Hallo, liebe Leute,
ich wohne in einem großen Neubaublock (ehemalige DDR) mit 40 Wohnungen. Fast jeder 2. hat eine Sat-Schüssel auf dem Balkon.
Ich selbst habe eine mobile Sat-Schüssel, so eine kleine viereckige.
Jetzt kam ein Schreiben des Vermieters:
"Grundsätzlich ist die Aufstellung eines mobilen Parabolspiegelständers zulässig, da dadurch der Baukörper nicht beschädigt wird.
Durch den zu hoch sichtbaren Ständer Ihrer Satellitenschüssel wird jedoch der Hausanblick ästhetisch beeinträchtigt. Daher bitten wir Sie, den Parabolspiegel entsprechend abzusenken."
Meine Frage nun: Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder muß ich diese "Bitte" nicht erfüllen?
Ohne rechtliche Grundlage mache ich nichts - wer weiß, ob ich da überhaupt Empfang habe, wenn die Schüssel unten auf dem Fußboden hinter der Betonbrüstung steht?
MfG
Eberhard