Zitat"Anbieter" mit Rufnummer Beweis bezeugen und zusenden.
Hast du das neue .de Mail? Da gibt es so etwas, für ein normales Mail gibt es keinen Beweis, dass der Empfänger das bekommen hat.
Zitat"Anbieter" mit Rufnummer Beweis bezeugen und zusenden.
Hast du das neue .de Mail? Da gibt es so etwas, für ein normales Mail gibt es keinen Beweis, dass der Empfänger das bekommen hat.
Als Held der Arbeit hast du ein eigenartiges Verhalten zu deiner Nachbarin. Du nennst sie Olle, und sie dich alter Sack oder so ähnlich?
ZitatDer Schriftverkehr erfolgt per Mail und in mündlicher Absprache.
Gibt es für das Mündliche Zeugen und hat der Vermieter auf deine Mails direkt Bezug genommen? Hier könnte es an der Beweisbarkeit der Absprachen hapern.
ZitatDer Vermieter kann nun keine Ansprüche mehr stellen.
Das sehe ich etwas anders, denn der Vermieter hat den Schaden ja ca. 14 Tage nach Auszug des TE benannt. Da aber die ganze Kommunikation übers Telefon lief dürfte für beide Seiten die Beweisbarkeit problematisch sein.
Bleibt der Vermieter stur, wird hier nur ein Mahnbescheid Klarheit verschaffen.
ZitatKann ich mich auf die Verjährungsfrist von 3 Monaten nach Schlüsselübergabe berufen?
Was soll das denn für eine Frist sein? Im deutschen Mietrecht gibt es so etwas nicht.
ZitatMuss ich bezahlen, weil ich irgendwann mal gesagt habe das ich mich beteiligen werde?
Wer so leichtsinnig ist und eine Beteiligung an den Kosten zusagt, ohne sich den angeblichen Schaden zeigen zu lassen, der wird "bestraft".
Aber, du bist bestenfalls für den Zeitwert der Tür haftbar zu machen. Wurde eine neue Tür eingebaut, wenn ja, wurde ein Abzug alt für neu getätigt?
Zitatmit zusätzlich falschem Mietbeginn
Schon mal was von Tippfehler gehört? Eine kleine Nachfrage beim Vermieter und nicht in diesem Forum könnte das Rätsel aulösen.
ZitatUnd wann darf ich die Abnahme verweigern?
Wenn du noch Interesse an der Wohnun g hast, dann solltest du solche Spielchen schön unterlassen.
ZitatTeilweise sogar mit Bleistift beschrieftet.
Was heißt beschrieftet?
ZitatNeu verlägte Laminattböden
Auch das sind Begriffe, an die ich mich erst gewöhnen muss.
Wenn du so mit deinem Vermieter verhandelst, wie du hier schreibst, dann wundere ich mich nicht, dass man dich nicht ernst nimmt.
ZitatIch hoffe jemand kann auf den Bildern erkennen was genau das ist,
Quatsch! Das dürfte man doch wohl vor Ort besser erkennen. Und wenn du das nicht kannst, dann informiere deinen Vermieter. Denn das hast du wohl nicht gemacht, oder? Dir war die Information dieses Forums scheinbar wichtiger.
ZitatKann ich den Vermieter auffordern, mein Vater an der Hälfte zu beteildigen?
Wenn dein Vater diesen Vertrag mit unterschrieben hat, dann muss er auch für die Zahlung der Miete und Nebenkosten gerade stehen. Sage dem Vermieter, dass er sich an deinen Vater halten soll.
ZitatUnd ist eine Gartenpflege von 75€ für 10 Monate rechtens, obwohl der Garten nicht betretbar ist?
Woher sollen wir wissen, was a.) im Mietvertrag dazu vereinbart ist und was b.) gemacht wurde.
Aber grundsätzlich sind Arbeiten an den Grünflächen umlagefähig, auch wenn der Mieter diese nicht betreten darf.
Hallo vierzuhause
Dein Beitrag von heute mit dem Anhang des Briefes ist nicht hier im Forum gelandet.
Lies dir diesen Beitrag in Ruhe durch. Der beantwortet deine Fragen:
ZitatWie ist das mit Mietminderung bis alles gemacht ist?
Hast du das schriftlich, wann was bis wann erledigt sein soll? Wenn nicht, dann hast du schlechte Karten. Und wenn du die jetzigen "Mängel" reklamieren willst, dann nur schriftlich.
Zitateinen Boiler oder Durchlauferhitzer.
Was denn? Das sind 2 verschiedene Dinge und du solltest eigentlich wissen, welches Gerät du da stehen hast.
Zitatden hat der Stromverbrauch natürlich herzlich wenig gekümmert.
Wie kommst du da drauf? Ach so, bei dem kam der Strom aus der Steckdose, darum war ihm das egal.
ZitatAber ich finde, diese Information hätte ich dennoch vorher erhalten müssen.
Dann finde mal schön weiter. Aber den Strom musst du trotzdem bezahlen, denn du hast ihn verbraucht. Vorausgesetzt über deinen Zähler laufen keine anderen Verbraucher.
Die kürzere vereinbarte Frist gilt immer nur für den Mieter, für den Vermieter gelten die Fristen von 3, 6, 9 Monaten, je nach Mietzeit.
ZitatFür die Beantwortung der vorgenannten Fragen danke ich.
Suche dir die Antworten bitte selbst aus diesen Veröffentlichungen raus:
Wann Mieter beim Auszug renovieren m
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=quotenregelung+mietvertrag&safe=off
ZitatKann der das tun?
Das solltest du besser einen Anwalt für Mietrecht fragen. Der kann dir als einziger helfen, einem Forum ist Rechtsberatung nicht erlaubt
Zu 1. Wenn bei der Übergabe der Wohnung ein Protokoll geschrieben wird, dann immer in doppelter Ausführung (wenn handschriftlich dann mit Kopierpapier). Dann unterschreiben Mieter und Vermieter dieses Protokoll, das dann beim Auszug aus dieser Wohnung als ein wichtiges Dokument gilt.
Wenn du also kein Exemplar dieses Protokolls besitzt ist zwar der Mietvertrag nicht ungültig, aber dich hat man ganz fies ausgetrickst. Verlange eine Kopie des Mietvertrages mit dem ausgefüllten Protokoll.
ZitatDie Kratzer der Wohnungsgesellschaft melden und um nachträgliche Aufnahme im Übergabeprotokoll bitten?
Die einzige Variante.
Zitatdann setzen sie morgen die Kündigung auf.
Und diese Kündigung scannst du ein und lädst sie hier im Forum hoch, nachdem du persönliche Daten gelöscht hast. Wir wollen gerne etwas zu lachen haben, denn die Begründung für diese Kündigung kann doch nur lächerlich sein.
Okay, auf der anderen Seite ist die Zeit mit der günstigeren Miete vorbei und du wirst die Kosten des "Gärtners" über die Abrechnung der Betriebskosten zu einem Drittel bezahlen dürfen/müssen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!