Streichen beim Auszug

  • Hallo,

    direkt zur Frage: muss ich beim Auszug streichen? Ich wohne seit Mitte 2008 in dieser Wohnung und ziehe bald aus. In meinem Vertrag steht, dass ich die Wohnung renoviert bekommen habe.

    Ich habe folgendes auf der Focus Web-Seite gefunden:

    Der Zustand der Wohnung entscheidet
    So hat der BGH etwa die sogenannten Endrenovierungsklauseln gekippt, die den Mieter beim Auszug zu einer Renovierung verpflichten – unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung (Az. VIII ZR 302/02, 335/02). Auch die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam, entschied der BGH (Az. VIII ZR 316/06). Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt. Denn ein Mieter, der die Wohnung lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum genutzt hat, muss nicht alles renovieren.
    ...
    Schönheitsreparaturen: Wann muss der Mieter renovieren? - weiter lesen auf FOCUS Online: Wann muss der Mieter renovieren? - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

    Heißt das, dass ich NICHT streichen muss?

    Beste Grüße!

  • Gegenfrage: Wieso sind Sie der Meinung das hier völlig fremde Forumsteilnehmer den Zustand Ihrer Wohnung beurteilen können.
    Die entsprechenden Zitate des BGH haben Sie doch schon genannt.

    Nur gelesen haben Sie das für sie Brauchbare.

    Es heißt: unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung ; nicht oder dem Zustand der Wohnung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!