Kaution nach Kündigung

  • Hallo,
    wenn mein Vermieter den Vertrag fristlos kündigt (angenommen, er hat tatsächlich einen Grund), dann muss ich schnell ausziehen. Wenn ich Vertragsgemäß ausziehe - alles gestrichen, keine Schäden, was passiert dann mit meiner Kaution? Darf ich die Kaution wieder haben?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
    Beste Grüße!

  • Zitat

    Darf ich die Kaution wieder haben?

    Das kommt auf den Grund der fristlosen Kündigung an. Sind es Mietrückstände oder nicht gezahlte Nebenkosten darf der VM diese natürlich mit der Kaution verrechnen.

    Und dann darf der VM noch einen Teil der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechngen zurück behalten.

    Um das zu prüfen hat er bis 6 Monate Zeit.

    Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube das die Kaution ausschließlich für Schäden an der Wohnung da ist.

  • Das kommt auf den Grund der fristlosen Kündigung an.


    Danke für die Antwort! Dann kann ich mal konkreter werden. Wie sieht es aus, wenn der Kündigungsgrund ist, dass ich unberechtigt untervermietet habe? Die unberechtigte Untervermietung hat natürlich die fristlose Kündigung als Folge.

  • Ob unerlaubte Untervermietung eine fristlose Kündigung rechtfertigt sei mal dahin gestellt.

    Wenn der Vermieter keine Forderungen mehr hat die mit der Kaution zu verrechnen wären und auch keine Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen zu erwarten sind, muß er die Kaution unverzüglich auszahlen.

    Sind aber, wie ich schon schrieb, Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen zu erwarten, siehe oben.

  • Wenn der VM keine Forderungen mehr gegenüber Dir hat, gibt es keinen Grund diese einzubehalten. So als Strafe für die fristlose? Nope.

    Die Beurteilung basiert natürlich auf der unvollständigen Infolage und kann durch bisher fehlende Informationen noch ändern, daher ist die Info nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr.

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