Frage: Muss ich überhaupt die Schlüssel abgeben? ich denke mir eig.: Keine Übergabe, keine Schlüssel von mir, Herr Vermieter! ...

    = keine Rückgabe der Wohnung und bis zu dieser eine Nutzungsausfallentschädigung mindestens in Höhe der ortsüblichen Miete bezahlen. Da der Vermieter hier augenscheinlich keine direkte Anschlussvermietung anstrebt wird er darüber gar nicht so wahnsinnig böse sein, wenn da jemand "freiwillig" noch länger bezahlt.

    Die Rückgabe der Wohnung ist gesetzlich verpflichtend, die Abnahme und Fertigung eines Übergabeprotokolls nicht, das hat sich nur etabliert weil es vieles vereinfacht, für beide Seiten. Wenn man da Bedenken hat Briefumschlag mitnehmen, dem Verwalter wahrheitsgemäß mitteilen das Wasser und Strom abgestellt wurden, die (alle!) Schlüssel vorzeigen, ab in den Briefumschlag und zukleben, auf der Klebelinie überlappend unterschreiben. Man sieht dann ob ein Schlüssel vor der Abnahmebegehung herausgeholt wurde.
    Übrigens hat kein Vermieter echtes Interesse seine eigene Wohnung zu zerstören, ganz im Gegenteil, Gedanken auf die nur ein Mieter kommen kann...

  • Hallo Mieter201,

    "Zum Ende des Monats endet mein Mietverhältnis. Ich werde in der letzten Juniwoche ausziehen und wollte da auch die Wohnungsabgabe vollziehen. Allerdings stellt sich mein Vermieter mit dem Abgabetermin quer, der jetzt im Urlaub ist (also nicht verfügbar) und behauptet, er könne noch nicht absehen wann er nach dem Urlaub Zeit habe, da ihm noch eine OP im Krankenhaus bevorstehe..Er schlug vor das ganze im Juli oder August erst zu machen."
    - Bei solchem Verhalten ist Vorsicht geboten...:mad:

    "Er lies jetzt neulich von der Hausverwaltung mir einen Brief schicken, in dem steht, dass ich die Schlüssel beim Auszug bei der Hausverwaltung abgeben soll. Er würde sich dann bzgl. eines Abgabetermins dann schnellstmöglich melden. Ich habe ihn mehrfach versucht anzurufen, um das zu besprechen, er hat aber das Handy ausgeschalten."
    - Dito. Hast Du schriftlich von ihm, dass die HV Vollmacht hat?

    "Muss ich überhaupt die Schlüssel abgeben?"
    - Natürlich ja, und zwar vor Ort am 30.06.2016 abends. Dies würde ich ihm per Einwurfeinschreiben mitteilen.
    Halte uns bitte über den Fortgang informiert.

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