Beiträge von waliu

    Hallo,

    ich bin seit 4,5 Jahre in meiner Wohnung und siehe bald aus.

    Meine Fragen sind ob die Klausel im Vertrag angreifbar sind und ob ich die Schönheitsreparaturen selbst machen/bezahlen muss. Ich habe gehört, dass die Mieter diese Kosten nicht mehr zu tragen haben, aber andererseits habe es im Vertrag, dass ich zahlen muss.

    Hier ist der Klausel im Vertrag:

    Hallo,

    direkt zur Frage: muss ich beim Auszug streichen? Ich wohne seit Mitte 2008 in dieser Wohnung und ziehe bald aus. In meinem Vertrag steht, dass ich die Wohnung renoviert bekommen habe.

    Ich habe folgendes auf der Focus Web-Seite gefunden:

    Der Zustand der Wohnung entscheidet
    So hat der BGH etwa die sogenannten Endrenovierungsklauseln gekippt, die den Mieter beim Auszug zu einer Renovierung verpflichten – unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung (Az. VIII ZR 302/02, 335/02). Auch die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam, entschied der BGH (Az. VIII ZR 316/06). Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt. Denn ein Mieter, der die Wohnung lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum genutzt hat, muss nicht alles renovieren.
    ...
    Schönheitsreparaturen: Wann muss der Mieter renovieren? - weiter lesen auf FOCUS Online: Wann muss der Mieter renovieren? - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

    Heißt das, dass ich NICHT streichen muss?

    Beste Grüße!

    Ich habe es gefunden:
    ---
    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. ...
    ---
    Sehr gut, der Plan ist - heute informieren wir den Verwalter telefonisch und am Donnerstag, 4.10, der dritte Arbeitstag des Monats, geben wir die Kündigung persönlich dem Vermieter und dem Verwalter ab. Der Vermieter wohnt im unseren Gebäude, deswegen sollte das kein Problem sein.

    Danke!

    Hallo,

    meine Kündigungsfrist ist 3 Monate bis zum Monatsende. Kann ich eigentlich HEUTE, 02.10, zum 31.12 kündigen? Irgendwo habe ich gelesen, dass ich bis zum 3. Arbeitstag des Folgemonats kündigen kann. Stimmt das?

    Danke im Voraus!
    Beste Grüße!

    Danke für die genauen Antworten! Ich kann dann auch hier konkreter werden.

    Mein Mietvertrag schließt Untervermietung aus. Ich kündige meine Wohnung im September, zahle die Miete bis Ende Dezember. Ich habe die neue Wohnung vom 1.11. Das alles ist schon gegeben in der Aufgabe :)

    Wie schon beschrieben, wird ein Freund von mir in Nov und Dez in der Wohnung wohnen. Was kann dann der Vermieter machen? Er muss ja beweisen, dass ich nicht mehr in der Wohnung wohne, oder was? Ich werde ab und zu mal schon in der Wohnung sein. Also, ich sehe nicht wie der VM irgendwas beweisen kann. Und auch wenn er das beweist, dann kann er nur fristlos kündigen - noch besser, dann zahle ich die alte Miete nicht mehr ;)

    Das kommt auf den Grund der fristlosen Kündigung an.


    Danke für die Antwort! Dann kann ich mal konkreter werden. Wie sieht es aus, wenn der Kündigungsgrund ist, dass ich unberechtigt untervermietet habe? Die unberechtigte Untervermietung hat natürlich die fristlose Kündigung als Folge.

    Hallo,
    ein großes Problem bei Wohnungswechsel ist dass man 2-3 Monate zwei Mieten zahlen muss, wenn der Kündigungsfrist von der alten Wohnung 3 Monate ist. Nach BGB darf ich auch nicht untervermieten, soweit ich weiß. Wenn ich Mitte September kündige, werde ich meine Miete bis Ende Dezember zahlen. Das ist alles überhaupt kein Problem.

    Darf dann ein Freund von mir 2 Monate lang (Nov und Dez) in der Wohnung wohnen? Ich zahle natürlich die Miete weiter und der Freund überweist mir direkt. Da sollte eigentlich keine Rolle spielen, ob mein Freund mir Geld für die 2 Monate zahlt oder nicht. Wie lange darf ich nach Gesetz Freunde zu Hause haben?

    Ihr wisst ja schon warum ich das frage - jeder hat dieses Problem. Ist das nicht ein Weg die doppelte Miete zu vermeiden?

    Ich hoffe, dass die Frage auch anderen helfen kann!
    Beste Grüße!

    Hallo,
    wenn mein Vermieter den Vertrag fristlos kündigt (angenommen, er hat tatsächlich einen Grund), dann muss ich schnell ausziehen. Wenn ich Vertragsgemäß ausziehe - alles gestrichen, keine Schäden, was passiert dann mit meiner Kaution? Darf ich die Kaution wieder haben?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
    Beste Grüße!

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