Hallo zusammen,
ich bin umgezogen und habe in meiner neuen Wohnung einen Boiler oder Durchlauferhitzer. Nach fünf Wochen habe ich die erste Stromabrechnung erhalten und bin beinahe vom Stuhl gefallen. Ich habe 1200 kWh verbraucht, was eigentlich meinem Jahresverbrauch entspricht. Da ich die selben Geräte einsetze wie in der alten Wohnung bin ich davon ausgegangen, dass der hohe Verbrauch auf den Stromverbrauch des Boilers zurück zu führen ist. Ich habe daraufhin den Hersteller angeschrieben der mir mitteilte, dass in meiner Zweiraumwohnung ein 200 L Boiler installiert ist, der eigentlich für 4 WOHNEINHEITEN eingesetzt wird. Meine Frage daher: muss ich den Nachzahlungsbetrag in Höhe 400 € bezahlen oder kann ich dem Vermieter eine Teilschuld zu sprechen? Ich weiß, ich hätte mich informieren müssen. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass die Größe vom Boiler nicht im Verhältnis zum Wohnraum steht und daher vor Mietbeginn hätte vom Vermieter ausgetauscht werden müssen. Gibt es hierzu irgendeine gesetzliche Regelung? Der Eigentümer hat vorher in der Wohnung gelebt; den hat der Stromverbrauch natürlich herzlich wenig gekümmert. Aber ich finde, diese Information hätte ich dennoch vorher erhalten müssen.
Hinweis: das Gerät ist nicht kaputt o.ä. Es ist vollumfänglich nutzbar.
Ich bin für jeden Hinweis oder Ratschlag sehr dankbar!
Beste Grüße