Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,
    habe leider ein Problem der besoderen Art: August 2014 bin ich aus der Wohnung verzogen. Im März erhielt ich ein Guthaben aus der BKA auf mein Konto, mir zu wenig, deshalb verlangte ich eine Abrechnung. Alle Jahresgebühren waren nicht auf 8 Monate runtergerechnet. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe die Differenz gefordert. Als Antwort erhielt ich nur ein Teil des Geldes und die Drohung mir die Rechnung der Reparatur des Heizkessels und der reparierten von mir angebohrten, elektrischen Leitungen zu geben. Während meiner Mietzeit ist weder das eine noch das Andere passiert. Wie verhalte ich mich jetzt.

    Vielleicht kann mir jemand einen guten Rat geben.
    Vielen Dank im Voraus
    Betty

  • Zitat

    Vielleicht kann mir jemand einen guten Rat geben.

    Warte erst mal ab, was man dir noch zur Last legt, vielleicht auch noch das letzte Elbehochwasser. Aber mit solchen Kindereien befasse ich mich nicht und du solltest auch deinen gesunden Menschenverstand einschalten.


  • Als Antwort erhielt ich nur ein Teil des Geldes und die Drohung mir die Rechnung der Reparatur des Heizkessels und der reparierten von mir angebohrten, elektrischen Leitungen zu geben. Während meiner Mietzeit ist weder das eine noch das Andere passiert. Wie verhalte ich mich jetzt.

    Sie können mit Hilfe eines Anwaltes Klage einreichen.

    Ob die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen wahr sind oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden.
    Da steht Aussage gegen Aussage.
    Eigentlich sollte man das aber wissen.

  • chawinkabb:

    "Hallo, habe leider ein Problem der besoderen Art:"
    - Hallo Betty, das hat hier fast jeder. - Mit Deinen spärlichen Angaben ist fast nichts anzufangen.

    "August 2014 bin ich aus der Wohnung verzogen."
    - Bitte genaues Auszugsdatum UND Rückgabedatum an den VM UND Ende des Mietvertrags.

    "Im März erhielt ich ein Guthaben aus der BKA"
    - Für welchen Abrechnungszeitraum?

    "verlangte ich eine Abrechnung."
    - Die steht Dir zu.

    "Alle Jahresgebühren waren nicht auf 8 Monate runtergerechnet. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe die Differenz gefordert."
    - Richtig.

    "Als Antwort erhielt ich [wann, genaues Datum] die Drohung mir die Rechnung der Reparatur des Heizkessels und der reparierten von mir angebohrten, elektrischen Leitungen zu geben. Während meiner Mietzeit ist weder das eine noch das Andere passiert."
    - Lass' Dir Beweise vorlegen. Gibt es ein Prokoll über die Rückgabe der Mietsache?

    "Wie verhalte ich mich jetzt."
    - Meine Fragen beantworten...

  • Hallo Berny,
    entschuldige bitte die ungenauen Angaben.
    Auszug- und Rückgabedatum ist der 21.08.2014, der Mietvertrag lief bis zum 31.08.2014. Der Abrechnungszeitraum: 01.2014 bis 08.2014
    Die Abrechnung erhielt ich am 17.03.2015 per E-mail, zum 1.4.2015 bin ich in Widerspruch per Einschreiben und am 8.4.2015 bekam ich die Antwort per E-mail. Als Übergabeprotokoll fungiert, das vom Einzug mit Datum und Unterschrift + Zählerstände. Ich habe auch meine Kaution recht schnell und in voller Höhe mit Zinsen bekommen. deswegen bin ich jetzt ratlos. LG Betty

  • chawinkabb:

    "Auszug- und Rückgabedatum ist der 21.08.2014, der Mietvertrag lief bis zum 31.08.2014."
    - Mit diesen Angaben kann man arbeiten.

    "Der Abrechnungszeitraum: 01.2014 bis 08.2014. Die Abrechnung erhielt ich am 17.03.2015 per E-mail"
    - Also fristgerecht.

    "zum 1.4.2015 bin ich in Widerspruch per Einschreiben und am 8.4.2015 bekam ich die Antwort per E-mail."
    - Also auch fristgerecht. Hier sollte der VM Dir eine korrigierte BK-Abr zukommen lassen.

    "Als Übergabeprotokoll fungiert, das vom Einzug mit Datum und Unterschrift + Zählerstände. Ich habe auch meine Kaution recht schnell und in voller Höhe mit Zinsen bekommen. deswegen bin ich jetzt ratlos."
    - OK, der VM hätte versteckte und/oder bei der Rückgabe der Mietsache nicht erkennbare Mängel nur noch bis zum 28.02.2015 reklamieren können. Somit ist der Zug abgefahren.
    Wenn er jetzt noch mit solchen Versuchen kommt, könnte man das u.U. als strafbewehrten Betrugsversuch i.S. des § 263 StGB auffassen...:mad:


  • Wenn er jetzt noch mit solchen Versuchen kommt, könnte man das u.U. als strafbewehrten Betrugsversuch i.S. des § 263 StGB auffassen...:mad:

    Diese Aussage kann man u.U. als völligen Schwachsinn i.S. des ges. MV auffassen.

    Damit kann chawinkabb ja mal zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Selbst wenn er nicht gleich wieder rausfliegt und den Polizisten überreden kann, diesen Blödsinn aufzunehmen, glaubst du wirklich der Staatsanwalt würde auch nur einen Finger rühren. Das ist Zivilrecht und keine Strafrecht.

    Gruss
    H H

  • Hallo H H Ich werde nicht zur Polizei gehen, aber die Reaktion auf meine Antwort macht mich neugierig und dann seh ich weiter. Rechnungen sollten zeitnah weitergegeben werden, und nicht damit vor der Nase gewedelt werden.
    Gruß Betty

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