Gas Anbieter Vertrag rechtsgültig? Bestätigung blieb fast ein Jahr aus

  • Hallo,
    wenn man vor knapp über einem Jahr über Check24 einen neuen Gasanbieter ausgewählt hatte, dieser die Lieferung jedoch auf Grund einer zu knappen Kündigungsfrist beim ehemaligen Versorger nicht aufnehmen konnte, von dem Versorger keinerlei Bestätigung oder Ablehnung des Vertrages erfolgte und nun nachdem die Gas kwh Preise gefallen sind auf einmal wieder um die Ecke kommt, dass man ja jetzt nachdem der alte Vertrag beim ehemaligen Gas Anbieter (von mir selbst manuell gekündigt um zu einem neuen Gas Anbieter zu wechseln) ausgelaufen ist, die Belieferung beginnen könne und sich auch sogleich den Zähler beim Netzverwalter gesichert hat. Ist dies noch vertretbar und rechtlich erlaubt?

    Wie lang hat ein Anbieter Zeit einen beabsichtigen "Kauf" aus 2014 zu bestätigen? Kann man hier nach fast einem Jahr ohne Bestätigung nicht davon ausegehen, dass der ehemalige Versorger die Belieferung nicht aufnehmen möchte? Oftmals schreiben die Versorger ja dann noch, dass man die Preisgarantie nicht über ein Jahr aufrecht erhalten können und man daher von der Belieferung absieht. Aber einfach wie bei diesem Anbieter abwarten wie die Preisentwicklung ist und dann um die Ecke kommen mit tada wir beliefern Sie jetzt doch?

    Ich sehe hier 2 Knackpunkte: 1. konnte die Belieferung nicht zum gewünschten Liefertermin umgesetzt werden 2. erfolgte über Monate keine Bestätigung bzw. Ablehnung des beabsichtigten Liefervertrages.

    Ich würde nun natürlich lieber zu einem Versorger mit Konditionen aus 2015 wechseln, als mir Preise aus dem Angebot 2014 aufschwatzen zu lassen.

    Vielen Dank!

  • Ich würde nun natürlich lieber zu einem Versorger mit Konditionen aus 2015 wechseln, als mir Preise aus dem Angebot 2014 aufschwatzen zu lassen.


    Und was hat der verhinderte Versorger geantwortet, als du sein Angebot jetzt abgelehnt hast? Ach, du hast nicht gefragt und rechnest damit, dass der hier mitliest. Ich muss dich enttäuschen, hier liest kein Gasanbieter mit.

  • Das hat mit Mietrecht nichts zu tun. Das ist Vertragsrecht/Zivilrecht.
    Da sollte man ein anderes juristisches Forum aufsuchen. Oder den Verbraucherschutz fragen.

    Darum habe ich es mal Vorsichtshalber in das Unterforum Sonstiges geschoben.

    Und was hat der verhinderte Versorger geantwortet, als du sein Angebot jetzt abgelehnt hast? Ach, du hast nicht gefragt und rechnest damit, dass der hier mitliest. Ich muss dich enttäuschen, hier liest kein Gasanbieter mit.

    Dem habe ich gleiches gesagt, allerdings antwortet dieser nur ca. alle 6 Wochen mal auch bei Fristzsetzung und ist telefonisch nicht erreichbar.

    Generell steht in der Check24 das der Vertrag mit der Bestätigung durch den Versorger beginnt. Diese blieb jedoch aus und kam erst jetzt auf Nachfrage wo man wohl gesehen hatte, dass die Gaspreise gesunken sind und man hat direkt mal meinen Anschluss blockiert, sodass ich nun nicht wechseln kann.

    Es geht ja im Grundsatz um die Rechtsfrage, ob ein Anbieter eine Willenserklärung (Belieferung durch Versorger mit beabsichtigten Start 2014) derart verzögern kann. Dann hätten Sie mir das doch eigentlich 2014 bestätigen müssen mit Preisbindung etc was im Tarif gilt. Dann wäre zumindest deren Risiko das die Preise auch steigen könnten.

  • Es geht ja im Grundsatz um die Rechtsfrage, ob ein Anbieter eine Willenserklärung (Belieferung durch Versorger mit beabsichtigten Start 2014) derart verzögern kann. .

    Hallo,

    verzögert hat nicht der Gasanbieter, verzögert hast du, da die verpasste Kündigungsfrist nicht zu Lasten des neues Anbieters geht.

    Du hast einen gültigen Vertrag mit dem neuen Anbieter. Dazu hast du scheinbar noch einen Vertrag beim ganz neuen Anbieter. Der wird dann die Lieferung im nächsten Jahr aufnehmen. Du kannst von den Gasanbietern nicht erwarten, dass sie dein Kuddelmuddel entwirren. Die machen das, wie vereinbart und nehemn die Lieferung nach Auslaufen des alten Vertrages auf. Die können nur deshalb so günstig anbieten, weil sie den Service heruntergefahen haben.

    Jetzt mußt du deinen Teil des Vertrages erfüllen und eine Jahr Gas beziehen. Wenn möglich solltest du den ganz neuen Vertrag widerrufen, damit du nicht nächstes Jahr das gleiche Dilemma hast.

    Gruss
    H H

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