Kein eigener Eingang

  • Wohne seit Oktober `13 in einer neuen Mietwohnung. Mir wurde versprochen, das meine Obermieter Ihren eigenen Eingang im Frühjahr bekommen .Die müssen durch meine Wohnung. Ferner hab ich keinen Starkstrom, was mir nicht gesagt wurde, ich bin aber davon ausgegangen . Es sollte ein Dach über die Terasse .Kann die Tür nicht offen lassen oder kippen, regnet heftig rein. Und noch kleinigkeiten. Wie ist das mit Mietminderung bis alles gemacht ist?

  • Versprochenes ist nur Wind und ist nicht fassbar.
    Mietminderung geht nicht. Von was Sie "ausgehen" interessiert hier außer Ihnen niemand.
    Auch ich gehe davon aus endlich beim Lottospiel mal einen ordentlichen Gewinn zu machen und habe noch keine Gebührenminderung beantragt. Ich hoffe, Sie haben verstanden.

  • Zitat

    Wie ist das mit Mietminderung bis alles gemacht ist?

    Hast du das schriftlich, wann was bis wann erledigt sein soll? Wenn nicht, dann hast du schlechte Karten. Und wenn du die jetzigen "Mängel" reklamieren willst, dann nur schriftlich.

  • Hast du das schriftlich, wann was bis wann erledigt sein soll? Wenn nicht, dann hast du schlechte Karten.


    Kommt drauf an. Wenn er das nicht schriftlich hat, hat er vielleicht auch nicht schriftlich im Mietvertrag, dass er die anderen durch seine Wohnung lassen muss. ;)

    Aber solche Verhältnisse einzugehen, ohne dass es irgendwo alles schriftlich niedergeschrieben steht, ist dann natürlich auch etwas "mutig". Und selbst schriftlich hätte ich als Mieter zusätzlich eine Vertragsstrafe vereinbart, die mir mindestens 3 Monate Luxus-Hotel erlaubt, oder aber nicht gemietet. Ich weiß zwar nicht, was "Obermieter" sind, aber mir kräuseln sich die Haare auf den Zähnen, wenn ich mir vorstelle, dass wildfremde Leute jederzeit Zugang zu meiner Wohnung hätten.

    Wie oben angedeutet: Für den Fall, dass es nichts schriftliches und keine Zeugen für die "Versprechen" gibt, würde ich mal genau den Mietvertrag lesen, ob ich überhaupt irgendwelche "Obermieter" durchlassen muss.

    Für eine Mietminderung müssen Mängel vorliegen, die auch als nicht vertragsgemäßer Zustand erkennbar sind. Und da sind wir wieder bei den Themen "Vertrag" und "schriftlich".

  • Im Mietvertrag steht nichts. Abr ich hab den Vermieter geglaubt. Ist ein netter Mensch, nur häufig im Ausland. Ich warte einfach auf den Herbst. Wurde wieder versprochen alles zu machen. Vielleicht klappts ja. Ich hoffe es. Ist eine schöne Wohnung. Aber danke für die Antworten.

  • Danke für die Antworten. Ich vertraue einfach mal . Wird schon werden. Wohnung ist ja schon schön. Irgendwie hat mein computer Probleme mit der Seite . Verabschiede mich .

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!