Hallo,
wenn man vor knapp über einem Jahr über Check24 einen neuen Gasanbieter ausgewählt hatte, dieser die Lieferung jedoch auf Grund einer zu knappen Kündigungsfrist beim ehemaligen Versorger nicht aufnehmen konnte, von dem Versorger keinerlei Bestätigung oder Ablehnung des Vertrages erfolgte und nun nachdem die Gas kwh Preise gefallen sind auf einmal wieder um die Ecke kommt, dass man ja jetzt nachdem der alte Vertrag beim ehemaligen Gas Anbieter (von mir selbst manuell gekündigt um zu einem neuen Gas Anbieter zu wechseln) ausgelaufen ist, die Belieferung beginnen könne und sich auch sogleich den Zähler beim Netzverwalter gesichert hat. Ist dies noch vertretbar und rechtlich erlaubt?
Wie lang hat ein Anbieter Zeit einen beabsichtigen "Kauf" aus 2014 zu bestätigen? Kann man hier nach fast einem Jahr ohne Bestätigung nicht davon ausegehen, dass der ehemalige Versorger die Belieferung nicht aufnehmen möchte? Oftmals schreiben die Versorger ja dann noch, dass man die Preisgarantie nicht über ein Jahr aufrecht erhalten können und man daher von der Belieferung absieht. Aber einfach wie bei diesem Anbieter abwarten wie die Preisentwicklung ist und dann um die Ecke kommen mit tada wir beliefern Sie jetzt doch?
Ich sehe hier 2 Knackpunkte: 1. konnte die Belieferung nicht zum gewünschten Liefertermin umgesetzt werden 2. erfolgte über Monate keine Bestätigung bzw. Ablehnung des beabsichtigten Liefervertrages.
Ich würde nun natürlich lieber zu einem Versorger mit Konditionen aus 2015 wechseln, als mir Preise aus dem Angebot 2014 aufschwatzen zu lassen.
Vielen Dank!