Beiträge von Mainschwimmer

    Zitat

    Wir haben beide zwei Mietverträge unterschrieben,

    Wie soll das passen, wenn man für 1 Wohnung 2 Mietverträge unterschreibt? Das solltest du näher erläutern.

    Zitat

    Darf er das?

    Klar, der darf noch mehr. Z.B. die Kündigung nicht anerkennen, weil nicht schriftlich erfolgt und nicht die Frist von 3 Monaten eingehalten wurde.

    Zitat

    Stimmt das?

    Woher sollen wir das wissen. Hier kennt niemand die Buchhaltung deines Vermieters.

    Hallo,
    ich habe heute von dem Anwalt meines Vermieters ein Kündigungsschreiben erhalten.

    Für jegliche Hilfe waere ich sehr dankbar.
    MfG
    Stefan

    Da stellt sich mir sofort die Frage, warum du die Kündigung erhalten hast. Hast du zuviel Miete überwiesen?
    Und ein Hausmeister kann keine Kündigungen aussprechen. Das kann nur der Vermieter oder sein bevollmächtigter Anwalt. Das sollte man aber auch ohne juristischen Hintergrund wissen.

    Zitat

    Wie kann M die Angelegenheit mit V so gütlich wie möglich klären, ohne das V dies sauer aufstößt?

    Garnicht! Der Vermieter har eine Dumme gesucht, die seine Bruchbude auf Vordermann bringt.........und hat sie auch gefunden.

    Zitat

    M ist aber an einem guten Verhältnis interessiert.

    Wie naiv muss man denn sein, um sich so etwas anzutun?

    Zitat

    M hat Angst dem Vermieter/Mieterverhältnis zu schaden.

    Wie denn das? Dieses Verhältnis war doch von Anfang an darauf ausgelegt, die Mieterin abzuzocken.

    Und denk dran, du hast die Wohnung als Bruchbude angemietet......und das ist dann der vertragsgemäße Zustand.

    Und ich verstehe so einige Dinge nicht. Vielleicht ist es total verwirrend und keiner weis was ich will. Aber es wäre trotzdem nett wenn es einer versucht.
    Ach ja die Wohnung ist 69m² groß.

    Grüße Steffi

    Und ich verstehe nur Bahnhof! Ohne die Abrechnung, bzw. andere schriftlicher Belege vorliegen zu haben, kannst du keine Antwort erwarten, denn dazu brauchte man die berühmte Kristallkugel, die hier aber niemand besitzt.

    Zitat

    (soweit ich inzwischen weiß, ist das Ganze auch ohne seine Gutmütigkeit möglich, einen Kündigungsausschluss außer Kraft zu setzen, wenn es um die Pflege von Angehörigen geht).


    Dann weißt du mehr als tatsächliche Mietrechtsexperten und solltest uns dein Wissen in Gesetzen und höchstrichterlichen Urteilen zukommen lassen.

    Zitat

    und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?

    Das verstehe ich jetzt nicht. Du bist doch nach eigenem Bekunden Experte für die Aufhebung von Kündigungsausschlüssen und jetzt machst du schlapp, wenn es ans Eingemachte geht?

    Zitat

    Vielleicht kann mir jemand einen guten Rat geben.

    Warte erst mal ab, was man dir noch zur Last legt, vielleicht auch noch das letzte Elbehochwasser. Aber mit solchen Kindereien befasse ich mich nicht und du solltest auch deinen gesunden Menschenverstand einschalten.

    Hallo alle zusammen,

    Jetzt hieß es für uns: schnellst möglich eine neue Wohnung finden.

    PS.: Ich hoffe gerade auf Kulanz bei Vodafone, aber wollte mich erkundigen ob ich noch eine andere Möglichkeit habe um eben nicht diese Strafe zu zahlen.

    Lieben Gruß

    Was soll das denn? Wenn ein Haus verkauft wird, werden die Mieter mit verkauft, die Verträge werden 1:1 übernommen. Wenn das bei euch anders läuft, solltest du das erklären.

    Hallöchen,

    Damals kam schon der Hinweis, dass es spätestens beim Auszug sowieso erfolderlich ist. Stimmt das? Müssen wir beim Auszug wieder einen Zentralen Zylinder einsetzen lassen?

    Leider kenne ich mich mit Gesetzestexten nicht so gut aus, daher bitte ich euch um Hilfe.


    Vielen, vielen Dank.
    Christian

    Das hat mit Gesetzestexten nichts zu tun, das ist ganz einfacher Menschenverstand, bzw. Mathematik. Du hast die Wohnung bei Übergabe in den Zustand zu versetzen, wie du sie bekommen hast. Natürliche Abnutzungserscheinungen sind mit der Miete abgegolten, nicht aber der Austausch eines Schließzylinders einer Schließanlage.

    äh, nochmals klargestellt:

    1. Es ist nicht mein Müll, sondern Müll von 5 Parteien. Ich bin eine Person, insgesamt sind es 12 Personen. Es geht also überwiegend um den Müll anderer Personen, natürlich auch um meinen.

    Willst du uns also erzählen, dass du der einzige Mieter bist, der die Tonnen raustellt und die anderen Parteien keinen Finger krumm machen? Oder ist es eher so, dass sich die anderen Mieter, aus welchem Grund auch immer, weigern, deinen Part zu übernehmen?

    Hallo liebes Forum,

    Grund dafür ist ein Beitrag aus der Finanztest Zeitschrift wonach Klauseln wie "Thermen sind auf Kosten des Mieters wenigstens einmal im Jahr von einem Fachmann zu warten" nichtig sind. Diese Klauseln sollen nicht greifen, da keine Obergrenze für die Wartung festgelegt wurden. Vgl. BGH, Az. VIII ZR 38/90.

    Dieses Urteil ist längst überholt. Aktuelle Infos gibt es hier: Gasetagenheizungs-Wartungsklausel im Mietvertrag auch ohne Kostenobergrenze zul

    Pünktlich nach dem 20.04 wird auch die Kündigung kommen (habe mit dem Belegungsausschuss hier gesprochen).

    Dann wartet man ab, was in dem Kündigungsschreiben steht und redet mit dem Vermieter, der sicherlich Rücksicht darauf nehmen wird, dass ein Umzug sowieso geplant ist.

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