Mietvertrag mit Kündigungsausschluss frühzeitig kündigen

  • Hallo erstmal.

    Wir haben folgenden Sachverhalt:
    Wir haben im Oktober 2014 eine Mietwohnung bezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag einen beiderseitigen Kündigungsausschluss von 3 3/4 Jahren verankert. Soweit ich weiß, ist dies auch rechstens.
    Da es meiner alleine in einem Haus lebende Oma, 85 Jahre, seit 4 Jahren in Dialyse, Gesundheitlich nicht mehr so gut ging, bat sie uns im Januar 2015 zu ihr zu ziehen.
    Wir haben dies im Januar dem Vermieter von uns mitgeteilt und gebeten, den Vertrag auf 1. Mai aufgrund der Sachlage zu kündigen.
    Er hat uns zugestimmt und auf seine Gutmütigkeit verwiesen (soweit ich inzwischen weiß, ist das Ganze auch ohne seine Gutmütigkeit möglich, einen Kündigungsausschluss außer Kraft zu setzen, wenn es um die Pflege von Angehörigen geht).
    Meine Oma ist leider am 13.03. gestorben, jetzt wollen wir trotzdem in ihr Haus ziehen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir jetzt rein rechtlich in der Wohnung bleiben müssen oder den Kündigungsausschluss mit der Ankündigung des Umzuges zur pflegebedürftigen Oma bereits komplett aufheben konnten und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?
    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Zitat

    (soweit ich inzwischen weiß, ist das Ganze auch ohne seine Gutmütigkeit möglich, einen Kündigungsausschluss außer Kraft zu setzen, wenn es um die Pflege von Angehörigen geht).


    Dann weißt du mehr als tatsächliche Mietrechtsexperten und solltest uns dein Wissen in Gesetzen und höchstrichterlichen Urteilen zukommen lassen.

    Zitat

    und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?

    Das verstehe ich jetzt nicht. Du bist doch nach eigenem Bekunden Experte für die Aufhebung von Kündigungsausschlüssen und jetzt machst du schlapp, wenn es ans Eingemachte geht?

  • Sorry, Sie sind schon ein seltsamer Vogel

    Wir haben im Oktober 2014 eine Mietwohnung bezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag einen beiderseitigen Kündigungsausschluss von 3 3/4 Jahren verankert.


    Aha, der Vermieter und Sie waren wohl da garnicht dabei.

    Zitat

    Soweit ich weiß, ist dies auch rechstens.


    Richtig.

    Zitat

    Da es meiner alleine in einem Haus lebende Oma, 85 Jahre, seit 4 Jahren in Dialyse, Gesundheitlich nicht mehr so gut ging, bat sie uns im Januar 2015 zu ihr zu ziehen. Wir haben dies im Januar dem Vermieter von uns mitgeteilt und gebeten, den Vertrag auf 1. Mai aufgrund der Sachlage zu kündigen.


    Das kam natürlich nach 3 Monaten völlig überraschend und war nicht zu erwarten, das Oma schon 85 ist und obendrein noch Dialyse in Anspruch nehmen musste. Wie das Leben so spielt.

    Zitat

    Er hat uns zugestimmt und auf seine Gutmütigkeit verwiesen (soweit ich inzwischen weiß, ist das Ganze auch ohne seine Gutmütigkeit möglich, einen Kündigungsausschluss außer Kraft zu setzen, wenn es um die Pflege von Angehörigen geht).


    Dieser Irrglaube wurde durch die Realität nun ad absurdum geführt.

    Zitat

    Meine Oma ist leider am 13.03. gestorben, jetzt wollen wir trotzdem in ihr Haus ziehen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir jetzt rein rechtlich in der Wohnung bleiben müssen oder den Kündigungsausschluss mit der Ankündigung des Umzuges zur pflegebedürftigen Oma bereits komplett aufheben konnten und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?


    Also jetzt muß die Erbschaft die Oma ersetzen. Von einer Pflege der Erbschaft als Kündigungsgrund ist mir allerdings noch weniger bekannt.
    Dieser Beitrag ist vielleicht etwas zu ironisch geraten, aber einen ernsthaften Rat gebe ich Ihnen noch.
    Versuchen Sie mit Hilfe Ihres Erbvermögen den Vermieter zu einem vorzeitigen Aufhebungsvertrag zu bewegen.
    Ohne Moos halt nix los.

  • Hallo motobiker999,
    auch ich kann Dir keine Hoffnung machen.

    "Wir haben folgenden Sachverhalt:
    Wir haben im Oktober 2014 eine Mietwohnung bezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag einen beiderseitigen Kündigungsausschluss von 3 3/4 Jahren verankert. Soweit ich weiß, ist dies auch rechtens."
    - Das war's eigentlich schon.

    "Da es meiner alleine in einem Haus lebende Oma, ...."
    - Das hat mit Eurem Mietvertrag nichts zu tun. Ihr könnt höchstens versuchen, mit dem VM einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen.

  • Zitat

    Wir haben im Oktober 2014 eine Mietwohnung bezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag einen beiderseitigen Kündigungsausschluss von 3 3/4 Jahren verankert. Soweit ich weiß, ist dies auch rechstens.

    Richtig.

    Allerdings ab Datum des Vertragsabschlusses.

    Der genaue Wortlaut der Kündigungsverzichtsvereinbarung wäre wichtig.

    Mach Dir die Mühe diesen abztippen oder scann die entsprechende Vertragsseite ein und lade sie als Bild hoch.

    Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Allerdings von Grundsatz her muß ich den Vorbetern zustimmen.

    Wenn der Kündigungsverzicht wirksam ist kann der Vermieter auf die Erfüllung des Vertrages bestehen.

    Zumal es ja den Grund für eine evtl. einvernehmliche Vertragsbeendigung nicht mehr gibt.

  • Das wird nicht passieren.
    Hier ist ein Meinungsforum und da gibt es auch unterschiedliche Ansichten. Das muß man akzeptieren und einfach runterschlucken.
    Ich wäre mir da nicht sicher, ob unser beider Antworten nicht von Anderen ebenfalls dieses Prädikat bekommen würden.
    Übrigens ist hier kein Scheinheiligkeitsverein und wegen genehmer Antworten verbiegen wir uns nicht.
    Sie können das tun. Wir gründen unsere Meinung aufgrund der geschilderten Fakten und diese sind oft hart.

    Aus dem Eingangsthread hätte Sie lesen müssen, das an so eine langfristige Bindung aufgrund der Umstände hätte garnicht abgeschlossen werden dürfen.
    Nach 3 Monaten,plötzlich wegen familiärer Umstände, wird der Vertrag angefochten. Der Grund fiel zwar dann weg und es wurde gleich ein anderer nachgeschoben.
    Da kann man schon mal Bauchschmerzen bekommen. Spätestens dort hört für mich jede Sozialduselei auf.
    Aber wie gesagt, Sie können der Gutmenschelei fröhnen so oft und lange wie Sie wollen.

  • kann man mal bitte Gollum und Mainschwimmer sperren? Wie hier Leute nach Hilfe suchen und immer solche dummen Antworten bekommen.

    Dieser Fragesteller sucht aber nicht nach Hilfe, sondern nur nach einer Bestätigung seiner abstrusen Ideen.

    Aber das ist wohl für einen Küstenbewohner zu hoch, nehme ich an.

  • kann man mal bitte Gollum und Mainschwimmer sperren? Wie hier Leute nach Hilfe suchen und immer solche dummen Antworten bekommen.


    Vielleicht gehen sie davon aus, dass die Fragesteller ihre Gehirne (besser) einschalten, bevor sie hier posten...?
    Und wer, bitte, ist Gollum...???

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (14. April 2015 um 12:39)

  • Junge junge, ihr seid mir schon zwei. Ich hoffe, dass ihr euch nur im Schutze der Anonymität so verhaltet und in diesem Real Life anders seid. Eure Antworten sind zum Teil unterirdisch, fachlich sicherlich oft nicht falsch, aber mit welcher Arroganz sie mitgeteilt wird, ist unglaublich zum Fremdschämen.

    Zunächst hat der Threadersteller vor Kurzem einen nahestehenden Verwandten verloren, ungeachtet des hohen Alters der Verstorbenen. Es muss jetzt sicherlich kein Beileid ausgesprochen werden, aber Gollum fällt nichts besseres ein, als den Threadersteller "Vogel" zu nennen.

    Sorry, Sie sind schon ein seltsamer Vogel

    TOP! Dein "Sorry" kannst dann auch gleich weglassen.


    Ebenfalls sucht er nicht nach "Bestätigung seiner abstrusen Ideen". Vielmehr fragt er nach der Rechtslage. Teilt man ihm mit, dass er kein Recht auf vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses hat, und begründet ihm das am Besten auch noch, dann ist er ebenfalls froh über diese Antwort. Denn er stellt sich gerade nicht als Experte da, so wie Mainschwimmer es ihm unterstellt


    ...Du bist doch nach eigenem Bekunden Experte ...

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir jetzt rein rechtlich in der Wohnung bleiben müssen oder den Kündigungsausschluss mit der Ankündigung des Umzuges zur pflegebedürftigen Oma bereits komplett aufheben konnten und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?

  • Und um es nochmal grundsätzlich zu schreiben. Das hier ist ein Hilfeforum. Wenn man keine Hilfe leisten möchte und auch keine Hilfe in Anspruch nehmen möchte, hat man keinen Grund hier zu posten. Die Menschen sind unterschiedlich intelligent und auch unterschiedlich fähig, Google zu benutzen, so dass hier oftmals die gleichen Fragen gestellt werden. Ist man es leid, immer und immer wieder die gleichen Antworten auf die gleichen Fragen zu geben, kann man, statt einen gehässigen Kommentar zu schreiben, lieber gar nichts schreiben. Denn ein gehässiger Kommentar hat genau so viel Inhalt wie gar kein Kommentar, nämlich es hat keinen Inhalt.

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