Hallo,
meine Kündigungsfrist ist 3 Monate bis zum Monatsende. Kann ich eigentlich HEUTE, 02.10, zum 31.12 kündigen? Irgendwo habe ich gelesen, dass ich bis zum 3. Arbeitstag des Folgemonats kündigen kann. Stimmt das?
Danke im Voraus!
Beste Grüße!
Hallo,
meine Kündigungsfrist ist 3 Monate bis zum Monatsende. Kann ich eigentlich HEUTE, 02.10, zum 31.12 kündigen? Irgendwo habe ich gelesen, dass ich bis zum 3. Arbeitstag des Folgemonats kündigen kann. Stimmt das?
Danke im Voraus!
Beste Grüße!
ZitatStimmt das?
Ja! Und auch noch am 04.10.
Aber die Kündigung muss heute oder Donnerstag dem VM nachweisbar zugehen, Poststempel oder Einschreiben reichen da nicht aus und dran denken an ALLE Vermieter und von ALLEN Mietern in Schriftform, dh. auf Papier mit Unterschrift. Fax oder eMail oder Telefon zählt alles nicht.
Ich habe es gefunden:
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§ 573c
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. ...
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Sehr gut, der Plan ist - heute informieren wir den Verwalter telefonisch und am Donnerstag, 4.10, der dritte Arbeitstag des Monats, geben wir die Kündigung persönlich dem Vermieter und dem Verwalter ab. Der Vermieter wohnt im unseren Gebäude, deswegen sollte das kein Problem sein.
Danke!
es sei denn er fährt zufällig dann Donnerstag weg.
*fg*
ich würde nicht unbedingt vorwarnen und ansonsten wenn es geht heute noch mit Gegenzeichnung des Empfangs kündigen. Sofern der Verwalter bevollmächtigt ist, was normal bei MV Unterzeichnung nachgewiedern wird, kann auch er die Kündigung annehmen.
Sehr gut, der Plan ist - heute informieren wir den Verwalter telefonisch und am Donnerstag, 4.10, der dritte Arbeitstag des Monats, geben wir die Kündigung persönlich dem Vermieter und dem Verwalter ab.
... und lässt Dir den Empfang auf Deiner Kopie quittieren.
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