Wahrscheinlicher ist es das nach unserem Auszug dies statt gefunden hat, dann sollte dies aber nicht mehr über uns abrechnbar sein, oder unterliege ich hier einem Irrtum?
Hier irrst du. In eine Betriebskostenabrechnung gehören alle Rechnungen, die im Laufe des Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr) angefallen sind. Also auch solche, die nach deinem Auszug entstanden sind. Du zahlst aber auch nur anteilmäßig für die Zeit, in der du dort gewohnt hast (7 Monate)